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Verletztengeldanspruch ist ausgelaufen

Patmandu

Neues Mitglied
Hallo zusammen,
vorausschauend habe ich, nachdem ein BG-Arzt vor ca. 6 Wochen mir noch keine arbeitsfähigkeit attestiert hat, einen BG-Mitarbeiter auf das Ende meines Verletztengeldanspruches hingewiesen.Damals sagte der BG-Mitarbeiter dass er sich darum kümmert.......es ist kein Problem....
Mehrere weitere Telefonate mit der BG (mein Anwalt, ich selber, meine Krankenversicherung) brachten keinen Erfolg. Seit gestern habe ich kein Verletztengeldanspruch mehr. Es kann doch nicht sein, das ich obwohl ich in ungekündigter Stellung bin (mein Arbeitgeber wartet auf mich), jetzt Arbeitslosengeld beantragen soll. Wieso soll der Staat für mich, bei einer zivilrechtlichen Klage gegen die Unfallverursacherin (bin zu 100 % unschuldig), für mich jetzt aufkommen.
Ging es jemandem genauso......was kann ich weiter unternehmen......gibt es keine Handlungspflicht der BG?
Gruß
Patmandu
 
Hallo Patmandu,
wieso endet dein Anspruch auf Verletztengeld wenn du noch nicht arbeitsfähig bist.Die 78 Wochenfrist ist bei einem Arbeitsunfall nicht bindend.
Gruß Beinmodel
 
Halo Patmandu,

hast du von der BG ein Schreiben bekommen in dem steht, dass das Verletztengeld zum ..... eingestellt wird? Hast du auf diese Schrieben hin Widerspruch eingelegt? Wurde der Widerspruch abgelehnt? Wurde dir der Gang zum Arbeitsamt von der BG nahe gelegt / empfohlen? Wenn alles von dir mit ja beantwortet wird, dann musst du dich Arbeitslos melden, dort wird dann dein Gesundheitsstatus festgestellt! Der dürfte dann in etwa nicht vermittelbar, da krank lauten! Somit bekommst du erst einmal Geld von der AFA für die nächste Zeit! Danach wird weiter beratschlagt, wie es mit dir weiter gehen wird!
Gute Besserung!
 
Hallo zusammen,
ich denke bei einem Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit und einer möglichen Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit habe ich weiter einen Anspruch auf Verletztengeld über die 78. Woche hinaus. Fakt ist aber, dass die Krankenkasse das Verletztengeld eingestellt hat, da sie keine weitere Anweisung der BG hat.
Bescheid habe ich keinen bekommen. Ist diese Vorgehensweise üblich, das erst Tatsachen geschaffen werden bevor man rückwirkend einen Bescheid bekommt.

Auf jeden Fall hat die BG eines geschafft....mich verunsichert, wie es weitergeht.
 
Grüß Dich, Patmandu!


01
Bitte melde Dich sofort arbeitslos, und zwar nur zur Sicherheit.

02
Das Thema "Ende Verletztengeld" ist so in § 46 SGB VII geregelt:


"Wenn mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind, endet das Verletztengeld

1.
mit dem Tag, an dem die Heilbehandlung so weit abgeschlossen ist, daß die Versicherten eine zumutbare, zur Verfügung stehende Berufs- oder Erwerbstätigkeit aufnehmen können,

2.
mit Beginn der in § 50 Abs. 1 Satz 1 des Fünften Buches genannten Leistungen, es sei denn, daß diese Leistungen mit dem Versicherungsfall im Zusammenhang stehen,

3.
im übrigen mit Ablauf der 78. Woche, gerechnet vom Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an, jedoch nicht vor dem Ende der stationären Behandlung."


03
Also: Auf jeden Fall muss damit zu rechnen sein, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht wieder hergestellt wird.

Damit die zentrale Frage:

Aufgrund welcher Tatsachen ist den die BG der Ansicht, dass das bei Dir so ist?
Da willst Du bitte den dazugehörigen Arztbericht sehen. Ganz schnell gemailt.


Immerhin: Im Fachkommentar von Wannagat, SGB, Anmerkungen zu § 46 SGB VII steht, dass Verletztengeld theoretisch unbegrenzt laufen kann. Ich habe extra kurz meine Nase reingesteckt! Allerdings: DAs dürfte ein seltener Fall sein.

04
Ich würde am Montag die BG anrufen, mir die Abteilungsleitung geben lassen und es als Unverschämtheit bezeichnen, dass einfach die Kasse zugemacht wird, ohne rechtzeitig "mäh" oder "bäh" zu sagen. Nicht mal ein Bescheid, so geht das nicht.

Das ist ein Benehmen, das beschreibt man in Bayern so (Übersetzt ins Hochdeutsche):

"Kein "Grüß Gott", kein "Auf Wiedersehen", nicht mal "leck mich am **********!".

Gut - so würde ich es nicht sagen, aus diplomatischen Gründen, ansonsten aber würde ich davon reden, dass man sich vorkommt wie die Laborratte, der sagt man auch nicht, was man mit ihr macht. Und auch das würde ich sagen:

Das ist das glatte Gegenteil dessen, was man "Soziale Sicherung der Existenz" nennte, und genau dazu ist die BG da, wie der Rest der Sozialversicherungsträger auch. Verlange sofortige Wiederaufnahme der Zahlungen und drohe mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung aus dem Sozialgericht.

05
Andere Frage: Wieso soll denn die gegnerische Auto-Unfall-Versicherung (= "KHV") nicht in die Pflicht genommen werden, entgangenen Verdienst zu bezahlen?

(a)
Sie wird sagen: "Tja - Soweit Ihnen Verdienst entgeht, ist das Verletztengeld anzurechnen. So lange wir nicht wissen, ob und wieviel bezahlt wird, können wir nicht regulieren, weil wir sonst womöglich von Ihnen, gem. § 116 SGB X aber auch von der BG in Anspruch genommen werden".

(b)
Das ist so weit schon richtig. Aber Du hast einen Anspruch, dass Dein Schaden ersetzt wird, § 249 BGB: Und zwar so, dass Du so gestellt wirst, als hätte es den Unfall nicht gegeben. Also besteht eine Pflicht der KHV, das Verletztengeld zu bevorschussen gegen Abtretung des Verletztengeldanspruches an die KHV.

Hilft Dir das weiter?


ISLÄNDER
 
Hallo Patmandu,

ich bekomme über die 78. Woche hinaus Verletztengeld. Anfang Dezember hat sich eine Rehamanagerin der BG bei mir gemeldet und gesagt, das Verletztengeld würde demnächst auslaufen, wann wüsste sie nicht, müsste sie bei der Krankenkasse erfragen und mich dann informieren. Hat sie bisher aber nicht. Eine tel. Anfrage meinerseits bereits im Oktober 2014 bei der Krankenkasse ergab, dass das Verletztengeld im Mai 2015 ausläuft. Der Auszahlschein, den ich alle 4 Wochen zur Krankenkasse schicke, wurde vor 4 Wochen bezahlt, gestern habe ich den nächsten geschickt; mein Arzt hält mich noch für AU, eine Wiedereingliederung ist gescheitert. (CRPS, Tibialis-Nerv-Schädigung, Psychische Probleme). Wird voraussichtlich auf ein neues Gutachten hinauslaufen.
Ansprechpartner ist wohl der Sachbearbeiter der BG, die Krankenkasse ist ja nur "Befehlsempfänger". Bekommst Du noch Therapien?

Gruß
Connietulpe
 
Hallo Isländer,
danke für die ausführliche Antwort. Ich habe aber in meinem Beitrag genau das Gegenteil von dem geschrieben, was du fettgedruckt geschrieben hast. Demnach darf ich mich gar nicht arbeitslos melden.

Meine Anrufe an die BG, enden immer mit den Worten des BG-Angestellten...ihr Antrag ist in Bearbeitung. Der letzte energische Anruf von mir endete mir den Worten, am XXXX gibt es definitiv eine Entscheidung. Das ist jetzt 10 Tage her. Ein neuter Anrufsversuch scheiterte bei mehrern Telefonnummern. Ich erreiche niemanden mehr.

Interessant ist aber für mich was du unter 5b geschrieben hast:
Gibt es dieses Formular bei meiner Krankenversicherung: "Abtretungserklärung über das mir im voraus bezahlte Verletztengeld".
Das würde ich sofort unterschreiben.

Das die gegnerische Versicherung von der BG in Regress genommen wird, das ist klar. Aber wird auch das gezahlte Arbeitslosengeld von der gegnerischen Versicherung rückgefordert? Das glaube ich nicht. D. h. wenn ich Arbeitslosengeld statt Verletztengeld bekommen würde, wäre die gegnerische Versicherung fein raus.

Danke Connietulpe,
Das die Krankenkasse auf Anordnung der BG das Verletzengeld ausbezahlt, weiß ich, habe ich auch so geschrieben. Wie bereits geschrieben, kümmert () sich mein Rehamanager seit über 6 Wochen um das weiterlaufen des Verletzengeldes. Mehrere Telefonate von mir an ihn, blieben erfolglos.
Wegen der Therapien:
Ich warte noch auf eine Operationskostenzusage, welche mich wieder mobiler machen würde (Sprunggelenksprothese).

Aber trotzdem Danke für euere Hilfe.

Ich wollte zu meiner Beruhigung nur wissen ob die Vorgehensweise der BG so üblich ist und eine Entscheidung rückwirkend getroffen wird.

Gruß
Patmandu
 
Hallo Beinmodel,
ich habe den nächsten D-Arzt Termin übernächste Woche. Aber er wird mich weiter arbeitsunfähig schreiben. Zu klären, wie ich meinen Lebensunterhalt bestreite, ist nicht seine Aufgabe.
Hat dir dein D-Arzt in so einem Fall schon mal geholfen? Wie hat er das bewirkt?

Gruß
Patmandu
 
Hallo Patmandu,
bekommst du deine Auszahlungsscheine nicht von deinem D-Arzt.Wenn er dich AU schreibt muss er dir auch einen Auszahlungsschein ausstellen wenn er keinen Bescheid von der BG hat.
Gruß Beinmodel
 
Guten Morgen,

den Auszahlschein erhält man doch von seiner Krankenkasse und nicht vom D-Arzt, der füllt ihn nur aus.

Gruß Mystic-v
 
Grüß Dich, Patmandu!

01
Ich verstehe nicht: Wo ist der Nachteil, wenn Du dich alo meldest? Freilich: Du musst mitteilen, dass ein ungekündigter Arbeitsvertrag besteht und dass Du zur Zeit krank bist.
Bitte erkläre mir, wo Du das Hindernis siehst. Ich bin zu vernagelt, es selbst zu finden.


02
Ein "Formular" für die Abtretung, wie oben erwähnt, ist mir nicht bekannt. Aber bitte, das muss Dein RA können, einen Vertrag rechtssicher zu texten, wozu ist er denn sonst Anwalt?

Es gibt damit ein Problem, das aber lösbar ist:

Der existenzsichernde, nicht pfändbare Teil der Sozialleistung kann nicht abgetreten werden, § 400 BGB i.V.m. § 850 c ZPO. Das kratzt uns nicht:


Der BGH sagt:

Bekommt man für die Abtretung etwas Gleichwertiges (hier: Verdienstentgang durch den Versicherer), so steht § 400 BGB nicht im Weg: Was das Gesetz will, nämlich: Sicherung der Existenz, das bleibt dabei bei dieser Konstruktion erhalten! Also geht es doch (sog. "teleologische Reduktion")(BGH NJW-RR 10/1235, so auch schon BGHZ 04/153 vor über 50 Jahren.).

03
Bitte mach energisch Druck bei der BG. Lass Dich nicht abbürsten, sondern: Geschäftsleitung.

04
Was tun, wenn die BG sich auf eine Einschätzung ihres beratenden Arztes stützt, die sie Dir vorzulegen hat, wenn Du das verlangst (was Du natürlich tust)?

Dann muss medizinisch argumentiert werden. Notfalls: Sozialgericht mit einstweiliger Verfügung.

ISLÄNDER.
 
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