Hallo zusammen in die Runde,
ich habe eine Frage zur Vorgehensweise zu einem ZBFS-Widerspruchsbescheid und der meiner Meinung nach nicht berücksichtigten im Vorfeld der Bescheidung von mir nachweislich übersendeten umfangreichen Unterlagen.
Vorgeschichte
Ich habe aufgrund einer WdB (Wehrdienstbeschädigung erlitten 1985) und der Stellung eines Verschlimmerungsantrags über einen Sozialverband per Bescheid 04.2024 einen GdS 40 (vorher GdS 30) zuerkannt bekommen. Gegen diesen Bescheid habe ich nach erfolgter Akteneinsicht rechtsgültig Widerspruch eingelegt, über diesen wurde bis dato noch nicht entscheiden, aber das ist ein anderes Thema.
ZBFS-Kommunikation / Antragstellung
- 30.07.2025 - Antrag auf Schwerbehinderung bei ZBFS über Sozialverband (Basis o.g. WdB-Bescheid und weitere Beeinträchtigungen)
- 23.09.2025 - Bescheid GdB 40% durch regionales ZBFS / Versorgungsamt (Eingang Sozialverband 26.09.2025)
- 14./29.10.2025 - Widerspruch / Widerspruchsbegründung durch Sozialverband (--> ich soll lt. SozVerband weitere Atteste / Befunde direkt an ZBFS nachreichen)
- 03.12.2025 - Nachreichung zusätzliche detaillierte Begründung explizit zu jeder Gesundheitsschädigung + jeweils relevante Befunde /Atteste (u.a. Gehfähigkeit <500m)
(Einschreiben mit Rückschein, Eingang 04.12.2025 direkt bei regionalem ZBFS/Versorgungsamt)
- 10.12.2025 - Widerspruchsbescheid überregionales ZBFS / Landesversorgungsamt : Zurückweisung des Widerspruchs - weiterhin GdB 40
(Eingang bei Sozialverband 15.12.2025)
- 23.12.2025 Telefonat mit Sozialverband
- Einreichung Klage zur Fristwahrung bei örtlichem Sozialgericht wird direkt veranlasst
- Vereinbarung eines Telefontermins für den 13.01 2026
Aus meiner Sicht können die von mir am 03.12.2025 per Einschreiben nachgereichten umfangreichen Unterlagen im Widerspruchsbescheid nicht berücksichtigt sein, da
a) auf diese Unterlagen im Widerspruchsbescheid nicht referenziert wurde
und es
b) aus meiner Sicht zeitlich gar nicht möglich war, dass die Unterlagen dem für die Widerspruchsbearbeitung zuständigem überregionalen ZBFS / Landesversorgungs-
amt diese Unterlagen vorlagen (Unterlagen wurden von mir an das regionale ZBFS geschickt, wie auch der vorausgehende Widerspruch durch den Sozialverband)
Was wäre aus eurer Sicht die richtige Vorgehensweise ?
Sicherlich ist der Klageweg, den ich ja bereits in die Wege geleitet habe, eine (langwierige) Option.
Aber gibt es nicht weitere Möglichkeiten, den Widerspruchsbescheid „richtig stellen zu lassen“ bzw. „anzufechten“, da aus meiner Sicht Unterlagen, die zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids dem regionalen ZBFS nachweislich vorlagen, definitiv aber nicht in den Widerspruchsbescheid des überregionalen ZBFS eingeflossen sind.
Müsste das überregionale ZBFS / Landesversorgungsamt nicht von Amts wegen den Widerspruchsbescheid vom 10.12.2025 anpassen, wenn es die am 03.12. übersendeten Unterlagen erhält ?
Soll ich einfach mal per Mail / Kontaktformular über Bayern-ID diesbezüglich nachfragen oder vorab telefonieren ?
Was meint Ihr ?
Danke vorab für euer Feedback
ich habe eine Frage zur Vorgehensweise zu einem ZBFS-Widerspruchsbescheid und der meiner Meinung nach nicht berücksichtigten im Vorfeld der Bescheidung von mir nachweislich übersendeten umfangreichen Unterlagen.
Vorgeschichte
Ich habe aufgrund einer WdB (Wehrdienstbeschädigung erlitten 1985) und der Stellung eines Verschlimmerungsantrags über einen Sozialverband per Bescheid 04.2024 einen GdS 40 (vorher GdS 30) zuerkannt bekommen. Gegen diesen Bescheid habe ich nach erfolgter Akteneinsicht rechtsgültig Widerspruch eingelegt, über diesen wurde bis dato noch nicht entscheiden, aber das ist ein anderes Thema.
ZBFS-Kommunikation / Antragstellung
- 30.07.2025 - Antrag auf Schwerbehinderung bei ZBFS über Sozialverband (Basis o.g. WdB-Bescheid und weitere Beeinträchtigungen)
- 23.09.2025 - Bescheid GdB 40% durch regionales ZBFS / Versorgungsamt (Eingang Sozialverband 26.09.2025)
- 14./29.10.2025 - Widerspruch / Widerspruchsbegründung durch Sozialverband (--> ich soll lt. SozVerband weitere Atteste / Befunde direkt an ZBFS nachreichen)
- 03.12.2025 - Nachreichung zusätzliche detaillierte Begründung explizit zu jeder Gesundheitsschädigung + jeweils relevante Befunde /Atteste (u.a. Gehfähigkeit <500m)
(Einschreiben mit Rückschein, Eingang 04.12.2025 direkt bei regionalem ZBFS/Versorgungsamt)
- 10.12.2025 - Widerspruchsbescheid überregionales ZBFS / Landesversorgungsamt : Zurückweisung des Widerspruchs - weiterhin GdB 40
(Eingang bei Sozialverband 15.12.2025)
- 23.12.2025 Telefonat mit Sozialverband
- Einreichung Klage zur Fristwahrung bei örtlichem Sozialgericht wird direkt veranlasst
- Vereinbarung eines Telefontermins für den 13.01 2026
Aus meiner Sicht können die von mir am 03.12.2025 per Einschreiben nachgereichten umfangreichen Unterlagen im Widerspruchsbescheid nicht berücksichtigt sein, da
a) auf diese Unterlagen im Widerspruchsbescheid nicht referenziert wurde
und es
b) aus meiner Sicht zeitlich gar nicht möglich war, dass die Unterlagen dem für die Widerspruchsbearbeitung zuständigem überregionalen ZBFS / Landesversorgungs-
amt diese Unterlagen vorlagen (Unterlagen wurden von mir an das regionale ZBFS geschickt, wie auch der vorausgehende Widerspruch durch den Sozialverband)
Was wäre aus eurer Sicht die richtige Vorgehensweise ?
Sicherlich ist der Klageweg, den ich ja bereits in die Wege geleitet habe, eine (langwierige) Option.
Aber gibt es nicht weitere Möglichkeiten, den Widerspruchsbescheid „richtig stellen zu lassen“ bzw. „anzufechten“, da aus meiner Sicht Unterlagen, die zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids dem regionalen ZBFS nachweislich vorlagen, definitiv aber nicht in den Widerspruchsbescheid des überregionalen ZBFS eingeflossen sind.
Müsste das überregionale ZBFS / Landesversorgungsamt nicht von Amts wegen den Widerspruchsbescheid vom 10.12.2025 anpassen, wenn es die am 03.12. übersendeten Unterlagen erhält ?
Soll ich einfach mal per Mail / Kontaktformular über Bayern-ID diesbezüglich nachfragen oder vorab telefonieren ?
Was meint Ihr ?
Danke vorab für euer Feedback