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Verletztenrente Höhe

Magicwise

Mitglied
Registriert seit
6 Jan. 2007
Beiträge
32
Hallo zusammen, :confused:
bin neu hier im Forum. Ich hatte im September 2006 einen Wegeunfall mit Oberschenkel Femur Fraktur. Hieraus ist eine MdE von 20 - 30% zu erwarten. Ich weiss, dass sich die Rente an dem JAV in den 12 Monaten vor dem Unfall und an der MdE ausrichtet.
Meine Frage ist, und ich hoffe jemand von Euch kann mir antworten:
Meine Tätigkeit hatte ich erst am 01.06.2006 aufgenommen. Davor war ich arbeitslos. Zählt zum JAV jetzt nur das Geld dass ich in den 4 Monaten verdient habe, also nur ein Drittel des eigentlichen Bruttogehalts p.a. ? oder wird das Arbeitslosengeld mit herangezogen, obwohl hier keine geleistete Arbeit dahintersteht, oder wird der Verdienst aus den 4 Monaten (Fixgehalt) aufgestockt sodass doch das jährliche Bruttogehalt herangezogen wird ?
Wäre schön wenn mir jemand hierbei helfen könnte.
Danke im Vorraus.
 
Hallo Magicwise,
Herzlich willkommen im Forum. Bei Dir wird nach § 82 SGB VII der Verdienst der 4 Arbeitsmonate genommen und dannwird aus diesem Verdienst der Auffüllbetrag berechnet. Abs 2 Satz 1 des § 82. Der soll verhindern, dass der niedrigere Lebensstandard, der während der Zeit des Ausfalls von Arbeitsentgelt im Allgemeinen besteht und in der Regel nicht lange anhält (Welche Ironie), zum Maßstab für die gesamte Laufzeit der Rente gemacht wird.

Beispiel: Vom 11.8. bis 31.12.= 21.000 € vom 1.1. bis zum 10.8. arbeitslos
Verdienst erzielt an 141 Kalendertagen und 219 Kalendertage Auffüllung
folglich: 21.000 x 219 Tage= 4599000 x 141 Tage
= 32.617,02 € Entgelt für Fehlzeit
JAV gem. §82
tatsächl.Entgelt = 21.000
+ aufgefülltes Entgelt = 32.617,02
Gleich JAV = 53.617,02

Davon wird dann die weitergehende Berechnung der Rente (Siehe FAQ`s) vorgenommen.

Verstanden?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. :)
Ich habe mir schon richtig Sorgen gemacht. Trotz der vielen Nachteile nach meinem Unfall werde ich Heute aber etwas beruhigter schlafen können.
Was ich hier im Forum so gelesen habe über die Art und Vorgehensweise der BG bei Gutachten, Vergaben und Genehmigungen, ist dies ja recht positiv für wirkliche MdE-Betroffene.
Ich hoffe also, dass meine zukünftige Erfahrung mit der BG bzw. den Gutachtern positiv ausfallen und ich diese nicht wirklich als "Gegner" sondern als Helfer sehen kann.
Mal schauen.
Das Forum finde ich übrigens toll und ich konnte bereits viele von mir ungestellte Fragen beantworted finden.
Nochmals Dank für die Antwort
Gruß
Magicwise
 
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