mr.beansilber
Neues Mitglied
Hallo in die Runde,
Ich habe von meiner PUV eine Vorauszahlung von 20% erhalten, ohne das ein Gutachten erstellt wurde. Laut Ärzten ist ein Gutachten erst im Okt. 2013 zu erstellen, da zum jetzigen Zeitpunkt keine genaue Feststellung der Invalidität zu bemessen ist.
Mein AU liegt auch schon über ein Jahr zurück (06.10.2011).
Wie ist diese Vorauszahlung einzuschätzen
Ich denke nicht, das die PUV eine Vorauszahlung leistet, die höher ist als die Restzahlung nach Gutachten.
Oder gibt es Bestimmungen, wie hoch die Vorauszahlung sein muß, den meine liegt ja schon über der Todesfallleistung.
Vielen Dank für eure Antworten
Liebe Grüße
Mr.Beansilber
Ich habe von meiner PUV eine Vorauszahlung von 20% erhalten, ohne das ein Gutachten erstellt wurde. Laut Ärzten ist ein Gutachten erst im Okt. 2013 zu erstellen, da zum jetzigen Zeitpunkt keine genaue Feststellung der Invalidität zu bemessen ist.
Mein AU liegt auch schon über ein Jahr zurück (06.10.2011).
Wie ist diese Vorauszahlung einzuschätzen
Ich denke nicht, das die PUV eine Vorauszahlung leistet, die höher ist als die Restzahlung nach Gutachten.
Oder gibt es Bestimmungen, wie hoch die Vorauszahlung sein muß, den meine liegt ja schon über der Todesfallleistung.
Vielen Dank für eure Antworten
Liebe Grüße
Mr.Beansilber