• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Volle Erwerbsminderungsrente = Berufsunfähigkeitsrente ?

touchtheair

Neues Mitglied
Registriert seit
25 März 2016
Beiträge
6
Hallo in Forum !

Ich bin neu hier und möchte eine Frage in die Forums-Runde stellen und um eure persönliche Erfahrungen mit BU-Versicherungen bitten:

habt ihr persönliche Erfahrungen oder Kenntnis damit gemacht wenn jemand eine volle Erwerbsminderungsrente von der DRV erhält ob die private Berufsunfähigkeitsversicherung dann auch Berufsunfähigkeit anerkennt ? Im vorliegenden Fall ist der Antragsteller nach 1961 geboren, die EM-Rente wird ausschließlich wegen medizinischen Gründen gewährt und der BU-Vertrag sieht auch keine berufliche Verweisbarkeit vor.

Mir ist dabei sehr wohl bewusst das es bei der EM-Rente um die Leistungsfähigkeit auf dem gesamten Arbeitsmarkt geht und bei der Berufsunfähigkeit "nur" um den zuletzt ausgeübten Beruf. Die Bedingungen einer EMR sind somit deutlich schärfer als bei einer BU-Versicherung.

Bin für alle Informationen dankbar !
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo touchtheair,

willkommen hier im Forum.

Ein paar entscheidene Informationen fehlen bei Deiner Frage. Bist Du Jahrgang vor 1961 oder danach?
Wird die volle EM Rente ausschließlich aus medizinischen Gründen geleistet?

Wenn Du nach 1961 geboren bist und die zweite Frage mit ja beantwortet ist, dann dürfte das durchaus der Fall sein da die Leistungskraft dann auf dem gesamten Arbeitsmarkt (und das schließt ja Deinen bisherigen Beruf ein) unter 3 Stunden liegt.

Wenn Du z.B. als Hausfrau/Hausmann BU versichert warst, wird die Frage schon schwieriger, ist aber ein Sonderfall in der BU.
 
@ Rajo1967

Halllo Rajo,

im vorliegenden Fall ist Antragsteller nach 1961 geboren, die EM-Rente wird ausschließlich wegen medizinischen Gründen gewährt und der BU-Vertrag sieht auch keiner berufliche Verweisbarkeit vor.

Ich habe meine Frage oben nochmals ergänzt.
 
Hallo,

dann dürfte das durchaus der Fall sein. Allerdings kann man das nicht 1:1 übertragen, da einmal Sozial- und einmal Zivilrecht greift und die privaten teilweise noch bockbeiniger sind als die gesetzlichen.
 
Hallo touchtheair,

willkommen hier im Forum!
Ich kann dir aus Erfahrung sagen, dass wenn du von der DRV 100% bekommst, das für die BU noch lange nicht so sein muss!
 
Muss dem leider zustimmen. Volle befristete EM-Rente rückwirkend anerkannt, Versicherung schickt mich zum Gutachter, der ein Gutachten in deren Sinne erstellt :cool:, Ablehnung: ich bin völlig gesund! (Da hat der Gutachter innerhalb von 3 Stunden die Dinge besser erkannt, als Ärzte, Kliniken, Therapeuten in 20 Jahren! Ich bin ein elender Simulant... :rolleyes:)

Die Versicherungen pfeifen aufgrund der Zinslage auf dem letzten Loch, da wird jede Gelegenheit genutzt, nicht zahlen zu müssen.
 
Hallo Erdbeere,

ja, wie du es beschrieben hast....so läuft es seit einigen Jahren im deutschen Vaterland,
und die Politik - Rechtsprechung schaut blöd zu.
(bss bss u. a. aus Wirtschaftlichen Gründen), die Vers. Lobbyisten haben es nur über die Straße zu Politik in Berlin.

Auch, wenn w. g. unterschiedliche Rechts und Bewertungssysteme auf dem Tisch liegen, sollte die BU-Versicherung bei einer "vollen befristete EM-Rente"
mitziehen und leisten.

Es ist ein Hohn und Katz und Mausspiel, dass bei einer vollen EM-Rente, keine
min. 50 % BUZ- Berufsunfähigkeit vorliegen würde!

Alles andere:
Die Versicherungen pfeifen aufgrund der Zinslage auf dem letzten Loch, da wird jede Gelegenheit genutzt, nicht zahlen zu müssen.

Grüße
Siegfried21
 
Hallo,

Nachtrag;)

Ich bleibe bei meinem Credo und Erfahrungswerten
(u. a. von eigenen)

DRV-Erwerbsminderungsrente: Ja. BUZ- Berufsunfähigkeitsrente: i. d. R. auch Ja;)

Anderer Fall:

Erwerbsminderungsrente: Ja. Berufsunfähigkeitsrente: Nein

Landgericht Bielefeld AZ. 1 O 115/07 vom 17.06.2011

Entscheidungsgründe:
18

Die Klage ist unbegründet.
19

Die Kläger haben gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Leistungen aus dem zwischen dem Kläger zu 2) und der Beklagten abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Denn es kann nicht festgestellt werden, dass die Klägerin zu 1) berufsunfähig ist.
20

Nach §§ 1 Ziffer 1, 2 Ziffer 1 der Besonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BB-BUZ) liegt eine Berufsunfähigkeit im Sinne des Versicherungsvertrags vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd zu mindestens 50 % außer Stande ist, seinen Beruf auszuüben. Das Vorliegen dieser anspruchsbegründenden Voraussetzung haben die beweispflichtigen Kläger nicht nachgewiesen.

Quelle:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bielefeld/lg_bielefeld/j2011/1_O_115_07urteil20110617.html


PS: Bevor die Frage kommt: Nein, einen solchen Fall hatte ich selbst noch nicht. Wer von meinen Mandanten eine volle Erwerbsminderungsrente bezog, bekam auch seine private Berufsunfähigkeitsrente anerkannt.

Quelle:
http://www.helberg.info/blog/2012/05/erwerbsminderungsrente-ja-berufsunfaehigkeitsrente-nein/


Weiter Info:
Kein Nachweis von Berufsunfähigkeit aufgrund von Neuroborreliose bei Ablehnung einer Lumbalpunktion mit Untersuchung des Liquor

LG Bielefeld, Urteil vom 17.6.2011 - 1 O 115/07

Berufsunfähigkeit aufgrund einer chronischen Borreliose/Neuroborreliose kann nicht festgestellt werden, wenn der mit der Erstellung eines Gutachtens zu dieser Fragestellung beauftragte Sachverständige ausgeführt hat, für die Diagnose einer Neuroborreliose sei eine Lumbalpunktion mit Untersuchung des Liquor eine unabdingbare Voraussetzung, zu der jedoch die klagende Partei auf ausdrückliche Nachfrage des Gerichts kein Einverständnis erklärt hat.

Quelle:
http://www.bld.de/News_Detailseite_Rechtsprechung.html?News=7048

Grüße
Siegfried21
 
@ Siegfried21 und alle anderen

Siegfried, Danke für Deine Antwort und Ausführungen. Ergänzend hierzu:

Im vorliegenden Fall bekommt die Anspruchstellerin eine UNBEFRISTETE volle Erwerbsminderungsrente, keine befristete.

Die Anspruchstellerin kann aufgrund eines Arbeitsunfalls seit Jahren gar keinen Beruf nicht mehr ausüben und erhält eine BG-Rente in Höhe von 70%.
 
Zuletzt bearbeitet:
Top