Hallo,
ich bräuchte einmal eure Hilfe.
Am 11.2.2011 geriet ich unverschuldet in einen Verkehrsunfall, mir wurde die Vorfahrt genommen.
Bei den Unfall verletzte sich meine Beifahrerin, sich meine Beifahrerin.
Sie wurde in die Notaufnahme eingeliefert und dort wurde eine Thoraxprellung und eine Wirbelsäulenprellung diagnostiziert.
Die Versicherung schien den Hausarzt an, der in seinen Befund die Thoraxprellung und ein Hämatom bestätigte, die Wirbelsäulenprellung konnte er nicht bestätigen, da er noch keine Röntgenbefunden hatte, aufgrund des Befundes des Hausarztes forderte der Anwalt ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 EUR, die Versicherung will aber nur 150 EUR bezahlen.
Für mich merkwürdig, warum keine Befundunterlagen des Krankenhauses angefordert wurden.
Meine Beifahrerin, für die ich als Bevollmächtigter zuständig bin (Notarielle Vollmacht) hatte Tagelang scherzen und konnte nicht richtig aufstehen.
Da ich wie gesagt Bevollmächtigter bin, möchte ich für Sie natürlich das rausholen, was hier zusteht.
Was meint Ihr, sind die 150 EUR ausreichend, oder sollte man auf die 500 EUR bestehen?
ich bräuchte einmal eure Hilfe.
Am 11.2.2011 geriet ich unverschuldet in einen Verkehrsunfall, mir wurde die Vorfahrt genommen.
Bei den Unfall verletzte sich meine Beifahrerin, sich meine Beifahrerin.
Sie wurde in die Notaufnahme eingeliefert und dort wurde eine Thoraxprellung und eine Wirbelsäulenprellung diagnostiziert.
Die Versicherung schien den Hausarzt an, der in seinen Befund die Thoraxprellung und ein Hämatom bestätigte, die Wirbelsäulenprellung konnte er nicht bestätigen, da er noch keine Röntgenbefunden hatte, aufgrund des Befundes des Hausarztes forderte der Anwalt ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 EUR, die Versicherung will aber nur 150 EUR bezahlen.
Für mich merkwürdig, warum keine Befundunterlagen des Krankenhauses angefordert wurden.
Meine Beifahrerin, für die ich als Bevollmächtigter zuständig bin (Notarielle Vollmacht) hatte Tagelang scherzen und konnte nicht richtig aufstehen.
Da ich wie gesagt Bevollmächtigter bin, möchte ich für Sie natürlich das rausholen, was hier zusteht.
Was meint Ihr, sind die 150 EUR ausreichend, oder sollte man auf die 500 EUR bestehen?