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Vorschäden neues Urteil

mystic-v

Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen in der neuen Finanztest stand wieder ein super Artikel:

"Hat sich jemand durch einen Unfall die Schulter dauerhaft beschädigt, muss sein privater Unfallversicherer ihm die volle Leistung Zahlen. Ein Abzug für degenerative Vorschäden sei nicht gerechtfertigt, wenn der Patient zuvor nie Beschwerden hatte, urteilte das OLG Stuttgart (Az. 7 U 35/14, nicht rechtskräftig) Der Versicherer muss nun nachzahlen.

Gruß mystic-v
 
Hallo Oerni,

da gibts genug dazu und es ist wie im Zivilrecht immer wieder die gleiche Masche die von BG´n dazu versucht wird!

https://openjur.de/u/354106.html
https://openjur.de/u/357971.html

http://www.juraforum.de/urteile/lsg...mberg-urteil-vom-12-11-2009-az-l-10-u-3951-08

Dabei ist der Verunfallte immer so versichert, wie er sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt.
Wer aber das Hoheitsrecht bei den Ärzten hat, hat auch die Macht über die Untersuchungsergebnisse.
(schau mal in mein Thema mit der PUV - da sind wir in einem Verfahren bei dem schon im ersten Verfahren nicht gezahlt wurde und das war vor 4 Jahren fällig, es wurde behauptet das überhaupt keine Schäden vorlagen und jetzt wird nichts gezahlt, weil behauptet wird das alles nicht auf den Verkehrsunfall zurück zu führen und Vorschäden seien)
 
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