Hallo zusammen,
vorausschauend habe ich, nachdem ein BG-Arzt vor ca. 6 Wochen mir noch keine arbeitsfähigkeit attestiert hat, einen BG-Mitarbeiter auf das Ende meines Verletztengeldanspruches hingewiesen.Damals sagte der BG-Mitarbeiter dass er sich darum kümmert.......es ist kein Problem....
Mehrere weitere Telefonate mit der BG (mein Anwalt, ich selber, meine Krankenversicherung) brachten keinen Erfolg. Seit gestern habe ich kein Verletztengeldanspruch mehr. Es kann doch nicht sein, das ich obwohl ich in ungekündigter Stellung bin (mein Arbeitgeber wartet auf mich), jetzt Arbeitslosengeld beantragen soll. Wieso soll der Staat für mich, bei einer zivilrechtlichen Klage gegen die Unfallverursacherin (bin zu 100 % unschuldig), für mich jetzt aufkommen.
Ging es jemandem genauso......was kann ich weiter unternehmen......gibt es keine Handlungspflicht der BG?
Gruß
Patmandu
vorausschauend habe ich, nachdem ein BG-Arzt vor ca. 6 Wochen mir noch keine arbeitsfähigkeit attestiert hat, einen BG-Mitarbeiter auf das Ende meines Verletztengeldanspruches hingewiesen.Damals sagte der BG-Mitarbeiter dass er sich darum kümmert.......es ist kein Problem....
Mehrere weitere Telefonate mit der BG (mein Anwalt, ich selber, meine Krankenversicherung) brachten keinen Erfolg. Seit gestern habe ich kein Verletztengeldanspruch mehr. Es kann doch nicht sein, das ich obwohl ich in ungekündigter Stellung bin (mein Arbeitgeber wartet auf mich), jetzt Arbeitslosengeld beantragen soll. Wieso soll der Staat für mich, bei einer zivilrechtlichen Klage gegen die Unfallverursacherin (bin zu 100 % unschuldig), für mich jetzt aufkommen.
Ging es jemandem genauso......was kann ich weiter unternehmen......gibt es keine Handlungspflicht der BG?
Gruß
Patmandu