Stratos123
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Wie ist die Gesetzeslage in Deutschland, wenn jemand durch einen Haftpflichtigen geschädigt wird und dadurch einen Erwerbsausfall erleidet. Muss er sich Versicherungsleistungen an den Erwerbsschaden anrechnen lassen? Wird unterschieden zwischen Leistungen privater Versicherungen und staatlicher Anstalten?
- Wie sieht es konkret aus bei Leistungen von sog. Versorgungsanstalten der Berufsverbände (vorgezogene Ruhegelder oder Berufsunfähigkeitsrenten)?
Ich habe im Internet nur das Urteil des Zahnarztes gefunden, bei dem die Leistungen einer "privaten Versicherung" nicht anzurechnen war (Beschluss des KG Berlin vom 21.06.2010 - 12 U 20/10).
Wer kann mir weiterhelfen, allenfalls mit entsprechenden Literatur- oder Urteilshinweisen?
Vielen Dank!
Gruss Stratos
Wie ist die Gesetzeslage in Deutschland, wenn jemand durch einen Haftpflichtigen geschädigt wird und dadurch einen Erwerbsausfall erleidet. Muss er sich Versicherungsleistungen an den Erwerbsschaden anrechnen lassen? Wird unterschieden zwischen Leistungen privater Versicherungen und staatlicher Anstalten?
- Wie sieht es konkret aus bei Leistungen von sog. Versorgungsanstalten der Berufsverbände (vorgezogene Ruhegelder oder Berufsunfähigkeitsrenten)?
Ich habe im Internet nur das Urteil des Zahnarztes gefunden, bei dem die Leistungen einer "privaten Versicherung" nicht anzurechnen war (Beschluss des KG Berlin vom 21.06.2010 - 12 U 20/10).
Wer kann mir weiterhelfen, allenfalls mit entsprechenden Literatur- oder Urteilshinweisen?
Vielen Dank!
Gruss Stratos