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Verkehrsunfall - Gegnerin reagiert nicht.

jas

Nutzer
Registriert seit
19 Sep. 2012
Beiträge
3
Hallo,
ich bin gerade erst auf dieses Forum gestoßen und habe mich gleich hier angemeldet. Ich habe auch schon die Such-Funktion genutzt, bin aber leider auf Anhieb nicht auf einen ähnlichen Fall gestoßen. Also ein großes Entschuldigung schonmal, falls es doch schon einen ähnlichen Thread gibt.

Also ich (20, Azubi) hatte vor genau zwei Monaten einen unverschuldeten Autounfall, bei dem meine Unfallgegnerin mir die Vorfahrt nahm und wir mit Tempo 70 frontal gegeneinander prallten. Die Polizei hat gleich am Unfallort die Schuldfrage geklärt. Ich bin mit einer gebrochenen Hand, einem gebrochenen Brustbein und sämtlichen Prellungen, etc. noch relativ gut davongekommen. Nach einer OP konnte ich nach einer Woche aus dem Krankenhaus entlassen werden. Letzte Woche hatte ich eine Folge-OP zur Materialentfernung und habe seit dem Unfall Krankengymnasik.

Wir haben alles direkt unserem Anwalt übergeben. Mein Problem ist jetzt, dass die Unfallgegnerin bis heute den Unfall nicht ihrer Versicherung gemeldet hat. Außerdem hat sie für ihre kürzlich abgeschlossene Autoversicherung noch keine Beiträge gezahlt, konnte sich am Unfallort nicht ausweisen und sprach nur sehr gebrochenes Deutsch (konnte deshalb auf Fragen der Polizei kaum antworten). Ihre Versicherung hat deshalb noch keinen Nachweis, dass sie (und ihr Auto) am Unfall beteiligt war und zahlen demzufolge nicht.

Die Versicherung und mein Anwalt haben bereits den Polizeibericht angefordert, die lassen sich allerdings sehr viel Zeit.
Mein Anwalt will nun einen Strafantrag gegen meine Unfallgegnerin stellen.

Gibt es hier vielleicht Leute, die ähnliches hinter sich haben?
Muss ich Sorgen haben, dass sich alles noch sehr in die Länge zieht und ich evtl kein Geld von ihrer Versicherung sehe?
Was bringt ein solcher Strafantrag?
Wie lange muss man auf den Polizeibericht warten?
Und was passiert, wenn die Gegnerin weiterhin nicht reagiert?

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen! :)
Schöne Grüße und einen schönen Tag,
Jas.
 
Unfallgegnerin reagiert nicht

Hallo jas,

erst einmal herzlich willkommen hier im Forum und herzlichen Glückwunsch zum Überleben des Frontalaufpralls.

Aber nun zu Deinen Fragen.

Zunächst hat die gegnerische Versicherung als Haftpflichtversicherer eine Einstandspflicht, soweit die Schuldfrage geklärt ist. Im Übrigen darf die Polizei die Schuldfrage nicht klären. Sie hat lediglich festzustellen, ob es hier zu einer Ordnungswidirgkeit bzw. Straftat von Seiten der Unfallbeteiligten gekommen ist.

Da die Unfallgegernin den Unfall nicht gemeldet hat, sollte Dein Anwalt Deine Unfallgegnerin direkt anschreiben, den Schaden beziffern und Deiner Unfallgegnerin eine Frist zur Bezahlung setzen. Das bewirkt zumindest, dass Deine Unfallgegnerin sich darüber Gedanken macht.

Es könnte allerdings auch sein, dass Deine Unfallgegnerin gesundheitliche Probleme hat, die dazu führten, den Schaden noch nicht zu melden. (Wäre möglich, muss aber nicht sein)

Die Polizei hat wahrscheinlich gegen Deine Unfallgegnerin ermittelt und eventuell die Akte an die zuständige Staats- bzw. Amtsanwaltschaft abgegeben. Es wäre sicherlich hilfreich, einfach mal auf der zuständigen Wache anzurufen und nachzufragen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo jas

Wie RekoBär schon richtig gesagt hat, stellt die Polizei nicht die Schuld fest, sondern den Verursacher. Die Stellung des Strafantrag zeigt der Staatsanwaltschaft, dass du möchtest, dass der Verursacher für die Straftat (fahrl. Körperverletzung bei Verkehrsunfall) bestraft wird.
Dein Rechtsanwalt bekommt von der Polizei keine Akteneinsicht, sondern von der Staatsanwaltschaft, welche wiederum die Akte von der Polizei erst bekommt, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, da sind 2 Monate völlig normal.
Das Gleiche gilt übrigens auch für die Versicherung deiner Unfallgegnerin.

Da bei dir wahrscheinlich schon einige Kosten feststehen (Schaden am Pkw, Schmerzensgeld usw.) kann das dein Anwalt der Versicherung gegenüber einfordern.
Heißt aber leider nicht, dass die auch zahlen.
Als Nachweis ihrer Beteiligung reicht meist eine Kopie der Unfallmitteilung. Hast du keine, kannst du sie bei der zuständige Polizei bekommen.

Und auch du kannst einen Schaden melden, falls dein Gegner es seiner Versicherung verschweigen möchte (warum auch immer): Zentralruf der Autoversicherer: 0180-25026
Das Kfz.Kennzeichen reicht aus, dort verbindet man dich dann mit der zust. Versicherung.

Gruß

stephmue
 
Außerdem hat sie für ihre kürzlich abgeschlossene Autoversicherung noch keine Beiträge gezahlt,

Das kann immer mal etwas dauern, bis die Versicherung die Beiträge vom Konto „holt“, ich habe mein neues Auto im Mai bei der Versicherung( und Straßenverkehrsamt) angemeldet, habe erst 3 Wochen später die Police bekommen und im August wurde der Beitrag per Lastschrift von meinem Konto erst abgebucht.
Dennoch ist mein Auto ab dem Tag der Anmeldung versichert gewesen.

Das mit der Staatsanwaltschaft geht glaube ich automatisch, so war es bei mir zumindest.
Ich glaube, die Polizei leitet das weiter.
Denn ich habe vor 11 Jahren mal einen kleinen Unfall fabriziert, bei dem ich selber leicht und der Betroffene, dessen Wagen ich angefahren habe, ebenfalls leicht verletzt wurden.
Wir waren beide im Krankenhaus und konnten beide am gleichen Tag wieder entlassen werden. (Ich fragte im Krankenhaus nach ihm)
Seine Adresse stand ja auf dem Polizeibericht und ich habe ihm eine Entschuldigungs- und Gute-Genesungs-Karte geschrieben, danach habe ich von ihm nichts mehr gehört und es ging alles seinen Gang.

Meine Versicherung hat seinen Schaden komplett übernommen, inkl. Leihwagen für ihn und alles. Und einige Zeit später erhielt ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung, ich glaube fahrlässige, und habe eine Rechnung bekommen.

Ich kann dir jetzt leider nicht mehr sagen, wie lange es genau gedauert hat, aber ich glaube schon, dass es einige Zeit gedauert hat.

Bitte notier dir alles, was du durch den Unfall erfahren musstest, Schmerzen, Therapien, etc. Auch falls noch gesundheitliche Folgeschäden auftreten.

Ich drücke dir die Daumen, dass alles gut geht für dich udn vor allem, dass du keine gesundheitlichen Folgeschäden bekommst!
 
Vielen Dank für eure Antworten!
Haben nun heute endlich die Aussage der Gegnerin von unserem Anwalt vorgelegt bekommen.
Sie gibt zu, erst bei gelb auf die Kreuzung gefahren zu sein und hat dort kurz gewartet, weil sie mich kommen sah. Weil sie aber davon ausging, dass ich rot habe (weil sie auch schon gelb hatte), ist sie losgefahren. Sie ging davon aus, dass ich noch einmal beschleunigt hätte um noch schnell über die Kreuzung zu kommen, denn sie hatte sich gewundert, dass ich plötzlich doch schneller auf der Kreuzung war als sie es eingeschätzt hatte.

Fakt ist allerdings, dass ich weder gelb noch rot hatte, als ich über die Kreuzung fuhr. Außerdem habe ich vor der Kreuzung nicht beschleunigt, sondern sogar noch von 70 auf etwa 65 kmh abgebremst.

Die Versicherungen haben diese Aussage nun vorliegen und entscheiden jetzt, ob sie zahlen oder nicht.
Was könnte schlimmstenfalls passieren? Dass mir eine Teilschuld angehängt wird? Wie es aussieht steht jetzt ja Aussage gegen Aussage. Ich sehe es aber absolut nicht ein, mir etwas anhängen zu lassen, obwohl ich eindeutig keine Schuld an diesem ganzen Unfall habe..
 
Moin,

die Sache mit der Teilschuld wird gern von Versicherungen ausgereizt, vor allem Teilschuld wegen überhöhter Geschwindigkeit.

Gibt es Zeugen, dass du bei grün gefahren bist?
Wurde die Unfallstelle seitens der Polizei fotografiert und vermessen? Anhand vom Bremsspuren und Co. kann ein Gutachter Geschwindigkeiten recht gut berechnen.
Bei mir wollte die gegenerische Versicherung seinerzeit nicht, bzw. nur teilweise zahlen, weil ich angeblich zu schnell gewesen wäre. Mein RA hat dann in seinen Tabellen nachgesehen und zu meiner Bremsspur passte ein Tempo von 65 km/h bei erlaubten 70. Da war dann ganz schnell Ruhe und das Geld kam.

Grüße
 
Ja soweit ich weiß wurde alles fotografiert etc.
Ich hoffe es wurde alles vermessen, denn dann wird sich schnell zeigen, dass ich definitiv nicht zu schnell unterwegs war (sogar eben 5 kmh langsamer).

Ich habe nur jetzt die Befürchtung dass sie mir unterschieben will, ich sei bei rot über die Ampel gefahren, was schlicht weg unwahr ist. Aber ich wüsste jetzt nicht, wie sich klären kann wer nun Recht hat.

Am Unfallort gab es einen Zeugen, der zu meiner Mutter sagte:"Ich hab gesehen was passiert ist. Ihre Tochter hat keine Schuld. Das werde ich der Polizei gleich auch alles sagen". Was daraus geworden ist kann ich leider nicht sagen, ich warte noch auf einen Anruf von meinem Anwalt, wo ich das nachfragen werde.

Wie sieht es mit dem Schmerzensgeld aus? Ist es da eigentlich relevant ob sie allein schuld ist oder ob ich eine Teilschuld habe?
 
Schaltplan der Lichtzeichenanlage (Ampel)

Hallo jas,

es gibt für jede LZA (Ampel) einen Signalzeitenplan. Dort sind die einzelnen Schaltzeiten und unter Umständen auch unterschiedliche Schaltprogramme ersichtlich. Bei Ampeln, die Computer gesteuert sind, werden auch noch Schaltfehler registriert.

Also, wenn Deine Unfallgegnerin sagt, sie sei bei Gelb auf die Kreuzung gefahren und habe abgebremst usw. dann lässt sich unter Berücksichtigung des Kollisionsortes die konkrete Schaltphase, die für Dich galt, gut ermitteln.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo jas,

Hilfreich wäre jetzt natürlich, wenn man den Unfallbericht der Polizei hätte. In der Regel wird die Unfallstelle aber vermessen, vor allen wenn ein Personenschaden vorliegt. Wenn es einen Zeugen gibt, umso besser, dann bist du doch auf der sicheren Seite.

Die Argumentation, dass ein Beteiligter bei gelb gefahren ist und dann angenommen wurde, der andere müsse ja rot haben hinkt gewaltig und ist in meinen Augen nur eine Ausrede. Selbst wenn es so gewesen wäre, was es nach deiner Aussage nicht war, hätte deine Unfallgegnerin die Vorfahrt gewären müssen.

Die Sache mit dem nochmaligen Beschleunigen/überhöhte Geschwindigkeit zerpflückt die ein Sachverständiger anhand der Spurenlage problemlos.

Warte einfach den Unfallbericht ab, den dein Anwalt mit Sicherheit angefordert haben wird.

Was das Schmerzensgeld anbelangt, kann ich dir keine verlässliche Antwort geben.
Bei Blechschäden sieht es aber folgendermaßen aus: Nehmen wir eine Schuldteilung von 50/50 an, dann zahlt die gegnerische Versicherung 50% deines materiellen Schadens und deine Versicherung 50% des materiellen Schadens des Unfallgegners.

Beste Grüße
 
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