Hallo zusammen und allen ein gutes und erfolgreiches Jahr 2011.
Kurze Vorgeschichte.
Habe mir bein einem Feuerwehreinsatz am 20.0.2001 die Quadricepssehne gerissen und seitdem Beschwerden und verschlimmerungen.
Habe für eine Jahr lang eine MDE von 20% erhalten und dann wurde es mir auf eine MDE von 10% zurückgestuft. Habe immer wieder um vershlechterung eingegeben, aber jeder Gutachter bestätigte mir nur 10%. Es sind aber immer Verschlechterungen festgestellt worde aber keiner bestätigte mir eindeutig das diese Verschlechterung Unfallfolgen sind. Habe 2009 Klage beim SG eingereicht. Habe jetzt ein Gutachten nach §109 SGB vorliegen das mir eine MDE von 20% zustehen rückwirkend zum Oktober 2007 weil diese Verschlimmerungen zu hundert Prozent reine Unfallfolgen sind. Das SG hat nun den GUVV angeschrieben und um eine
Stellungnahme gebeten. Nun meine Fragen:
Kann es sein das der GUVV die MDE von 20% ohne Gerichtsverfahren anerkennt oder wird es zu einer Verhandlung kommen.
Wenn es zu einer Verhandlung kommt und ich recht bekomme kann dann der GUVV in Berufung gehen.
Bitte um eure Antworten
Mfg
Brändy
Kurze Vorgeschichte.
Habe mir bein einem Feuerwehreinsatz am 20.0.2001 die Quadricepssehne gerissen und seitdem Beschwerden und verschlimmerungen.
Habe für eine Jahr lang eine MDE von 20% erhalten und dann wurde es mir auf eine MDE von 10% zurückgestuft. Habe immer wieder um vershlechterung eingegeben, aber jeder Gutachter bestätigte mir nur 10%. Es sind aber immer Verschlechterungen festgestellt worde aber keiner bestätigte mir eindeutig das diese Verschlechterung Unfallfolgen sind. Habe 2009 Klage beim SG eingereicht. Habe jetzt ein Gutachten nach §109 SGB vorliegen das mir eine MDE von 20% zustehen rückwirkend zum Oktober 2007 weil diese Verschlimmerungen zu hundert Prozent reine Unfallfolgen sind. Das SG hat nun den GUVV angeschrieben und um eine
Stellungnahme gebeten. Nun meine Fragen:
Kann es sein das der GUVV die MDE von 20% ohne Gerichtsverfahren anerkennt oder wird es zu einer Verhandlung kommen.
Wenn es zu einer Verhandlung kommt und ich recht bekomme kann dann der GUVV in Berufung gehen.
Bitte um eure Antworten
Mfg
Brändy