Hallo Beinmodel, der Auszahlschein wird von der Krankenkasse ausgehändigt. Der D-Arzt füllt ihn aus. Den ausgefüllten Auszahlschein schickt man dann an die Krankenkasse.
Doch die Krankenkasse zahlt im Auftrag der BG das Verletztengeld nur bis zur 78. Woche aus.
Da kann dein D-Arzt einen Auszahlschein ausstellen, das ändert nichts an der Tatsache, dass die Krankenkasse nicht weiter auszahlt, wenn sie keinen Auftrag der BG über die 78. Woche hat.
Hallo Isländer,
ich dachte man muss vermittelbar sein, über sich arbeitslos zu melden. Ist das Arbeitslosengeld nicht daran gebunden, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Gruß
Patmandu
Doch die Krankenkasse zahlt im Auftrag der BG das Verletztengeld nur bis zur 78. Woche aus.
Da kann dein D-Arzt einen Auszahlschein ausstellen, das ändert nichts an der Tatsache, dass die Krankenkasse nicht weiter auszahlt, wenn sie keinen Auftrag der BG über die 78. Woche hat.
Hallo Isländer,
ich dachte man muss vermittelbar sein, über sich arbeitslos zu melden. Ist das Arbeitslosengeld nicht daran gebunden, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Gruß
Patmandu