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Verletztengeldanspruch ist ausgelaufen

Hallo Beinmodel, der Auszahlschein wird von der Krankenkasse ausgehändigt. Der D-Arzt füllt ihn aus. Den ausgefüllten Auszahlschein schickt man dann an die Krankenkasse.
Doch die Krankenkasse zahlt im Auftrag der BG das Verletztengeld nur bis zur 78. Woche aus.
Da kann dein D-Arzt einen Auszahlschein ausstellen, das ändert nichts an der Tatsache, dass die Krankenkasse nicht weiter auszahlt, wenn sie keinen Auftrag der BG über die 78. Woche hat.

Hallo Isländer,
ich dachte man muss vermittelbar sein, über sich arbeitslos zu melden. Ist das Arbeitslosengeld nicht daran gebunden, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Gruß
Patmandu
 
Hallo Patmandu,
danke für Deine Belehrung,ich habe über 150 Wochen Verletztengeld bekommen und ich musste mir keinen einzigen Auszahlungsschein bei meiner KK abholen,die lagen schon bei meinem D-Arzt.Versuche das Verletztengeld einzustellen hat mein D-Arzt immer wieder abgeschmettert bis ich verrentet wurde.
Gruß Beinmodel
 
Hallole Patmandu,

Hallo Isländer,
ich dachte man muss vermittelbar sein, über sich arbeitslos zu melden. Ist das Arbeitslosengeld nicht daran gebunden, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.


Nein, auch wenn du noch einen Arbeitsplatz hast, aber dennoch nicht arbeitsfähig bist, kannst du dich arbeitslos melden. Es tritt dann die sogannte ,,Nahtlosigkeitsregelung § 145" in Kraft.

Du musst dich sogar arbeitslos melden, da du sonst ja nicht mehr versichert bist.

Nahtlosigkeitsregelung

Unter Nahtlosigkeitsregelung versteht man den Anspruch auf Arbeitslosengeld eines nicht nur vorübergehend Leistungsgeminderten, der keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr ausüben kann - somit nicht "verfügbar" ist -, bei dem aber auch verminderte Erwerbsfähigkeit (noch) nicht festgestellt wurde. Die Nahtlosigkeitsregelung überbrückt also eine Phase bis zur Klärung der Zuständigkeit zwischen Agentur für Arbeit und gesetzlicher Rentenversicherung.

Das bedeudet, wenn du dich jetzt arbeitslos meldest, dann wird vom med. Dienst dein Gesundheitszustand - meist nach Aktenlage - geprüft. Sollte dieser zu der Erkenntnis kommen, dass du nicht erwerbsfähig bist, wirst du aufgefordert die Rente zu beantragen.

Die Nahtlosigkeitsregelung soll in diesem Moment bewirken, dass man bis zur Gewährung der Rente nicht zwischen verschiedenen Sozialträgern hin- und her geschoben wird.

Dein Arbeitsverhältnis wird dann in dieser Zeit zum Ruhen gebracht.

Liebe Grüßlein
Würmlie
 
Hallo Beinmodel,
das ist ja optimal abgelaufen. So sollte eigentlich der Normalfall sein. Aber leider wird man als Unfallopfer doppelt gestraft. Beim Unfall selbst (körperlich, psychisch) und anschließend durch das Folgesystem (nochmal psychisch).

Ich kann nur jedem raten, nicht auf dem Weg zur Arbeit über den Haufen gefahren zu werden.......:-(

Hallo uschreider,

danke für die ausführliche Antwort.

Hallo an alle anderen,

danke für eure Antworten.

Patmandu
 
@all

Du musst dich sogar arbeitslos melden, da du sonst ja nicht mehr versichert bist.

Dieses ist der Grund weshalb man zum AA geschickt wird.

Die anderen Fragen ob weiter Verletztengeld oder Nahtlosigkeit sind ein neues Thema.
Auch ich wurde hier nicht vernünftig aufgeklärt , aber bei mir hat :
Wiedereintritt ins Arbeitsleben nicht vorraussichtlich.......
Keine Mittel ... ect
den Rest getan.
mfg
mpc
 
Hallo Patmando,

habe gerade auch dein Problem gehabt, BG ließ mich im Regen stehen und im Nachhinein kamen sie mit der Sprache heraus. Über die Einstellung von Verletzten wirst du schriftlich informiert und wenn die Möglichkeit besteht dich wieder ins Arbeitsleben zu integrieren geht die Zahlung auch über die 78 Wochen hinaus.


LG avarisa
 
Hallo Avarisa,

Möchtest du mehr erzählen was du unter sie kamen mit der Sprache raus meinst?

Gruß mystic-v
 
Hallo Mystic,

ich meine natürlich die BG, Aufklärung ist wohl nicht deren Stärke und ich habe wirklich nicht

jeden Monat einen Arbeitsunfall.


LG avarisa
 
Danke an alle nochmal. Verletztengeld wird weiterbezahlt. Aber es stimmt Aufklärung und Beratung ist nicht gerade die Stärke der BG.
Man wird sprichwörtlich im Regen stehen gelassen.
Man steht als Laie einem Profi gegenüber.
Ich denke dass es bei jedem in diesem Forum der Erstkontakt mit der BG ist.
Die BG ist hierbei völlig überlegen.
Aber der Irrwitz ist, dass die BG hierbei als Gegner und nicht als Unterstützer fungiert.
 
Hallo Patmandu,

das ist ja eine sehr gute Nachricht VG für dich geht weiter.

Genau so sieht es aus, woher sollen wir Ahnung im medizinischen Bereich haben und da die BG einem auch noch gaubwürdig etwas darlegt, denkt man wird ja seine Richtigkeit haben. Na ja wie wir fast alle Wissen ist dem nicht so.

Alles Gute wünscht

Wolle
 
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