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Vermeintliche Ansprüche gerichtlich geltend machen

hallo, luise

das setzt voraus, dass man den recgtsstreit gewinnt oder einen rechtsschutz hat.
sollte man keinen rs haben, koennen einem selbst bei einem vergleich die augen traenen,
schoenes we
pussi
 
Hallo pussi,

das setzt voraus, dass man den Rechtsstreit gewinnt

Richtig, zumindest teilweise gewinnt.

Eine Rechtsschutzversicherung ist ein Angebot der Versicherungswirtschaft. Meinst Du, die würde mir helfen, meine Ansprüche gegen einen Versicherer (eventuell gegen das eigene Unternehmen) in vollem Umfang durchzusetzen? Da wirst Du nur verar…

sollte man keinen RS haben, können einem selbst bei einem Vergleich die Augen tränen

Warum? Man kann im Vergleich vereinbaren, dass der Gegner die Kosten übernimmt oder man zahlt seinen Kostenanteil von dem was der Gegner an einen zahlt. Bei einem Vergleich zahlt unterm Strich immer der Verklagte.

Gruß
Luise
 
... Liegt bei Deiner Frau Vollinvalidität vor? Ansonsten ist Streitwert die geforderte Invaliditätsleistung.
...
Warum ist das von Interesse? Bezahlt doch die verklagte Versicherung
Hallo Luise,
zu Deine Fragen:
Jaein, sie erhält EU wg. 100 % Erwebsunfähigkeit. (Anerkannte 50 % Schwerbehinderung und Merkmal G (=Gehbehinderung). Der Grad der BU-Invalidität ist noch nicht ermittelt. Wir gehen aber auch von BU-Invalidität von (mindestens) 100 % aus, wobei die Versicherung ab mindestens 50 % Leistungspflichtig wird.

Von Interesse ist dass, weil wir (a) wohl gegenüber der RS den Streitwert angeben müssen (jedenfalls hatte sie bei der UV nochmals nachgefragt, bevor wir die Zusage bekommen hatten und (b) weil sich Anwälte über Geld halt doch triggern lassen.
Und wenn ich alle Ansprüch aus der BU zusammen rechner komme ich auf rund EUR 400.000 (die Versicherung läuft bis 2042 und Beitragsbefreiung im BU-Fall ist auch vereinbart).

Nun sind die 400.000 EUR gegenüber den EUR 41.000 schon ein riesiger Unterschied.
Und bei der UV berechnete der Anwalt bei einem Streitwert von rund EUR 260.000 (das ist das was wir haben wollen bei 100 % Invalidität) RA-Gebühren von rund 5.000,00 EUR.

Aus Sicht des Anwalts gäbe es also aus der wirtschaftlich wichtigeren Versicherung (BU) für ihn nur ein "Taschengeld".

Sind Deine Fragen beantwortet?

Grüße
oohpss
 
Hallo oohpss,

100 % Erwerbsunfähigkeit
(bei Erwerbsunfähigkeit dürfte auch BU vorliegen)

und 50 % Schwerbehinderung mit Merkmal G

besagen noch nichts über den Grad der Invalidität im Sinne einer privaten Unfallversicherung. Auf keinen Fall würde ich von 100 % Invalidität ausgehen, eher von 50 %.

Gruß
Luise
 
... besagen noch nichts über den Grad der Invalidität im Sinne einer privaten Unfallversicherung. Auf keinen Fall würde ich von 100 % Invalidität ausgehen, eher von 50 %. ...
Ja, Luise, dass die Bemessung des MdE mit der Bemessiung der UV (fast) nichts zu tun hat, ist schon klar. (Man kann auf dem Board ja wirklich viel lernen und gerade das wird ja in fast jedem 3. Thread erläutert).
Aber:
Da die gesetzlichen Versicherungen die einzelnen Einschränkungen nicht aufaddieren, die privaten aber schon, sollte es doch eigentlich so sein, dass die PUV normalerweise einen höheren Invaliditätsgrad feststellen können (entsprechendes Verletzungsmuster vorausgesetzt), als die gesetzlichen.
Beispiel (angenommen beide Gutachter [MdE und einer der privaten Versicherung] stellen die gleichen Einschränkungen gleich hoch fest): Beckenverletzung wird mit 30 % Indalität festgestellt und Fußverletzung mit 20 %.
Dann wird doch die GRV auf insgesamt nur 30 % kommen, während die provate auf 50 % kommen wird.
Oder habe ich da etwas grundlegend falsch verstanden.

Zudem sind im Falle meiner Frau die Einschränkungen derart, dass die Invalidität bzw. der Grad der Erwerbsunfägigkeit bei rechnerisch mehr als 100 % liegt. Wie eindeutig die Situation ist zeigt sich beispielsweise daran, dass die Bewilligung der Erwerbunfähigkeitsrente nach der Untersuchung durch dem Medezinischen Dienst gerade mal 14 Tage dauerte.

Liebe Luise, kannst Du mir nochmal erläutern, warum Du meinst, dass die Unfallversicherung wohl eher 50 % Invalidität bzw. Einschränkung der Erwerbsfähigkeit erkennen wird?
(Man möchte ja auf alles vorbereitet sein ...)

Danke vorab.

Grüße
oohpss
 
Hallo oohpss,

ich kenne die Beeinträchtigungen Deiner Frau nicht.

Welchen Grad der Invalidität hat Deine Frau gegenüber der PUV geltend gemacht, wie schätzt der behandelnde Arzt die Sache ein?

Bei meiner Einschätzung von 50 % Invalidität im Sinne der privaten Unfallversicherung habe ich mich an den anerkannten 50 % Schwerbehinderung orientiert, beide Werte liegen oft nicht weit auseinander.

Aus einer Erwerbsunfähigkeit auf 100 % Invalidität zu schließen, ist falsch!

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

vielleicht kannst du oohpss,

einmal definiert darlegen was GdB und Erwerbsunfähigkeit aussagt.
Ich glaube das viele davon ausgehen, dass bei einer anerkannten Erwerbunfähigkeit gleich auch 100% GdB vorliegen muß. Dass ist ein Irrtum.
Ich habe leider nicht die Literatur vorliegen ( vielleicht die Mod`s ).
Soviel ich weiß, sagt der GdB aus , dass ich durch Erkrankungen so eingeschränkt bin im täglichen Leben und daraus etwaige Hilfen benötige. Diese Hilfen sind im SGB aufgeführt.
Das widerum heißt nicht, dass ich erwerbunfähig bin.
Bei mir selbst sehe ich das auch, ich bin 100% erwerbsunfähig und habe einen GdB von 80% und Merkzeichen.
Ihr Experten könnt das sicher noch besser erläutern.
Gruß Buffy07
 
... Welchen Grad der Invalidität hat Deine Frau gegenüber der PUV geltend gemacht, wie schätzt der behandelnde Arzt die Sache ein? ...
Es sind 100 % die der Anwalt gegenüber der PUV geltend gemacht hat.
Die Fraktur am LWK mit dem Fixateur ist wohl das prozentual größte Leiden, aber die 6fache Beckenringfraktur ist auch recht unerfreulich und die (geschätzte) 8fache Mittelfußfraktur, also praktisch alle MFK am Ende und Anfang gebrochen, macht das gehen nach kurzer Strecke regelmäßig zur Tortur. Und dann ist da noch die Sache mit dem Ellenbogen, bei dem das Gelenk ebenfalls mehrfach und umfangreich zertrümmert ist.

Es gibt bei meiner Frau nicht "den" Arzt.

Aufgrund der Vielzahl der Verletzungen gibt es natürlich den Hausarzt (der eigenlich nur regelmäßig die Morphine verschreibt und die Überweisungen ausdruckt), den Neurologen, den Orthopäden, die Chirurgen, den (Schmerzspezialisten ab Ende März wegen der Schmerzpumpe), die Frauenärztin, etc.
Die bisherigen Meinungen der Ärzte ziemlich einhellig: "Ein Wunder, dass sie hier sein können, eigentlich müssten Sie ...)

Die Begutachtung der Invalidität für die PUV werden wir einem/mehreren Gutachtern überlassen, der ihre Freude haben werden. Allein die mehr als 15 Brüche mit ihren ganzen Ein- und Auswirkungen werden eine Heidenarbeit werden. Und mit Hilfe der Unterlagen vom Unfallreporter ist man ja bei der Beurteilung der Gutachten recht gut bewaffnet. ...

Ansonsten ist mir schon klar, dass GdB und Erwerbsunfähigkeit und Invalidität der PUV nur bezüglich der Ursache miteinander zu tun haben.
Aber wie ich schon ausführte, habe ich aufgrund der Unterlagen verschiedenster Quellen, den Eindruck gewonnen, das die Einschätzung des medizinischen Dienstes für die GRV bei merhfachen Verletzungsfolgen (z.B. Kopf + Arm + Bein) wg. Erwerbsunfähigkeit eher nachteiliger für den Versicherten ist, als bei der PUV.

Also kommen wir aufgrund der Vielzahl der komplexen Verletzungen zu der Auffassung, dass nach PUV-Bedingungen 100 % Invalidität vorliegt.
Dehshalb ja auch die Frage, wie die angenommenen 50 % zustande kamen, aber möglicherweise "siehts" Du ja nun auch mehr als diese 50 % Invalidität in der PUV?

Grüße
oohpss

PS Wenn es helfen sollte kann ich auch die Zusammenrechnung des Anwalts in der Argumentation gegenüber der PUV zitieren. Auf Wunsch.
 
Hallo oohpss,

Es sind 100 % die der Anwalt gegenüber der PUV geltend gemacht hat. Wenn es helfen sollte kann ich auch die Zusammenrechnung des Anwalts in der Argumentation gegenüber der PUV zitieren. Also kommen wir aufgrund der Vielzahl der komplexen Verletzungen zu der Auffassung, dass nach PUV-Bedingungen 100 % Invalidität vorliegt.

In der PUV muss die Invalidität ärztlich, nicht anwaltlich oder nach eigener Auffassung festgestellt werden.

Du schreibst von Frakturen am LWK, Beckenring, Mittelfuß, Ellenbogen.
Die PUV zahlt bei dauernden Beeinträchtigungen der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, nicht für Verletzungen oder Frakturen.

Gruß
Luise
 
... In der PUV muss die Invalidität ärztlich, nicht anwaltlich oder nach eigener Auffassung festgestellt werden.
Ja, Luise,
ist schon klar, aber ein Gutachten für die PUV haben wir noch nicht, sondern derzeit nur das vom Medizinischen Dienst für die Rente wg. Erwerbsminderung.
Da noch Operationen anstehen und da Ende März die Beurteilung beginnt ob eine Schmerzpumpe eingesetzt werden kann, war ein eigenes Gutachten für die PUV noch nicht sinnvoll. Die andauernden beeinträchtigungen lassen sich ja erst abschätzen, wenn die entfernbaren "Einbauten" wieder raus sind.
Du schreibst von Frakturen am LWK, Beckenring, Mittelfuß, Ellenbogen.
Die PUV zahlt bei dauernden Beeinträchtigungen der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, nicht für Verletzungen oder Frakturen.
Richtig und die Liste der Beinträchtigungen ist elendig lang und da tue ich mich einfach einfacher, wenn ich ein paar der Verletzungen/Frakturen aufführe und den Rest der Phantasie der Thread-Leser überlasse.
Aber um es konkreter darzustellen: Beispielsweise geht laufen fast nicht mehr, linker Arm/Hand war bei der letzten Messung mit 5 Kilo zu belasten, Winkel am rechten Arm ist mächtig eingeschränkt, 2 Finger werden unregelmäßig taub, ein Bein ist 1,5 cm kürzer geworden, Schwindel beim aufstehen und bücken, ab und an "Zusammenbrüche" (die wie ich heute herausgefunden habe, sich wie epileptische Anfälle, Typ A, verhalten), Kurzeitgedächtnis gestört, auf Zehen/Ferse stehen ist nicht mehr und dann die ganze verflixte Schmerzsymptomatik, insbesondere wegen dem LWK, dem Becken, dem Ellenbogen und dem Fuß. (Und das ist auch nur ein Ausschnitt, die Versicherungen haben natürlich Aufstellungen bekommen in denen die Einschränkungen an der konkreten Tätigkeit dargelegt sind.)

Grüße
oohpss
 
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