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Verkehrsunfall: Schmerzensgeld etc.

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas mari123
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

mari123

Neues Mitglied
Hallo,

vielen Dank zuerst einmal für die Aufnahme hier im Forum.

Ich weiß nicht ob mir hier jemand einen Rat geben kann, fühle mich von meinem Anwalt nicht gut beraten.
Ich bin im Dezember 2013 auf einem Parkplatz von einem Auto angefahren worden. Trümmerbruch im gesamten Unterschenkel.
Mein Anwalt meinte bis vor ca. 4 Wochen, nachdem die Versicherung des Unfallverursachers wieder eine Teilzahlung getätigt hat, es sei immer noch als Vorabzahlung zu betrachten.
Da ich einen Pflegedienst, bin allein lebend, für die Wundversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt brauchte, außerdem brauchte ich jemanden zum einkaufen und zum Putzen meiner Wohnung etc..
Ich war davon ausgegangen, das diese Kosten bzw. die Rechnung an diese Versicherung geht und sie diese auch begleichen.
Nein, so ist es nicht, mein Anwalt meinte nun, diese müsste ich auch aus der Vorabzahlung der Versicherung selber leisten.
Und, er meinte plötzlich auch, dass wir die Zahlung nicht zu hoch anschlagen sollten, da diese sich sonst quer stellen könnte bei weiteren Zahlungsaufforderungen.
Mein Anwalt hat ja noch gar keine Summe genannt.

Ich habe andere Anwälte kontaktiert, aber falls ich einem Anderen das Mandat übertragen wolle, müsste ich diese Kosten desjenigen sofort selbst zahlen.

Weiß hier jemand Rat?

Gibt es eine Möglichkeit mir noch irgendwo helfen zu lassen um zu meinem Recht zu kommen

Fühl mich ziemlich allein gelassen und schlecht beraten.

LG
 
Hallo marie 123,

dein Anwalt soll sich mal sein Lehrgeld wiedergeben lassen,klar sind die unfallbedingten Aufwendungen die du hattest oder hast erstattungspflichtig.Auf was beziehen sich die Teilzahlungen,auf verdienstausfall etc?
Wieso schreibst du,"müsste ich AUCH aus der Vorabzahlung selber leisten?Was ist das für ein Weichei von Anwalt,Zahlung nicht zu hochansetzen,sonst stellen sie sich quer.Geht wohl lieber den geringsten Weg des Widerstands.Würde an deiner Stelle mal ein klärendes Gespräch suchen mit ihm,wo du im sagst,was du von der Sache hälst und wie du drüber denkst.Sollte das Gespräch ni in deinem Sinne sein,such dir was kompetentes an Anwalt,einen der sich für deine Belange einsetzt.

LG Kuni
 
Hallo ,

ich hoffe du hast einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und keinen dorf und
nimm alles mit rechtsverdreher , der nur flach daherredet aber nichts drauf hat , wenn dem so sein sollte zeig ihm wo NORDEN ist ,
es wird sich lohnen .....


Rechtsansprüche

Schmerzensgeld

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes gibt es keine mathematische Formel, sondern der Schaden ist zu schätzen (§ 287 ZPO). Die Gewährung eines Schmerzensgeldes ist von dem Gedanken geprägt, dass der Schädiger dem Geschädigten für das, was er ihm angetan hat, Genugtuung schuldet. Dieser Gedanke tritt jedoch immer mehr in den Hintergrund und vorrangig ist die Ausgleichsfunktion in den Vordergrund getreten: es soll ein angemessener Ausgleich für Schäden nichtvermögensrechtlicher Art gewährt werden.
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Haushaltführungsschäden

Der Haushaltsführungsschaden ist in der Regulierungspraxis die am häufigsten vergessene oder aber unzureichend bezifferte Einzelposition. Gerade im Falle der Kapitalisierung ist er oftmals höher als der Schmerzensgeldanspruch. Es wird um jeden 100-Euro-Schein beim Schmerzensgeld gekämpft. Beim kapitalisierten Haushaltsführungsschaden werden aus Unkenntnis oder Nachlässigkeit Tausende von Euro in einem einzigen Schadensfall verschenkt.
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Erwerbsschäden

Jeder Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz des ihm als Verletzungsfolge entstandenen Erwerbsschadens. Dieses ist einerseits der Betrag, der sich während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit aus dem Differenzbetrag zwischen Hätte-Verdienst und Ist-Verdienst ergibt. Unter Hätte-Verdienst versteht man die Einkünfte, die ein Unfallopfer erzielt hätte, wenn es nicht zum Unfall gekommen wäre. Der Ist-Verdienst setzt sich demgegenüber aus so genannten Entgeltersatzleistungen zusammen. Dieses sind zunächst Krankengeldzahlungen, Verletztengeld beim Wegeunfall, Arbeitslosengeld, ALG II, Übergangsgeld, Erwerbsminderungsrente, Unfallrente etc.
weitere Informationen
vermehrte Bedürfnisse

Was unter den vermehrten Bedürfnissen zu verstehen ist, ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz. Hierzu hat der Bundesgerichtshof im Jahr 1974 ausgeführt, dass darunter unfallbedingte Mehrausgaben zu verstehen sind, die ein Verletzter im Vergleich zu einem gesunden Menschen hat, weil er damit Nachteile auszugleichen hat, die aufgrund seiner körperlichen Beeinträchtigung entstehen.
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Querschnittslähmung

Die Regulierung der Schadensersatzansprüche eines querschnittsgelähmten Geschädigten ist rechtlich besonders anspruchsvoll und sollte ausschließlich den Spezialisten überlassen bleiben.

Zugleich sind medizinische Spezialkenntnisse für die Regulierung eine unabdingbare Voraussetzung auf Seiten des Anwaltes. Da Rückenmarkschädigungen unterschiedliche Auswirkungen (in Abhängigkeit von der Höhe des Querschnitts) auf das vollständige Organsystem des Organismus haben, kann eine Schadensregulierung nur mit Blick auf die betroffenen Fachbereiche der Orthopädie, Unfallchirurgie, Neurologie und Psychologie erfolgen. Auch die Besonderheiten in der therapeutischen Versorgung - Physiotherapie, Ergotherapie, Musiktherapie, Hippotherapie etc. einschließlich der Einbindung der Orthopädietechnik - müssen bei der Schadensregulierung im Vordergrund stehen.
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Angehörigenschmerzensgeld

Zunächst können Angehörige einen eigenen Schmerzensgeldanspruch aufgrund eines Unfallereignisses haben, wenn sie selbst und unmittelbar Verletzungen aus dem Unfallgeschehen davon getragen haben. Weitere Informationen finden Sie unter Schmerzensgeld.
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Viel zu lesen
arbeite dich im forum durch ...

Tschau

Tscharlie
 
Hallo marie 123,

dein Anwalt soll sich mal sein Lehrgeld wiedergeben lassen,klar sind die unfallbedingten Aufwendungen die du hattest oder hast erstattungspflichtig.Auf was beziehen sich die Teilzahlungen,auf verdienstausfall etc?
Wieso schreibst du,"müsste ich AUCH aus der Vorabzahlung selber leisten?Was ist das für ein Weichei von Anwalt,Zahlung nicht zu hochansetzen,sonst stellen sie sich quer.Geht wohl lieber den geringsten Weg des Widerstands.Würde an deiner Stelle mal ein klärendes Gespräch suchen mit ihm,wo du im sagst,was du von der Sache hälst und wie du drüber denkst.Sollte das Gespräch ni in deinem Sinne sein,such dir was kompetentes an Anwalt,einen der sich für deine Belange einsetzt.

LG Kuni
Vielen Dank für den Rat.

Ich habe schon versucht einen anderen Anwalt zu bekommen, leider wollen die sofort bezahlt werden. Habe aber auch das Gefühl, dass eine Krähe der anderen kein Auge auspickt.
Leider scheint dieser Anwalt wirklich der kompetenteste zu sein.
LG Marie123
 
Hallo ,

ich hoffe du hast einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und keinen dorf und
nimm alles mit rechtsverdreher , der nur flach daherredet aber nichts drauf hat , wenn dem so sein sollte zeig ihm wo NORDEN ist ,
es wird sich lohnen .....


Rechtsansprüche

Schmerzensgeld

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes gibt es keine mathematische Formel, sondern der Schaden ist zu schätzen (§ 287 ZPO). Die Gewährung eines Schmerzensgeldes ist von dem Gedanken geprägt, dass der Schädiger dem Geschädigten für das, was er ihm angetan hat, Genugtuung schuldet. Dieser Gedanke tritt jedoch immer mehr in den Hintergrund und vorrangig ist die Ausgleichsfunktion in den Vordergrund getreten: es soll ein angemessener Ausgleich für Schäden nichtvermögensrechtlicher Art gewährt werden.
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Haushaltführungsschäden

Der Haushaltsführungsschaden ist in der Regulierungspraxis die am häufigsten vergessene oder aber unzureichend bezifferte Einzelposition. Gerade im Falle der Kapitalisierung ist er oftmals höher als der Schmerzensgeldanspruch. Es wird um jeden 100-Euro-Schein beim Schmerzensgeld gekämpft. Beim kapitalisierten Haushaltsführungsschaden werden aus Unkenntnis oder Nachlässigkeit Tausende von Euro in einem einzigen Schadensfall verschenkt.
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Erwerbsschäden

Jeder Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz des ihm als Verletzungsfolge entstandenen Erwerbsschadens. Dieses ist einerseits der Betrag, der sich während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit aus dem Differenzbetrag zwischen Hätte-Verdienst und Ist-Verdienst ergibt. Unter Hätte-Verdienst versteht man die Einkünfte, die ein Unfallopfer erzielt hätte, wenn es nicht zum Unfall gekommen wäre. Der Ist-Verdienst setzt sich demgegenüber aus so genannten Entgeltersatzleistungen zusammen. Dieses sind zunächst Krankengeldzahlungen, Verletztengeld beim Wegeunfall, Arbeitslosengeld, ALG II, Übergangsgeld, Erwerbsminderungsrente, Unfallrente etc.
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vermehrte Bedürfnisse

Was unter den vermehrten Bedürfnissen zu verstehen ist, ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz. Hierzu hat der Bundesgerichtshof im Jahr 1974 ausgeführt, dass darunter unfallbedingte Mehrausgaben zu verstehen sind, die ein Verletzter im Vergleich zu einem gesunden Menschen hat, weil er damit Nachteile auszugleichen hat, die aufgrund seiner körperlichen Beeinträchtigung entstehen.
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Querschnittslähmung

Die Regulierung der Schadensersatzansprüche eines querschnittsgelähmten Geschädigten ist rechtlich besonders anspruchsvoll und sollte ausschließlich den Spezialisten überlassen bleiben.

Zugleich sind medizinische Spezialkenntnisse für die Regulierung eine unabdingbare Voraussetzung auf Seiten des Anwaltes. Da Rückenmarkschädigungen unterschiedliche Auswirkungen (in Abhängigkeit von der Höhe des Querschnitts) auf das vollständige Organsystem des Organismus haben, kann eine Schadensregulierung nur mit Blick auf die betroffenen Fachbereiche der Orthopädie, Unfallchirurgie, Neurologie und Psychologie erfolgen. Auch die Besonderheiten in der therapeutischen Versorgung - Physiotherapie, Ergotherapie, Musiktherapie, Hippotherapie etc. einschließlich der Einbindung der Orthopädietechnik - müssen bei der Schadensregulierung im Vordergrund stehen.
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Angehörigenschmerzensgeld

Zunächst können Angehörige einen eigenen Schmerzensgeldanspruch aufgrund eines Unfallereignisses haben, wenn sie selbst und unmittelbar Verletzungen aus dem Unfallgeschehen davon getragen haben. Weitere Informationen finden Sie unter Schmerzensgeld.
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Tschau

Tscharlie
hallo Tscharlie,

vielen Dank für deine Antwort, habe das ganze Infomaterial schon durch. Wenn sich mein Anwalt daran halten würde, wäre ich beruhigt. Bin ich aber nicht.
Werde morgen noch einen Anwalt versuchen zu kontaktieren, der sich, ich hoffe es, wirklich nur damit auseinandersetzt und sich seine Kosten nicht von mir sonder von der Versicherung holt.

LG marie123
 
Hallo marie 123,

dein Anwalt soll sich mal sein Lehrgeld wiedergeben lassen,klar sind die unfallbedingten Aufwendungen die du hattest oder hast erstattungspflichtig.Auf was beziehen sich die Teilzahlungen,auf verdienstausfall etc?
Wieso schreibst du,"müsste ich AUCH aus der Vorabzahlung selber leisten?Was ist das für ein Weichei von Anwalt,Zahlung nicht zu hochansetzen,sonst stellen sie sich quer.Geht wohl lieber den geringsten Weg des Widerstands.Würde an deiner Stelle mal ein klärendes Gespräch suchen mit ihm,wo du im sagst,was du von der Sache hälst und wie du drüber denkst.Sollte das Gespräch ni in deinem Sinne sein,such dir was kompetentes an Anwalt,einen der sich für deine Belange einsetzt.

LG Kuni
oh, sorry Kuni 76,
auf deine Frage was ich aus den Vorauszahlungen leiste: für 2013 war ich noch nicht Zuzahlungsbefreit, somit musste ich 8 Tage die Zuzahlung des Krankenhauses zahlen, Pflegehilfe (Wundversorgung), duschen und Stützstrumpf anziehen, war einige Zeit vom Pflegedienst übernommen worden, sowie die Haushaltsführung. Außerdem die Taxifahrten von zuhause zum Doc und zurück, musste Schuhe haben, da die Schiene in keinen meiner Schuhe passte und durch die mangelnde Bewegung brauchte ich einiges an neuer Kleidung.
Somit kommt da schon einiges zusammen.
 
Hallo marie
ich habe das ganze Infomaterials des Unfallopferforums gemeint ,

ua die Beiträge von siegfried , auxilator , etc

DAS DAUERT JAHRE

Tschau

Tscharlie
 
Hallo marie 123,

die Sachen die du aufgezählt hast dafür kriegste doch keene Leistung im voraus von der Versicherung,sondern du gehst in Vorkasse und dein Anwalt fordert die Beträge zurück.(keine Ahnung,wie das mit dem Pflegedienst ist)Also fällt das ja ni unter die Rubrik Vorauszahlung oder steht bei mir gerade einer auf der Leitung und ich versteh das was falsch in deiner Schilderung?
 
hallo Kuni 76,

nene, du sehst nicht auf der Leitung.

Ich könnte z.Zt. garnicht in Vorleistung gehen.
Die Versicherung hat bisher 2 x etwas gezahlt. Mein Anwalt wurde von dem Pflegedienst wegen der offenen Rechnung angesprochen und dieser hat mir gesagt, dass ich diese aus den Vorabzahlungen leisten soll.

LG
mari123
 
Hallo marie,

bring ma bitte etwas Licht ins dunkel bei mir.Finde einfach keinen Zusammenhang bei dir,zwischen Vorabzahlungen und das du davon die Kosten tragen sollst.Woraufhin sind die Zahlungen den erfolgt?Hat die Versicherung die freiwillig gezahlt(was ich ni glaube)oder hat dein Anwalt die gefordert und wenn mit welcher Begründung.
 
Hallo mari123,

erst mal herzlich willkommen hier im Forum!

Wenn Du Zahlungen von der Versicherung erhalten hast (bzw. über Deinen Anwalt), müsste es Begleitschreiben dazu geben.
Auf diesen Schreiben sollte draufstehen, für was das Geld eigentlich ist.
Ist die Zahlung ein Vorschuss auf den immateriellen Schaden (Schmerzensgeld)?
Oder welche Posten sind damit abgedeckt worden?
Erst dann können wir hier konkretere Antworten geben.

In der Regel läuft es so, dass Du alle Rechnungen, Belege etc. sammelst und dann über Deinen Anwalt bei der gegnerischen Versicherung einreichst und die Beträge einforderst.
Bis dahin hast Du die Beträge ausgelegt.
Dann kommt von der Versicherung ein Schreiben, in dem dann steht, was sie bezahlen, was nicht, was nur zum Teil, was nur "unter Zurückstellung beträchtlicher Bedenken" etc.

Wenn Du einigermaßen fit bist in PC: leg' Dir eine Excel-Tabelle an, in der Du jede Auslage notierst (wann, was, warum, wieviel) und dann auch, wieviel Du von der Versicherung erhalten hast.
Nummeriere jeden Beleg durch und notiere diese Nummer in der Excel-Tabelle.
So bewahrst Du den Überblick und Dein Anwalt weiß wofür welche Belege überhaupt sind.

Viele Grüße
Emma
 
hallo Kuni76,

sorry, war gestern Abend zu müde um noch zu antworten.

Im 24. Dez. 2013 bin ich auf einem Parkplatz von einem Pkw derartig am linken Unterschenkel angefahren worden, sodass ich nach einer Ohnmacht mit einem Trümmerbruch wieder zu mir kam.
Mein Anwalt sagt, der Fahrer sei in vollem Umfang schuld gerade weil er mich vorwärts fahrend angefahren hat und hat Schadensersatz (Schmerzensgeld) bei der Versicherung des Unfallverursachers angemeldet, wollen aber nur 75% meines "Schadens" übernehmen. Ich, als Fußgänger müsste, gerade an so einem Tag, selber besonders umsichtig so einen Parkplatz begehen.
Sie haben tatsächlich bisher zwei Vorauszahlungen geleistet, von denen ich tatsächlich erst einmal alle Kosten tragen kann und nach abschließendem Gutachten alles verrechnet würde. So die Mitteilung der Versicherung.

Mein Anwalt will jetzt nochmals versuchen, so sagte er mir am Telefon, 100% anerkannt zu bekommen, da mein Arzt der Versicherung mitgeteilt hat, das mein Bein nicht 100% wiederhergestellt werden wird, dies aber erst nach Metallentnahme endgültig darstellen kann.

LG
marie123
 
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