• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Vorgehen 3-Jahresfrist!

Thimonreiten

Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen,
Folgender Auszug aus meinen Versicherungsbedingungen:

Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht von ihnen spätestens 3 Monate vor Ablauf der Frist ausgeübt werden.

Ich habe ja im Bereich Gutachten"Kausalität Knorpelschäden" schon von meinem Problem berichtet. Unfall war am 27.10.2009 3-Jahresfrist läuft also dieses Jahr Ende Oktober ab. Wenn ich mit dem erstellten Gutachten nicht einverstanden bin (was ich jetzt schon sicher weiss) muss ich ja spätestens Anfang Juli 2012 der Versicherung mitteilen, daß ich von o.g. Recht Gebrauch machen will. So weit, so gut.

Jetzt folgende Fragen:

1. Wer sucht dann den Gutachter aus? (ich nehme mal stark an die PUV)
2. Wann sollte das private Gutachten erstellt werden?
3. Da ja die Kausalität von der Versicherung in Frage gestellt wird (habe ich zwar noch nicht vorliegen, wird aber so kommen) soll ich dann erstmal Widerspruch einlegen und eine Stellungnahme über die Kausalität vorlegen (laß ich mir von einem Unfallchirurgen anfertigen auf eigene Kosten) und dann erst einmal abwarten wie die reagieren?

Ich will jetzt keinen Fehler machen und die Zeit ist schnell um.
Danke schonmal im voraus:)

Thimonreiten
 
3 Jahresfrist PUV

Hallo Thimonreiten,

meiner Meinung nach solltest Du jetzt einfach noch ca. 6 Wochen auf das
Ergebnis des Gutachtens vom 30.04.2012 warten.

Vielleicht liegt das Gutachten ja auch schon früher vor.

Nach Vorlage der Kopie des "Werkes" kannst Du (mit Deiner Kenntnis) ja ganz
sicher die Bemessung des Invaliditätsgrades nachvollziehen. Eine Erklärung,
ob und in welcher Art eine Kausalität Knorpelschaden ev. Berücksichtigung
gefunden hat, muss das Gutachten in jedem Fall enthalten.

Auch am 25./26. Juli kannst Du bei der PUV noch ein weiteres Gutachten
(Gutachten zum Ende des dritten Unfalljahres) anfordern.

Den Gutachter wählt die PUV.

Sollte die Versicherung versuchen Dir "einen Stein in den Weg zu legen"
würde ich an Deiner Stelle umgehend das Gespräch mit einem Fachanwalt
für Medizin und Versicherungsrecht suchen.

Meine "Sache" hatte danach ein gutes Ergebnis.


Wünsche Dir viel Glück

Meggy
 
Hallo Thimonreiten,

uns hat unsere PUV bis zur "letzten Minute" mit dem 3-Jahres-Gutachten hingehalten und es dann einfach verweigert.:mad:

Wir hatten dann gerade noch 14 Tage zur Erstellung der privaten Gutachten und nur weil wir in diesem Fall mal Glück hatten und die Gutachter "mitspielten" hatten wir vor der 3-Jahresfrist noch 2 private Gutachen in der Hand.

Ich würde jedem raten, der so nah an der 3-Jahresfrist ist sich ein privates Gutachten anfertigen zu lassen. Denn dann zeigt sowieso fast alles auf "KLage"

Auch wenn alles anders in den VB steht und Meggy Glück hatte......es ist leider nicht immer so und einen Gutachter zu finden kann schon sehr zeitaufwendig sein.

Thimonreiten, wurde bei Dir die Invalidität überhaupt schon anerkannt?

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Kai-Uwin,

ich habe innerhalb der 15 Monatfrist die Invalidität gemeldet, daraufhin sollte mein behandelnder Orthopäde ein Gutachten erstellen, dieses wurde nicht anerkannt mit der Begründung das die Versicherung die Beurteilung meines Orthopäden nicht nachvollziehen kann.

Danach habe ich von der PUV einen neuen Gutachter zugeteilt bekommen, der mir aber sagte: es besteht kein kausaler Zusammenhang mit dem Knorpelschaden und dem Sturz auf das Knie (war natürlich alles schon vorher da:mad::mad:)

Also gehe ich mal davon aus, das die Invalidität noch nicht anerkannt ist:confused::confused::confused:, ich weis nicht ab welchem Zeitpunkt das ist.

Thimonreiten
 
Hallo Meggy,

Über die Bemessung der Invalidiät mache ich mir weniger Sorgen! Die ist schon sehr ausgeprägt, Empfehlung des Gutachters Endoprothese des Knies. Das wird er schon entsprechend bewerten.

Ich mach mir Sorgen um die Kausalität. Der hat mir eiskalt gesagt der Knorpelschaden muss schon früher dagewesen sein. Obwohl alle vorgelegten RÖ-Bilder und MRTS zum Zeitpunkt des Unfalls ohne Befund waren (kein Schaden zu sehen). Wenn der das im Gutachten so schreibt, dann lehnt die PUV Invaliditätsleistung ab.:(

Thimonreiten
 
Hallo Thimonreiten,

wenn ich richtig informiert bin, läuft die Frist bis Ende des Jahres, in dem der Unfall passierte (sagte unser Anwalt in unserem Fall). Aber sicherheitshalber hole dir einen Termin für ein Gutachten bei einem Gutachter deiner Wahl innerhalb der 3-Jahres-Frist. Dann bist du auf der sicheren Seite! Also mache jetzt einen Termin für Oktober. Viele Gutachter / Ärzte haben viel zu tun und machen Termine auf Monate im Voraus. Falls du diesen Termin dann nicht brauchen solltest, kannst du ihn ja rechtzeitig wieder absagen... (der nächste in der Warteliste wird dir danken!)

Außerdem hat die Versicherung (wieder unter der Voraussetzung, dass ich richtig informiert bin) nur für die ersten Gutachten das Recht, einen Gutachter zu bestimmen. Aber ob man sich dann auf einen Gutachter einigen muss Da sind bei mir doch etliche Fragezeichen - vielleicht kann dir sonst jemand fundierter weiterhelfen.

Hast du schon einen Anwalt? Sorry, ich habe jetzt nicht alles nachgelesen. Dann kannst du es mit ihm besprechen...

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo,

ja Rudinchen hat recht, die PUV darf den zweiten Gutachter eigentlich nicht wählen, wenn sie nicht ebenfalls das Ergebnis des Ersten Gutachtens als nicht abschließend angesehen hat und ein weiteres Gutachten fordert.

Das Thema haben wir schon im Forum gehabt, bitte die Suche benutzen.

Gruß von der Seenixe
 
Back
Top