Hallo
@Anja - Irmgard,
der LG-Termin am 16.01.26 bedarf einer 100%iger Vorbereitung. Nutze die Zeit und schau, ob nachfolgende Gedanken Deiner Mutter oder Dir weiterhelfen können.
Ich kann das nur unterstreichen was Dir hier an Vorschlägen unterbreitet wurde.
Ein erworbenes Schädelhirntrauma; Kozentrationsstörungen, Vergesslichkeit sind stark Symptomverwandt mit Schlaganfall, Demenz und Alsheimerkrankheit. Wie gesund kannst Du Deine Mutter vor dem Unfall darstellen, die beginnende Demenz zu entkräften. Alleine das MRT 6 Monate vor dem Unfall zeigt doch, dass sich Deine Mutter in guter Verfassung befand. Wurde außer dem Gehirn noch weitere MRT-Untersuchungen durchgeführt?
Ich würde auch gar nicht den Arzt befragen, der eine "beignnende Demenz" festgestellt haben will. Vielleicht war da ein Versicherungsfreundlicher Arzt zugange. Der Arzt, der das MRT bei Deiner Mutter verordnet hatte, den würde ich bitten,und zusätzlich dessen Befund/Arztbrief vorlegen.
Eine PET-Untersuchung zeigt auf, welche Hinregionen nicht mehr richtig arbeiten, auch ob es sich um Demenz oder der Aufprall vom Unfall herrühren kann.
Wie oft wurde Deine Mutter operiert? Welche Halswirbel waren gebrochen, bis auf Hirnblutung, Lunge, Prellungen am Körper besonders im Gesicht. Weichteilverletzungen in der HWS besonders Bänder im Kopfgelenk können auch diese Symptome hervorrufen. Was für Untersuchungen sind für Deine Mutter noch zumutbar?
Trotz Fahrradhelm entstand ein SHT und wurde eine Hirnblutung festgestellt. War Deine Mutter nach dem Unfall bewusstlos? Bei welcher Geschwindigkeit geschah der Aufprall, wurde Deine Mutter von hinten/vorne oder von der Seite erfasst? Alleine die vielen Knochenbrüche und Prellungen zeigen, dass es sich nicht um einen Schubser handeln kann.
Hast Du Bilder vom Fahrzeug, dass Deine Mutter angefahren hat, wie stark beschädigt. Hast Du das Gutachten vom Unfallwagen, (vielleicht versuchen vom Unfallfahrer zu ehalten) wie sah das Fahrrad Deiner Mutter aus, wie weit lag Deine Mutter nach dem Unfall vom Unfallfahrzeug weg, lag Sie auf der Motorhaube? Wie waren die Straßenverhältnisse, eine stark befahrene Straße, Radweg und und und....
Wenn es nicht schon dein RA getan hat, hier noch eine Anregung. Im Zivilprozess gelten andere Regeln als im Sozialprozess. Das Unfallopfer muss lt. § 286 der ZPO zu 100% die Kausalität nachweisen. Was durch den Unfall ja auch schon erffolgt ist, der Fahrer wurde bestimmt auch im Strafprozess zu 100% schuldig gesprochen. Was dann gerne Versicherer und ihre Anwälte gerne weiter machen, sie wollen zu 100% alle weitere Schäden ebenfalls belegt haben. Das aber ist sogut wie unmöglich. Deshalb gilt lt. BGH eine Beweiserleichterung für den Kläger, die Beweisführung unter §287 Schäden sind im Unfallgeschehen mit hoher oder höherer Wahrscheinlichkeit zu bewerten. Deshalb ist es so wichtig den Unfallhergang und seine Auswirkungen nochmals unter die Lupe zunehmen, damit der Richter den richtigen Eindruck bekommt und die Versicherung erkennt, dass sie aus diesem Schadensfall nicht so einfach herauskommt und Verantwortung wie es ja oft gerne in der Werbung mitgeteilt wird, übernimmt.
Wünsche Deiner Mutter beste Genesung und alles Gute,
und viel Erfolg am 16.01.26
UFO