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Versicherung stellt nach 3.5 Jahren Zahlung ein

Hallo Zusammen,

@Anja,
du könntest zur Vorbereitung vielleicht dich einfach mal mit ins Gericht setzen bei einigen Fällen. Dann kennst du den Ablauf bei Gericht besser.

@ Sekundant, was ist darunter zu verstehen? "mit Sicherheit ohne Gegenprüfung erstellt worden?
da braucht es dann keiner demenz-diagnose, bzw diese dürfte mit sicherheit ohne gegenprüfung erstellt worden sein.

Viele Grüße
Helios
 
hallo,

da braucht es dann keiner demenz-diagnose, bzw diese dürfte mit sicherheit ohne gegenprüfung erstellt worden sein.

damit sollte ausgedrückt werden, dass ohne tiefergehende abgrenzung der symptome eine falsche zuordnung und damit auch falsche/fragliche diagnose gegeben ist, womöglich noch unter unzureichender befunderhebung.

Neurologen/Psychiater Kontakt aufnehmen, der die Diagnose "Demenz" gestellt hat

daher wäre für die weitere entscheidung wichtig, ob die diagnose auf zutreffende kriterien fusst.


gruss

Sekundant
 
Hallo Zusammen,

@ sekundant,
womöglich noch unter unzureichender befunderhebung.
Wenn eine unzureichende Befunderhebung vorliegen würde, wäre das dann ein Befunderhebungsfehler? Und, würde ein Befunderhebungsfehler etwas an der Haftung der AXA ändern?

@ Anja,
Bei der Diagnosenstellung "Demenz" die wohl eingetragen wurde von dem Neurologen/Psychiater, dafür wären Testungen notwendig.
Die sollten vorliegen beim Arzt und können auch angefordert werden von dir. Bitte denken an die Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren. Und, es sollte auch ersichtlich sein, um welches Stadium es sich aus Sicht des Arztes der die Diagnose Demenz eingetragen hat, handeln sollte.

Viele Grüße
Helios
 
Liebe Mitglieder,

ich werden den Neurologen anschreiben, der die Demenz Diagnose erstellt hat.

Im Januar werde ich weiter berichten.

Allen ein schönes, gesundes Weihnachtsfest!

Liebe Grüße Anja
 
hallo Anja,

einen hinweis noch dazu: ich habe jeine vorstellung davon, was mit "anschreiben" gemeint sein könnte. wichtig sind für euch die befund und befunderhebungen sowie die daraus abgeleitete diagnose (also nicht nur die feststellung als tatsachenbehauptung). es gibt schliesslich gesichere wege zu einer derartigen diagnosestellung.
was also benötigt wird sind die patientendokumentation und die dazu erhobenen führenden befunderhebungen und befundergebsisse.


gruss

Sekundant
 
Liebe @Anja - Irmgard ,
ich habe den Eindruck, dass die Versicherung die Demenzdiagnose in den Mittelpunkt ihrer Entscheidungen rückt.

Du erwähntest in Deinem ersten Beitrag, dass Deine Mutti schwere Verletzungen Z.B. an den Rippen oder der HWS erlitten hat.

Diese sollten bei der Bewertung der Situation stärker berücksichtigt werden. Denn viele Menschen mit Demenzerkrankung (auch in fortgeschrittenen Stadien) werden zu Hause gepflegt. Die Einschränkungen körperlicher Art beim Stehen, Gehen, Greifen müssen in die Entscheidung einbezogen werden.

Wie alt war sie zum Zeitpunkt des Unfalls?

LG KS1973
 
hallo,

ich habe den Eindruck, dass die Versicherung die Demenzdiagnose in den Mittelpunkt ihrer Entscheidungen rückt.

das ist unbedingt zu erwarten. daher weise ich nochmals auf die angaben hin (die man hier sicher erst einmal als tatsachen unterstellen kann/muss) und mit denen argumentativ als auch durch die o.g. ergebnisse der befunde und der patientenakte gegenzuhalten ist:

Verletzungen:
Gehirnbluten
2 Halswirbel gebrochen
8 Rippen rechts gebrochen
7 Rippen links gebrochen
Schulter gebrochen
Schlüsselbein gebrochen
Hand rechts Trümmerbruch
Lunge zusammengefallen
Schürfungen u. Prellungen am ganzen Körper und vor allem im Gesicht.

Jetzt kam auf Nachfrage auch heraus, das die Diagnose "beginnende Demenz, NACH dem Unfall, nämlich im Juli 2022, diagnostiziert wurde.

Weiterhin gibt es ein MRT, 6 Monate vor Unfall gefertigt, welches keinerlei Hinweise auf eine Demenz liefert.

die verletzungen - insbesondere gehirnbluten - lassen schon für sich genommen die symptome erklären und nahelegen, die als demenz bezeichnet werden.

zur einbeziehung des reha-managements:

Die AXA hatte nach dem Unfall eine Firma "reha care" beauftragt.

auch hierzu müssen die gesamten akten angefordert und beurteilt werden!

Unser Anwalt hat sämtliche Befunde u. Medikationen, sowohl von vor, als auch nach dem Unfallgeschehen, vorliegen.

und auch das muss medizinisch zu den unfallfolgen und zur abgrenzung angeblicher demenz durchleuchtet werden.

alles in allem einiges an arbeit und aufwand, aber nur so ist der ablehnung entgegenzutreten.


gruss

Sekundant
 
Hallo @Anja - Irmgard,

der LG-Termin am 16.01.26 bedarf einer 100%iger Vorbereitung. Nutze die Zeit und schau, ob nachfolgende Gedanken Deiner Mutter oder Dir weiterhelfen können.
Ich kann das nur unterstreichen was Dir hier an Vorschlägen unterbreitet wurde.

Ein erworbenes Schädelhirntrauma; Kozentrationsstörungen, Vergesslichkeit sind stark Symptomverwandt mit Schlaganfall, Demenz und Alsheimerkrankheit. Wie gesund kannst Du Deine Mutter vor dem Unfall darstellen, die beginnende Demenz zu entkräften. Alleine das MRT 6 Monate vor dem Unfall zeigt doch, dass sich Deine Mutter in guter Verfassung befand. Wurde außer dem Gehirn noch weitere MRT-Untersuchungen durchgeführt?
Ich würde auch gar nicht den Arzt befragen, der eine "beignnende Demenz" festgestellt haben will. Vielleicht war da ein Versicherungsfreundlicher Arzt zugange. Der Arzt, der das MRT bei Deiner Mutter verordnet hatte, den würde ich bitten,und zusätzlich dessen Befund/Arztbrief vorlegen.
Eine PET-Untersuchung zeigt auf, welche Hinregionen nicht mehr richtig arbeiten, auch ob es sich um Demenz oder der Aufprall vom Unfall herrühren kann.
Wie oft wurde Deine Mutter operiert? Welche Halswirbel waren gebrochen, bis auf Hirnblutung, Lunge, Prellungen am Körper besonders im Gesicht. Weichteilverletzungen in der HWS besonders Bänder im Kopfgelenk können auch diese Symptome hervorrufen. Was für Untersuchungen sind für Deine Mutter noch zumutbar?

Trotz Fahrradhelm entstand ein SHT und wurde eine Hirnblutung festgestellt. War Deine Mutter nach dem Unfall bewusstlos? Bei welcher Geschwindigkeit geschah der Aufprall, wurde Deine Mutter von hinten/vorne oder von der Seite erfasst? Alleine die vielen Knochenbrüche und Prellungen zeigen, dass es sich nicht um einen Schubser handeln kann.
Hast Du Bilder vom Fahrzeug, dass Deine Mutter angefahren hat, wie stark beschädigt. Hast Du das Gutachten vom Unfallwagen, (vielleicht versuchen vom Unfallfahrer zu ehalten) wie sah das Fahrrad Deiner Mutter aus, wie weit lag Deine Mutter nach dem Unfall vom Unfallfahrzeug weg, lag Sie auf der Motorhaube? Wie waren die Straßenverhältnisse, eine stark befahrene Straße, Radweg und und und....

Wenn es nicht schon dein RA getan hat, hier noch eine Anregung. Im Zivilprozess gelten andere Regeln als im Sozialprozess. Das Unfallopfer muss lt. § 286 der ZPO zu 100% die Kausalität nachweisen. Was durch den Unfall ja auch schon erffolgt ist, der Fahrer wurde bestimmt auch im Strafprozess zu 100% schuldig gesprochen. Was dann gerne Versicherer und ihre Anwälte gerne weiter machen, sie wollen zu 100% alle weitere Schäden ebenfalls belegt haben. Das aber ist sogut wie unmöglich. Deshalb gilt lt. BGH eine Beweiserleichterung für den Kläger, die Beweisführung unter §287 Schäden sind im Unfallgeschehen mit hoher oder höherer Wahrscheinlichkeit zu bewerten. Deshalb ist es so wichtig den Unfallhergang und seine Auswirkungen nochmals unter die Lupe zunehmen, damit der Richter den richtigen Eindruck bekommt und die Versicherung erkennt, dass sie aus diesem Schadensfall nicht so einfach herauskommt und Verantwortung wie es ja oft gerne in der Werbung mitgeteilt wird, übernimmt.

Wünsche Deiner Mutter beste Genesung und alles Gute,
und viel Erfolg am 16.01.26
UFO
 
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