Liebe Mitstreiter,
viele werden sich gefragt haben, warum ich in den letzten Tagen so wenig im Forum war.
Darauf gibt es eine einfache Antwort: seit ca. fünf Wochen weiß ich, dass am 23. August die Verhandlung vor dem LSG stattfindet. Das Wissen um diesen Termin lähmt meine Gedanken. Seit über 7 1/2 Jahren hoffe ich mir, das dieser Termin herankommt und endlich Klarheit in mein Verfahren kommt.
Zu viele Ungewissheiten, zu viele Erniedrigungen, Fehleinschätzungen, Kämpfe haben stattgefunden. Gutachten erstellt und wieder aus den Akten entfernt. Das Gericht plant für die Aufarbeitung und Entscheidung 1 Stunde ein. Wie viel Zeit im Verhältnis zu dem Erlittenen?
Man muss sich konzentrieren auf die wesentlichen entscheidenden Fragen, nicht die Demütigungen oder das geschehene Unrecht darf im Mittelpunkt stehen, sondern einzig und allein die Frage: Sind die anderen, nicht anerkannten Unfallfolgen durch den Unfall selbst oder mittelbar verursacht oder bekommt die BG mit ihrer Abwehrstrategie recht und wären die anderen Unfallfolgen zur gleichen Zeit mit der gleichen Stärke eingetreten wenn es nicht zu dem Unfall gekommen wäre.
Seit mehreren Wochen und Tagen gehe ich genau diese 1 Stunde die mir bleibt um das Unfallgeschehen aufzuarbeiten, durch. Dabei lähmt der Gedanke, dass man genau das falsche als Frage stellt oder aufgrund des Geschehens zu impulsiv auf die Verharmlosungen und falschen Darstellungen eingeht. Vor dem LSG haben wir vor drei Jahren die Klage einlegt. Und in den letzten 20 Tagen hat zum Beispiel die Richterin den von ihr beauftragten Gutachter, der nachweislich voreingenommen und parteiisch alle Fragen nach Kausalität und Unfallzusammenhang verneint dazu befragt, ob denn, wie von uns in der Klageschrift bereits ausgeführt nicht nur primäre sondern auch mittelbare Schäden entstanden sein könnten, Diese hat verneint und als völlig abwegig dargestellt.
Als Kläger darf ich weder als Jurist noch als Arzt, weil ich es ja nicht bin, sondern nur als Betroffener meine Fragen stellen. Das Gericht hat im Vorfeld die Ladung des Gutachters nach Paragraph 109 und des Sachverständigen für den technischen Unfallablauf abgelehnt. Auch unsere Bemühungen, die Erwiderungen des voreingenommenen Gerichtsgutachters durch den Gutachter nach Paragraph 109 noch einmal aufzurollen wurden verweigert. Bereits jetzt siehe ich eigentlich die Grundlage zu einer fairen Verhandlung überhaupt nicht mehr gegeben. Andererseits habe ich im Forum ja auch feststellen können, wie anstrengend und wie schwierig eine Revision durch das BSG zu erreichen ist.
Viele von euch, die ihre Gerichtsverfahren bereits hinter sich haben kommen werden verstehen, welche Probleme ich derzeit habe. Wer mag, der kann gerne am 23.8.2012 um 10:00 Uhr zur Verhandlung in das LSG Berlin Brandenburg kommen und sich den Ablauf dieses Verfahrens anschauen. Ungern erinnere ich mich an die Verhandlung vor dem Sozialgericht. Damals kam die Richterin mit dem fertigen Urteil in den Gerichtssaal und hatte selbst Schwierigkeiten die veränderte Sachlage dann im Urteil darzustellen. Aber sie zog damals ihren Stiefel einfach durch.
So, die letzten Tage habe ich jetzt genutzt, um mich wieder zu motivieren. Man muss den Kopf für die wesentlichen, entscheidenden Fragen frei bekommen zum einen sind es nur ganz wenige Fragen, die eine grundsätzliche Rolle spielen zum anderen sind auch die Richter nicht bereit, länger als nötig zuzuhören. Nun werde ich versuchen, meine Fragen zusammenzutragen.
Schön, dass ihr euch die Zeit genommen habt diesen Beitrag zu lesen.
Gruß von der Seenixe
viele werden sich gefragt haben, warum ich in den letzten Tagen so wenig im Forum war.
Darauf gibt es eine einfache Antwort: seit ca. fünf Wochen weiß ich, dass am 23. August die Verhandlung vor dem LSG stattfindet. Das Wissen um diesen Termin lähmt meine Gedanken. Seit über 7 1/2 Jahren hoffe ich mir, das dieser Termin herankommt und endlich Klarheit in mein Verfahren kommt.
Zu viele Ungewissheiten, zu viele Erniedrigungen, Fehleinschätzungen, Kämpfe haben stattgefunden. Gutachten erstellt und wieder aus den Akten entfernt. Das Gericht plant für die Aufarbeitung und Entscheidung 1 Stunde ein. Wie viel Zeit im Verhältnis zu dem Erlittenen?
Man muss sich konzentrieren auf die wesentlichen entscheidenden Fragen, nicht die Demütigungen oder das geschehene Unrecht darf im Mittelpunkt stehen, sondern einzig und allein die Frage: Sind die anderen, nicht anerkannten Unfallfolgen durch den Unfall selbst oder mittelbar verursacht oder bekommt die BG mit ihrer Abwehrstrategie recht und wären die anderen Unfallfolgen zur gleichen Zeit mit der gleichen Stärke eingetreten wenn es nicht zu dem Unfall gekommen wäre.
Seit mehreren Wochen und Tagen gehe ich genau diese 1 Stunde die mir bleibt um das Unfallgeschehen aufzuarbeiten, durch. Dabei lähmt der Gedanke, dass man genau das falsche als Frage stellt oder aufgrund des Geschehens zu impulsiv auf die Verharmlosungen und falschen Darstellungen eingeht. Vor dem LSG haben wir vor drei Jahren die Klage einlegt. Und in den letzten 20 Tagen hat zum Beispiel die Richterin den von ihr beauftragten Gutachter, der nachweislich voreingenommen und parteiisch alle Fragen nach Kausalität und Unfallzusammenhang verneint dazu befragt, ob denn, wie von uns in der Klageschrift bereits ausgeführt nicht nur primäre sondern auch mittelbare Schäden entstanden sein könnten, Diese hat verneint und als völlig abwegig dargestellt.
Als Kläger darf ich weder als Jurist noch als Arzt, weil ich es ja nicht bin, sondern nur als Betroffener meine Fragen stellen. Das Gericht hat im Vorfeld die Ladung des Gutachters nach Paragraph 109 und des Sachverständigen für den technischen Unfallablauf abgelehnt. Auch unsere Bemühungen, die Erwiderungen des voreingenommenen Gerichtsgutachters durch den Gutachter nach Paragraph 109 noch einmal aufzurollen wurden verweigert. Bereits jetzt siehe ich eigentlich die Grundlage zu einer fairen Verhandlung überhaupt nicht mehr gegeben. Andererseits habe ich im Forum ja auch feststellen können, wie anstrengend und wie schwierig eine Revision durch das BSG zu erreichen ist.
Viele von euch, die ihre Gerichtsverfahren bereits hinter sich haben kommen werden verstehen, welche Probleme ich derzeit habe. Wer mag, der kann gerne am 23.8.2012 um 10:00 Uhr zur Verhandlung in das LSG Berlin Brandenburg kommen und sich den Ablauf dieses Verfahrens anschauen. Ungern erinnere ich mich an die Verhandlung vor dem Sozialgericht. Damals kam die Richterin mit dem fertigen Urteil in den Gerichtssaal und hatte selbst Schwierigkeiten die veränderte Sachlage dann im Urteil darzustellen. Aber sie zog damals ihren Stiefel einfach durch.
So, die letzten Tage habe ich jetzt genutzt, um mich wieder zu motivieren. Man muss den Kopf für die wesentlichen, entscheidenden Fragen frei bekommen zum einen sind es nur ganz wenige Fragen, die eine grundsätzliche Rolle spielen zum anderen sind auch die Richter nicht bereit, länger als nötig zuzuhören. Nun werde ich versuchen, meine Fragen zusammenzutragen.
Schön, dass ihr euch die Zeit genommen habt diesen Beitrag zu lesen.
Gruß von der Seenixe