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vorschlag der puv von 5/40 + 10% Leistungsbonus weiss nicht ob das angemessen ist

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Micha63
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Micha63

Neues Mitglied
hallo,
ich schreibe hier zum erstenmal.
ich hatte am 30.10.2013 einen unfall. Ich bin selbstständer Automechniker in Spanien und bin gestürzt und habe mir das Knie zerschlagen. Wurde opperiert mit Platte und Schrauben.
Wurde hier in Spanien von einem deutschen Arzt begutachtet.
Nun schreibt mir die Versicherung:
Der Gutachter sieht einen Endzustand noch nicht erreicht. Er empfiehlt einen arthroskopischen Eingriff zur Verbesserung des Beschwerdebildes und ca. 6 Monate danach eine erneute gutachterliche Untersuchung.
Grundsätzlich schließt sich der uns beratende Facharzt dieser Vorgehensweise an, würde aber einer bereits jetzt erfolgenden abschließenden Regulierung auf der Basis 2/20 (=4/40) bis 3/20 (=6/40) Funktionseinschränkung des linken Beines zustimmen können.
Wir machen Ihnen daher den Vorschlag, den Invaliditätsanspruch jetzt auf der Basis des Mittelwert = 5/40 Beinwert abzurechnen.
Hinyu kommt ein Leistungsonuns von 10 % , so dass sich der Auszahlungsbetrag erhöht.

Es war eine geschlossene Mehrfragment-Fraktur des linken Tibia-Plateaus .
Es wurde mit frontalem Zugang eine Reposition der Fragmente durchgeführt und diese dann mit eier einzelnen Hohlkanal-Schraube und einer speziellen Metallplatte mit insgesamt 8 Schrauben fixiert.

Ich kann mein linkes Knie (Streckung/Beugung 0/10/100) nicht durchstrecken oder ganz anwickeln. Festgestell vom Gutachter: Beweglichkeit aktiv als auch passiv eingeschränkt eine Streckhemmung 10 Grad sowie eingeschränkte Beugung bis lediglich 90 Grad aktiv und 100 Grad passiv.

deutliche Muskelatrophie li Oberschenkel vor. 35 mm im Vergleich Gegenseite und deutlichen Kraftminderung von etwa 30 % IV von V nach oxford-Skala.

Es wurde auch eine arhroskopische Abklärung und gleichzeitige Behandlung des Kniebinnenschadens unbedingt vorgeschlagen.
auf Hinweis Die Ausziehung einer der Frakturlinien in die mediale Gelenkoberflächen der Tibia, wie auf den Röntgen erkennbar fraktur V nach Schatzker Gelenkbeteiligung . eindeutige Hinweise möglichen intra-artikulären Schaden , Steinmann-Test medialen Meniskus Positiv, Gelenkerguß.

ich weiss ich hab jetzt viel geschrieben, da ich jedoch nicht weiss was ihr wissen müsst, hab ich denke ich die wichtigsten Details des Gutachtens hier aufgeführt.

Meine Fragen sind.
Wie schätzt Ihr das Angebot der Versicherung ein?
Sollte ich das annehmen oder ist es zu wenig?
Ich lebe in Spanien und somit müsste ich die Arhroskopie selber zahlen.
oder zahlt vielleicht dies die Versicherung?
was muss ich der Versicherung sagen wenn ich meine es ist zu wenig?

Wäre für jede Antwort dankbar. und danke fürs lesen
 
Hallo Micha63,

ich bin kein Arzt und ohne mich da zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen, halte ich 1/8 Beinwert bei der Einschränkung für zu wenig.

Allein die Bewegungseinschränkung würde zu 2/20 Beinwert führen, das Streckdefizit führt zu einer Erhöhung um 1/20 auf 3/20 Beinwert.
Die Muskelathropatie dürfte das noch etwas erhöhen.

https://books.google.de/books?id=zX...page&q=invalidität kniegelenk tabelle&f=false

Tabelle 10 Seite 33

Wenn Du als Beinwert 70 % hast, dann macht das auf die Grundsumme ca. 2 % Invaliditätsleistung (anstatt 9 dann 11 % aus), ob sich deshalb ein Streit lohnt mußt Du selbst entscheiden.

Schaue mal in Deinen Vertrag ob Du Krankenhaustagegeld versichert hast, dann brauchst Du nur die Bescheinigung des Krankenhauses und das Geld kannst Du beantragen.

Ansonsten zahlt die PUV keine Behandlungskosten. Steht auch im Vertrag, was sie leisten (sollten).
 
Danke Rajo1967 für deine schnelle antwort.
Verstehe ich das richtig wenn ich jetzt nicht auf den Vorschlag der puv eingehe müsste ich klagen? hmm das kann dann kostpielig werden da ich ja dann von spanien aus einen anwalt suchen müsste und auch keine Rechtsschutzversicherung habe.
Könntest du mir noch mal helfen die volle Versicherungssumme ist 103.000,-- 70 % dann 72.100,-- und davon dann 11 % ist das richtig?
 
Nabend, nein die rund Prozente werden bei Verträgen mit Progression bis 25 % von der Grundsumme berechnet.

Die Gliedertaxe ist dafür da die Invalidität festzulegen. Beispiel Du hast ja nach Umrechnung des Beinwertes 9 % Invalidität, das wäre dann auf Deine Grundsumme 9.180 und darauf dann die 10 Prozent Zulage, damit müsste es so bei ca 10 Teur liegen, was Dir ausbezahlt werden sollte
 
Hallo Micha63,

gern geschehen, Du könntest maxinmal die Einschätzung eines weitere Arztes einholen, aber sehr viel wird Dir das mit der Höhe der Invaliditätseinschätzung nicht bringen, vermute ich mal so nach Deinen Schilderungen.

Wenn es sich weiter verschlechtert, dann kannst Du vor Ablauf der 3-Jahres Frist noch eine Neubemessung beantragen (am besten so 3 Monate vor Ablauf der 3 Jahre/ 2016 per Fax und per Einschreiben mit Rückschein).
 
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