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Vorfahrt mißachtet - Unfall

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas cobra
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

cobra

Neues Mitglied
Hallo,

bin neu hier und hoffe gleich das Ihr mir helfen könnt oder ein paar gute Tips habt.
Am 02.07.2009 hatte ich auf einer Bundesstraße einen Verkehrsunfall. An einer T-Kreuzung nahm mir eine ältere Dame die Vorfahrt :mad:. Was zur folge hatte das ich in ihren Kleinwagen mit meinen Kombi ungebremmst reingefahren bin. Auf den ersten Blick kein Problem aber die Frau lügt das sich die Balken biegen erst soll ich geblinkt haben um rechts abzubigen aber auch gleichzeitig beschleunigt haben der neuste stand jetzt ist ich war zu schnell. Beides ist schwachsin ich habe weder geblinkt (ich weiß nach 15Jahren immer noch nicht wo es dahin geht) noch war ich zuschnell. Natürlich habe ich die Polizei kommen lassen und warte jetzt auf die Ermittlungs Akte der Stattsanwaltschaft. Der Unfallgegnerin ist nichts passiert. Meine Verletzungen sind dagen schwerwigend das schlimmst ist das ich 3 Finger der rechten Hand nicht mehr bewegen sehr wahrscheinlich eine Durchtrennung des Ulinaris Nerves. Natürlich habe ich eine Anwältin die mir aber laufend sagt das ich zur Schadensminderung verpflichted bin sogar im bezug auf eine Rente wegen der Hand den Arbeiten werde ich nie mehr können.
Könnt Ihr mir sagen was mir zuständ, und ob ich den Anwalt wechseln kann?

Gruß
Cobra
 
Hi also mein Vertrauen hätte Sie nicht mehr,klar bist Du zur Schadensminderung verpflichtet,das heist aber nicht auf Deinen Kosten wenn sich was nicht mindern lässt.Du hast ein Recht auf das was Dir zusteht ,wird eh hart für Dich,denn Versicherungen beharren zwar auf der Minderungspflicht aber mit der Regulierung haben die es nicht so.LG Erich
 
Hallo Cobra,

willkommen im Club. Als erstes solltes Du alles dran setzen wieder Gesund zu werden!
Deine Anwaltin hat recht, Du hast eine Schadensminderungspflicht.
Was Dir im einzelnem zusteht wird Dir sicher Deine RA. schon mitgeteilt haben, wobei es schwer bzw. noch viel zu früh ist jetzt schon eine Prognose über einen verbleibenden Körperschaden zu erstellen.
Bleibe mal erstmal locker und werde wieder gesund. Der Rest wird sich dann mit der HV. sicher klären.

MfG.

Pit
 
Hallo Cobra,

im Normalfall wird es ein Gutachten geben - soviel ich weis kann man da auch feststellen ob kurz vor dem Crash einer der Unfallbeteiligten einen Blinker gesetzt hat!
An der Wucht eines Aufpralls kann man in etwa auch die Geschwindigkeit berechnen!
Da Du aber nichts von einem Abschluss der Untersuchungen geschrieben hast steht alles noch in den Sternen! Wie das Ganze ausgeht?
Es stimmt Du bist zur Schadensminderung verpflichtet -allerdings nur im Rahmen Deiner Möglichkeiten!
Wenn die Frau (Unfallgegner) nicht gerade ehrlich ist würde ich schon sehen das ich einen guten Anwalt (Verkehrsrecht) habe!
Denn evtl. werden schon solche Fragen kommen > ungebremst in das gegn. Fahrzeug...(Teilschuld?)! Ich kenne die Kreuzung nicht ..
Nach den Abschluss der Untersuchungen kann man über Schmerzensgeld , Verdienstausfall usw. sprechen!
Ich weis nicht was die Neurologen... zu Deiner Hand usw. sagen? Ob man da evtl. noch etwas tun kann > bis hin zur Physiotherapie? Das scheint im Moment das Wichtigste zu sein! Auch das Thema Arbeitsplatz bleibt mir der..?

Viele Grüße
Joachim
 
Hallo Cobra, Hallo Joachim,

ob der Blinker an oder aus war zum Zeitpunktes des Unfalls hätte nur durch die Beschlagnahme der Blinkerbirnen durch die Polizei oder eventueller Zeugen geklärt werden könne.
Wurden die Blinkerbirnen an Deinem Fahrzeug ausgebaut bzw. Beschlagnahmt?
Jetzt, so kurz nach dem Unfall, denke ich kann kaum jemand schon eine Prognose zum beruflichem Werdegang geben. Durch diverse Behandlungsmaßnahmen ist heute viel möglich und die Hand ist ja noch vorhanden.
Cobra, hier sind viele User im Forum, die sich noch Jahre nach einem Unfall mit den Versicherungen rumschlagen und um ihren Schadenersatz streiten und zu glauben auf eine schnelle Regulierung durch die HV. (sollte die Schuldfrage eindeutig geklärt sein) diesen Traum möchte ich Dir nicht nehmen.


MfG.

Pit
 
Hallo,

ein Monat ist in Deiner Krankengeschichte noch ein sehr kurzer Abschnitt. Wenn Du nach einem Jahr immer noch Deine Einschränkungen hast, dann würde ich mir ernsthaft Sorgen machen. Deinen Anwalt kannst Du natürlich jederzeit wechseln, aber die Gegenseite ist nicht verpflichtet zwei Anwaltshonorare zu bezahlen. Da wirst Du dann einen Anwalt sicher selber bezahlen. Wenn Du aber solche Befürchtungen bezüglich Deiner Hand hast, dann empfiehlt es sich eventuell weitere Ärzte zu konsultieren und weitere Meinungen zu bekommen. Denke aber dran, 5 Ärzte gleich 6 unterschiedliche Meinungen. Ich würde die Erwartungen und Wünsche wegen der finanziellen Zahlungen...gerade, wenn es um eine Rente geht stark dämpfen. Da zieren sich die Versicherungen sicher eine ganze Weile.

Gruß von der Seenixe
 
Unfall

Hallo Ihr Lieben,

danke für eure Hilfe.
Nein die Polizei hat das Blikerbirnchen nicht beschlagnahm, aber der den Wagen abgeschlebt hat, hat die Zündung angemacht und der Wagen hat nicht geblinkt, hoffe die Polizei hat es auch gesehen.
Die Stattsanwaltschaft läst sich zeit mit der Ermittlungsakte.
Der Nerv der die Finger 3,4 und 5 versorgt ist im Handgelenk Durchdrennt, der Neurologe macht mir nicht viele hoffnungen. Der Orthopäde sagt an den Knochen und Muskeln liegt es nicht.
Viele Therapie möglichkeiten gibt es nicht.
Zum Beruflichen werdegang ich habe Biologielaborantin gelernt dan mein Abi nachgeholt und angefangen Biomedizin zu Studiere leider hat der Unfall meinen Studium ein jähes ende gesetzt, den eine Biologin ohne volständig funktionieren Hände ist unbrauchbar.
Zum Unfall hergang, die Kreuzung ist gut einsehbar ich sah sie auf die Kreuzung zu rollen als ich mitte der Kreuzung war gab sie auf einmal gas ich hatte keine chance mehr zu reagieren somit bin ich ungebremmst rein.
Der rest meiner Verletzungen ist verheilt bis auf ein paar verkabselte Hämatome die aber entfernt werden (sehe aus wie ein Klingone am Oberkörper:o)
Mein glück ist das ich eine Rechtschutzversicherung habe werde mit der abklären ob ich wechseln kann. Allerdings ist sowohl mein Auto das gegnerische Auto als auch meine Rechtschutzversicherung bei der HUK-Coburg und über die habe ich im Forum nichts gutes gelesen.

Gruß
Cobra
 
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