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Verkehrunfall- Beifahrerin verletzt

jordon2

Neues Mitglied
Hallo,
ich bräuchte einmal eure Hilfe.
Am 11.2.2011 geriet ich unverschuldet in einen Verkehrsunfall, mir wurde die Vorfahrt genommen.
Bei den Unfall verletzte sich meine Beifahrerin, sich meine Beifahrerin.
Sie wurde in die Notaufnahme eingeliefert und dort wurde eine Thoraxprellung und eine Wirbelsäulenprellung diagnostiziert.
Die Versicherung schien den Hausarzt an, der in seinen Befund die Thoraxprellung und ein Hämatom bestätigte, die Wirbelsäulenprellung konnte er nicht bestätigen, da er noch keine Röntgenbefunden hatte, aufgrund des Befundes des Hausarztes forderte der Anwalt ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 EUR, die Versicherung will aber nur 150 EUR bezahlen.
Für mich merkwürdig, warum keine Befundunterlagen des Krankenhauses angefordert wurden.
Meine Beifahrerin, für die ich als Bevollmächtigter zuständig bin (Notarielle Vollmacht) hatte Tagelang scherzen und konnte nicht richtig aufstehen.

Da ich wie gesagt Bevollmächtigter bin, möchte ich für Sie natürlich das rausholen, was hier zusteht.

Was meint Ihr, sind die 150 EUR ausreichend, oder sollte man auf die 500 EUR bestehen?
 
Hallo Jordon,

ich kann nur dazu raten, auf keinen Fall eine Abfindungserklärung zu unterschreiben - egal wie hoch!
Es können gerade bei Wirbelsäulenverletzungen Schäden auftreten, die zuerst nicht erkannt werden.
Bei mir hieß es direkt und die Wochen nach dem Unfall nur Gehirnerschütterung. Das ist jetzt 2,5 Jahre her, ich habe einen enormen finanziellen Schaden, bin immer noch mehrmals wöchentlich in Behandlung und kann meinen Beruf nicht normal ausüben. Die Liste der Diagnosen ist inzwischen eine ganze Seite lang, die der Beschwerden genauso.
Also - ja keine Abfindungserklärung unterschreiben!

Viele Grüße
derrotekobold
 
Hallo,
vielen Dank für die Hinweise.
Ich habe jetzt den Anwalt angeschrieben und mitgeteilt, das wir auf die Forderung in Höhe von 500 EUR bestehen.
Kann vielleicht jemand etwas zur Höhe des Schmerzensgeld sagen, ob der Betrag angemessen ist, oder zu hoch angesetzt wurde?
 
Hallo Jordon,

es gibt eine Seite auf der ältere und aktuelle Urteile zum Schmerzgeld eingestellt sind. Du kannst dort gezielt nach Verletzungsart und Körperteil suchen. Die Details zu den einzelnen Verfahren steht wohl nur angemeldeten Nutzern zur Verfügung, aber zur Orientierung, was bei welcher Verletzung in den letzten Jahren als Schmerzensgeld zugestanden wurde, finde ich es ganz hilfreich.

Hier der Link: www.[B]schmerzensgeld[/B].info/

Viele Grüße und gute Besserung an die Beifahrerin

Drahtesel
 
Vielen Dank, der Link ist sehr hilfreich.
Heute habe ein Schreiben vom Anwalt bekommen, das die Versicherung weitete 150 EUR an Schmerzensgeld überwiesen hat.
Der Anwalt teilt mit, das die Schmerzensgeld angemessen ist und Sie den Fall für erledigt erklären.
Aber es ist immer nur von der Thoraxprellung die rede, allein für diese Verletzung sind ca. 250 EUR Schmerzensgeld angemessen.
Die Wirbelsäulenprellung hat die Versicherung unter den Tisch fallen lassen und der Anwalt will sich scheinbar auch nicht weiter darum kümmern.
Ich übelege, ob ich jetzt einen andren Anwalt einschalten soll und die fehlenden 200 EUR zu erhalten.
Was meint Ihr?
 
Hallo jordon2,

ich würde deinen Anwalt bitten, in deinem Namen einen Brief zu schreiben, dass ihr euch vorbehaltet, weitere Schäden geltend zu machen, da die Verletzungen noch nicht ausgeheilt seien und die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen (wie das im Einzelnen formuliert werden muss, weiß dein Anwalt besser als ich).

Wenn deine Beifahrerin in naher Zukunft wieder hergestellt ist (oder ist sie es sogar schon?), könnt ihr euch überlegen, ob sich der ganze Stress wegen der 200 Euro lohnt (der Anwalt muss ja auch bezahlt werden!). Auf jeden Fall solltet ihr froh und dankbar sein, dass es so glimpflich abgegangen ist und keine bleibenden Schäden entstanden sind!

Wenn sich herausstellt, dass sie doch noch Beschwerden an der Wirbelsäule hat und diese länger bestehen bleiben bzw. chronisch sind (gerade an der HWS können schwere Schäden entstehen), dann sind die 200 Euro sowieso zu wenig und der Anwalt muss aktiv werden ... Deshalb würde ich mir das "Ende" erstmal offen halten - und froh sein, wenn es kein "dickes Ende" mit Beschwerden ist.

Viele Grüße, Rudinchen
 
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