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Vorgehensweise gg. ZBFS-Widerspruchsbescheid SBH bei offensichtlich nicht berücksichtigter (aber nachweislich übermittelter) Begründung ?

tine-line

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Hallo zusammen in die Runde,

ich habe eine Frage zur Vorgehensweise zu einem ZBFS-Widerspruchsbescheid und der meiner Meinung nach nicht berücksichtigten im Vorfeld der Bescheidung von mir nachweislich übersendeten umfangreichen Unterlagen.

Vorgeschichte
Ich habe aufgrund einer WdB (Wehrdienstbeschädigung erlitten 1985) und der Stellung eines Verschlimmerungsantrags über einen Sozialverband per Bescheid 04.2024 einen GdS 40 (vorher GdS 30) zuerkannt bekommen. Gegen diesen Bescheid habe ich nach erfolgter Akteneinsicht rechtsgültig Widerspruch eingelegt, über diesen wurde bis dato noch nicht entscheiden, aber das ist ein anderes Thema.

ZBFS-Kommunikation / Antragstellung
- 30.07.2025 - Antrag auf Schwerbehinderung bei ZBFS über Sozialverband (Basis o.g. WdB-Bescheid und weitere Beeinträchtigungen)
- 23.09.2025 - Bescheid GdB 40% durch regionales ZBFS / Versorgungsamt (Eingang Sozialverband 26.09.2025)
- 14./29.10.2025 - Widerspruch / Widerspruchsbegründung durch Sozialverband (--> ich soll lt. SozVerband weitere Atteste / Befunde direkt an ZBFS nachreichen)
- 03.12.2025 - Nachreichung zusätzliche detaillierte Begründung explizit zu jeder Gesundheitsschädigung + jeweils relevante Befunde /Atteste (u.a. Gehfähigkeit <500m)
(Einschreiben mit Rückschein, Eingang 04.12.2025 direkt bei regionalem ZBFS/Versorgungsamt)
- 10.12.2025 - Widerspruchsbescheid überregionales ZBFS / Landesversorgungsamt : Zurückweisung des Widerspruchs - weiterhin GdB 40
(Eingang bei Sozialverband 15.12.2025)
- 23.12.2025 Telefonat mit Sozialverband
- Einreichung Klage zur Fristwahrung bei örtlichem Sozialgericht wird direkt veranlasst
- Vereinbarung eines Telefontermins für den 13.01 2026

Aus meiner Sicht können die von mir am 03.12.2025 per Einschreiben nachgereichten umfangreichen Unterlagen im Widerspruchsbescheid nicht berücksichtigt sein, da
a) auf diese Unterlagen im Widerspruchsbescheid nicht referenziert wurde
und es
b) aus meiner Sicht zeitlich gar nicht möglich war, dass die Unterlagen dem für die Widerspruchsbearbeitung zuständigem überregionalen ZBFS / Landesversorgungs-
amt diese Unterlagen vorlagen (Unterlagen wurden von mir an das regionale ZBFS geschickt, wie auch der vorausgehende Widerspruch durch den Sozialverband)

Was wäre aus eurer Sicht die richtige Vorgehensweise ?

Sicherlich ist der Klageweg, den ich ja bereits in die Wege geleitet habe, eine (langwierige) Option.

Aber gibt es nicht weitere Möglichkeiten, den Widerspruchsbescheid „richtig stellen zu lassen“ bzw. „anzufechten“, da aus meiner Sicht Unterlagen, die zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids dem regionalen ZBFS nachweislich vorlagen, definitiv aber nicht in den Widerspruchsbescheid des überregionalen ZBFS eingeflossen sind.

Müsste das überregionale ZBFS / Landesversorgungsamt nicht von Amts wegen den Widerspruchsbescheid vom 10.12.2025 anpassen, wenn es die am 03.12. übersendeten Unterlagen erhält ?

Soll ich einfach mal per Mail / Kontaktformular über Bayern-ID diesbezüglich nachfragen oder vorab telefonieren ?

Was meint Ihr ?

Danke vorab für euer Feedback
 
Hallo,

es liegen 4 Arbeitstage (05./08./09./10. Dezember) zur Bearbeitung zwischen dem letzten Bescheid.
Weshalb sollte das nicht möglich sein.?
Zur Sicherheit könnte man noch einmal nachfragen, ob alles mit in die Entscheidung eingeflossen ist.
Tel Nr. steht doch auch in dem Bescheid.
VG
 
Also wenn die Klage schon eingereicht wurde, sehe ich keine andere Möglichkeit mehr ... Meiner Erfahrung nach macht das ZBFS "dicht" sobald Klage eingereicht wurde und steckt deine Akte weg, soll das Gericht sich die Sachen anschauen.

Mich würde interessieren was du dir vorstellst. Also gds und gdb? Was strebst du da an?
 
Hallo,
jetzt muss ich doch noch einmal nachhaken.
Steht in dem Ablehnungsbescheid nicht was berücksichtigt wurde bzw. nicht und weshalb nicht - dort müsste doch aufgeführt sein wie sich der SB mit den Unterlagen auseinandergesetzt hat und entschieden hat?
Hat der VdK den nicht geschickt?
Schickt der Bevollmächtigte Anwalt des VdK vor einem Telefonat nicht die Info weiter?
Oder wie geht das bei denen. Ohne dass der Klient den Bescheid gelesen hat wird Klage erhoben?

BG und alles Gute!
 
ich würde interessieren was du dir vorstellst. Also gds und gdb? Was strebst du da an?

@089hilflos:
zur Erklärung
- GdS betrifft bei mir das soziale Entschädigungsrecht (SER), ich erhalte eine kleine Entschädigung für die Schädigungsfolgen des Wehrdienstunfalls
- beim GdB geht es mir um die Erreichung des Schwerbehindertenstatus (>= 50), wenn ich von GdB40 auf GdB 50 hochgestuft werden würde, könnte ich ggf. 2 Jahre in Rente abschlagsfrei in Rente gehen. Da bin ich nicht mehr weit davon weg.
 
@089hilflos:
zur Erklärung
- GdS betrifft bei mir das soziale Entschädigungsrecht (SER), ich erhalte eine kleine Entschädigung für die Schädigungsfolgen des Wehrdienstunfalls
- beim GdB geht es mir um die Erreichung des Schwerbehindertenstatus (>= 50), wenn ich von GdB40 auf GdB 50 hochgestuft werden würde, könnte ich ggf. 2 Jahre in Rente abschlagsfrei in Rente gehen. Da bin ich nicht mehr weit davon weg.
Danke für die Erklärung. Mir ist bereits sehr wohl bewusst was gdb und gds sind

Ziel gdb 50 verstehe ich durchaus. Da hast du auch nix zu verlieren

Was dein Ziel beim GdS ist, frag ich mich allerdings. Denn bei jedem Antrag besteht die Möglichkeit das du runter gestuft wirst. Und da du sowieso sehr knapp an der (Zahl) grenze bist, halte ich das Vorgehen für sehr riskant. Vor allem wenn man bedenkt das du beim GdB bisher auch nicht erfolgreich bist
 
@Knochenbruchpilot
Der Sozialverband (Kreisgeschäftsstelle) hat mir den kompletten Bescheid geschickt.
Ich kann daraus ersehen, dass das überregionale ZBFS, welches den Widerspruchsbescheid am 10.12.2025 erstellt hat,
- tlw. Unterlagen von Ärzten angefordert hat, die in der Widerspruchsbegründung des SozVerbands vom 29.10.2025 genannt waren
aber auch schreibt
- dass auch selbst eingereichte Unterlagen berücksichtigt wurden, aber nicht welche
(im Begründungsschreiben vom 29.10.25 wurden aber keine eigenen Unterlagen eingereicht)

Beim Sozialverband ist ab Ablehnung des Widerspruchsbescheids die Rechtsabteilung der Bezirksgeschäftsstelle zuständig, mit der ich am 23.12.2025 ein Ersttelefonat geführt habe, mit dem Ergebnis, dass von Seiten des SozVerbands eine Klage zur Fristwahrung beim örtlichem Sozialgericht eingereicht wird und mit einem ihrer Rechtsvertreter für den 13.01 2026 ein Telefontermin vereinbart wurde. Die bisher zuständige Kreisgeschäftsstelle ist seit 20.12.25 bis 04.01.2026 geschlossen.

Ich vermute, dass in den 6 Tagen (davon 2 Wochenendtage) zwischen Eingang meiner zusätzlichen Unterlagen (04.12) und Bescheiderstellung (10.12.) die Unterlagen nicht vom regionalen ZBFS zum überregionalen ZBFS geschickt werden konnten, da es offensichtlich keine sicheren Server gibt und zumindestens im Widerspruchsprozeß die Unterlagen per Post oder per Fax übertragen werden und somit nicht im Bescheid vom 10.12.2025 berücksichtigt wurden. Aber wie gesagt, es ist eine Vermutung, nachweisen kann ich das nicht.

Klar kann ich anrufen, aber ich wollte doch mal hören, welche Erfahrungen hier im Forum im Umgang mit einer solchen Situation gemacht wurden und was mir fachkundige Forumsteilnehmer vorschlagen würden, will ja nicht unbedingt einen Fehler begehen

Danke an Alle und gute Nacht
Tine-line
 
Hallo 089hilflos,

ich weiß zwar nicht Dein Alter. Aber ermittel mal hier:


Erstmal für Dich als "Trend" und natürlich schließt dies auch keine individuelle Beratung - persönlich - bei der DRV aus.

Wie gesagt, ich kenne Dein Alter nicht, aber bitte orientiere Dich mal an dieser Tabelle, welche mit JG 1964 endet:


Es gibt woh einige anrechenbare Zeiten: Wehrdienst, Ausbildung etc. - daher mein Tipp, bitte vereinbare mal bei Deiner AfA einen Termin zur Rentenberechnung. Ich höre immer, die Beratung wäre sehr gut.

Dann ist es ja auch so, dass man betrachten muss - dass ggf. mehrere Renten aufeinander treffen: EMR + Betriebsrente usw.

Viele Grüße und berichte gerne mal weiter.

Kasandra
 
tlw. Unterlagen von Ärzten angefordert hat, die in der Widerspruchsbegründung des SozVerbands vom 29.10.2025 genannt waren
aber auch schreibt
- dass auch selbst eingereichte Unterlagen berücksichtigt wurden, aber nicht welche
(im Begründungsschreiben vom 29.10.25 wurden aber keine eigenen Unterlagen eingereicht)
Hallo,
Du meintest bestimmt dass sich das ZBFS auf das Schreiben vom 03.12. bezogen hat?
03.12.? Begründungen
29.10. ausführliche Unterlagen.

Nein, ich habe leider keine Erfahrung mit der Situation, dass das überregionale ZBFS zuständig ist.

Es ist sicher klug, wie Kasandra schrieb, zu prüfen inwieweit Dir eine Erhöhung etwas nützen könnte oder nicht. Das hängt alles von Deinen persönlichen Gegebenheiten ab.
Ist der jetzige GdB denn befristet oder unbefristet gewesen?

Nachdem Du so detailliert schreibst und Dich mit allem befasst, denke ich, dass Du vorab schon klug abgewägt hast und mit deiner Klage ein bestimmtes Ziel verfolgst.
Aber Klage ist sowieso schon raus...

Klage ist raus und da wirst Du wohl bis 13. Januar abwarten müssen.
Gehe denen (VdK) aber ab 04. Januar nicht zu sehr auf den Senkel.
Das mögen die gar nicht aufgrund der Überlastung. Nur so als kleine Warnung ;)

Leider.

Viele Grüße
 
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