Thimonreiten
Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen,
Folgender Auszug aus meinen Versicherungsbedingungen:
Ich habe ja im Bereich Gutachten"Kausalität Knorpelschäden" schon von meinem Problem berichtet. Unfall war am 27.10.2009 3-Jahresfrist läuft also dieses Jahr Ende Oktober ab. Wenn ich mit dem erstellten Gutachten nicht einverstanden bin (was ich jetzt schon sicher weiss) muss ich ja spätestens Anfang Juli 2012 der Versicherung mitteilen, daß ich von o.g. Recht Gebrauch machen will. So weit, so gut.
Jetzt folgende Fragen:
1. Wer sucht dann den Gutachter aus? (ich nehme mal stark an die PUV)
2. Wann sollte das private Gutachten erstellt werden?
3. Da ja die Kausalität von der Versicherung in Frage gestellt wird (habe ich zwar noch nicht vorliegen, wird aber so kommen) soll ich dann erstmal Widerspruch einlegen und eine Stellungnahme über die Kausalität vorlegen (laß ich mir von einem Unfallchirurgen anfertigen auf eigene Kosten) und dann erst einmal abwarten wie die reagieren?
Ich will jetzt keinen Fehler machen und die Zeit ist schnell um.
Danke schonmal im voraus
Thimonreiten
Folgender Auszug aus meinen Versicherungsbedingungen:
Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht von ihnen spätestens 3 Monate vor Ablauf der Frist ausgeübt werden.
Ich habe ja im Bereich Gutachten"Kausalität Knorpelschäden" schon von meinem Problem berichtet. Unfall war am 27.10.2009 3-Jahresfrist läuft also dieses Jahr Ende Oktober ab. Wenn ich mit dem erstellten Gutachten nicht einverstanden bin (was ich jetzt schon sicher weiss) muss ich ja spätestens Anfang Juli 2012 der Versicherung mitteilen, daß ich von o.g. Recht Gebrauch machen will. So weit, so gut.
Jetzt folgende Fragen:
1. Wer sucht dann den Gutachter aus? (ich nehme mal stark an die PUV)
2. Wann sollte das private Gutachten erstellt werden?
3. Da ja die Kausalität von der Versicherung in Frage gestellt wird (habe ich zwar noch nicht vorliegen, wird aber so kommen) soll ich dann erstmal Widerspruch einlegen und eine Stellungnahme über die Kausalität vorlegen (laß ich mir von einem Unfallchirurgen anfertigen auf eigene Kosten) und dann erst einmal abwarten wie die reagieren?
Ich will jetzt keinen Fehler machen und die Zeit ist schnell um.
Danke schonmal im voraus
Thimonreiten