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Verhandlung und kein Ende in Sicht

Pizza24

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 Nov. 2014
Beiträge
125
Hallo liebe Leidensgenossen,

vor ungefähr 8 Wochen hatte ich seid meinem Unfall vor 8 Jahren, eine mündliche Verhandlung mit Vorladung des letzten Gutachters.

Der Gutachter blieb vor Gericht weiterhin bei seiner Behauptung, dass ich nach meinem Unfall keine PTBS hatte, sowie meine Nervenverletzung nichts mit dem Unfallgeschehen zu tun hat. Angeblich fanden sich in der Gerichtsakte keinerlei Befunde, die diese beiden Diagnosen bestätigten. Die Richterin ordnete zur Urteilsverkündung einen Termin ca. 5 Wochen später an. Zur Urteilverkündung kam es nicht.
Obwohl alle Berichte bereits in der Gerichtsakte liegen, habe ich erneut meine Krankenhausakte vom Unfall kopiert, und an das Gericht weiter gegeben. Die Richterin konnte schwarz auf weiß lesen, dass ein Bericht der Neurologie sowie Psychiatrie aussagt, dass Beides zeitgleich diagnostiziert wurde.

Mir ist vollkommen unklar, wie ein Gutachter, sich über Diagnosen hinweg setzt und behauptet, da ist nichts, obwohl sämtliche Diagnosen im Entlassungsbericht stehen. Was im Gutachterwesen falsch läuft, kann ich nicht mehr nachvollziehen.

Der aktuelle Stand ist, dieser Gutachter muss jetzt ein neues Gutachten an Hand der Gerichtsakte machen.

Hat Jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht? Wenn man eins und eins zusammen zählt, sind durch Fachärzte die Diagnosen gestellt wurden, könnte er jetzt noch behaupten, dass nichts ist? Er kann doch auch nicht mehr sagen, aus den Gerichtsakten geht nichts hervor. Ich weiß nicht, ob die Richterin die neuen Kopien beigefügt hat, was ich jedoch stark annehme.

Einen schönen Abend für jeden Leser

LG Pizza24
 
Hallo pizza24,

meine nachfolgende Meinung:

nach meiner Erfahrung, sieht auch dein Fall für mich so aus,
dass möglicherweise
für dein Gutachter das Ergebnis/Ausgang für sein Gutachten möglicherweise von Anfang an festgestanden haben könnte.

Von diesen möglichen Hintergrund kann man möglicherweise nichts anderes erwarten, als was du in deinem Fall beschrieben hast, oder?

Ich habe meine Zweifel ob bei dem 2. Versuch alles berücksichtigt wird und Du?

Wie fällt dein Antwort auf meine Frage aus:
Meinst du, dass er für seine korrekte herausragende Arbeit mit noch mehr Gutachter-Aufträge in Zukunft dafür hätte rechnen können?

Also ich habe mal durch Zufall ein Gespräch der Gegenseite (nicht in meinem Verfahren) mitanhören müssen, welche darüber geklagt hat:
dass der Gutachter zu viel gesehen hat und zu gut begutachtet hat.

So dass die Gegenseite nach Wegen gesucht hat, wie man das wieder hinkriegen kann.....

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen Rolandi,

auch wenn es paradox erscheint, habe ich noch nicht alle Hoffnungen aufgegeben.

Was deine erste Frage angeht, kann ich mir gut vorstellen, dass die Richterin, sich auf die Seite des Gutachters in der mündlichen Verhandlung geschlagen hat, denn Götter in weiß, haben Recht, zumal er sich gebauchpinselt fühlte, als die Richterin seine Titel zum Besten gab.

Fakt ist, dass die Richterin weiß, dass wir in Berufung gehen werden, wenn sie weiterhin dem Gutachter folgt, obwohl die vorgelegten fakten, gegen das erstellte Gutachten sprechen.

Mal angenommen, der Gutachter lenkt jetzt sein schriftliches Gutachten auch in die Richtung wie zum Zeitpunkt der Begutachtung, macht er nichts anderes, als Fakten zu beurteilen, die er nach 8 Jahren gar nicht mehr beurteilen kann. Er würde sich dann gegen zwei Fachärzte stellen, die eindeutig zeitnah zum Unfall beide Diagnosen gestellt haben.

Eine Richterin ohne medizinische Kenntnisse, kann sich nicht über die Fakten hinweg setzen. Sind dann nicht alle Diagnosen, die bei einem Unfall gestellt werden an den Haaren herbei gezogen und letztendlich hat der Gutachter das große Wissen? Das kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen. Wenn die Richterin nicht auch Zweifel gehabt hätte, hätte sie dann nicht doch ein Urteil fällen können?

Was auch immer der Gutachter in seinem jetzigen gutachten schreibt, ist es nicht eine Überlegung wert, alle Ärzte die von ihm Lügen gestraft werden, in Kenntnis zu setzen, dass sie ihren Beruf verfehlt haben und 8 Jahre später ein alter Mann von 78 Jahren Recht hat?

In mir ist immer noch eine Wut, Wut auf unser Gutachterwesen, wie man mit den Geschädigten umgeht. Nirgendwo wird der Mensch psychisch so drangsaliert, wie bei der Schadensbegleichung. 8 Jahre sind doch wirklich genug. Jedes andere Verfahren, wird schneller abgeschlossen, doch wenn es um das Zahlen der Versicherungen geht, sind sich Gutachter nicht zu Schade, dass ganze so in die Länge zu ziehen, bis man aufgibt.
Hier muss sich dringend etwas ändern.

LG Pizza24
 
Hallo Pizza

Hast du das Gutachten? Vielleicht wäre dann zu überlegen, es den Gutachtern bzw Ärzten vorzulegen, die die Beschädigungen nach dem Unfall erkannt und als unfallkausal eingestuft haben, und sie um eine (möglichst schriftliche) Stellungnahme dazu zu bitten.

LG
 
Hallo Pizza24,

hatte der Gutachter die beiden Diagnoseberichte bereits für die Erstellung seines ersten Gutachten zur Verfügung? Falls ja, wird er auch jetzt diese Diagnosen ignorieren. Falls nicht, dann nimmt er diese neue Erkenntnis als Brücke und wird sein Ergebnis anpassen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Pizza24,

Angeblich fanden sich in der Gerichtsakte keinerlei Befunde, die diese beiden Diagnosen bestätigten

Bist du denn nicht in den 8 Jahren nach dem Unfall aufgrund der beiden Diagnosen in Behandlung gewesen.

Der Gutachter hat sich ein eigenes Bild von deinen Unfallfolgen zu machen, er darf sich nicht auf die Diagnosen anderer Ärzte berufen.

Sich "nur" auf eine Entlassungsbericht zu berufen halte ich nicht für Zielführend.

Obwohl alle Berichte bereits in der Gerichtsakte liegen, habe ich erneut meine Krankenhausakte vom Unfall kopiert, und an das Gericht weiter gegeben.

Es ist nicht ausreichend die Krankenhausakte zu kopieren und ans Gericht zu schicken, dieses stellt keinen substantiierter Vortrag dar. Hierfür ist es notwendig einen substantiierten Schriftsatz zu fertigen, in dem man sich auf die Krankenhausakte beruft und das wesentliche zitiert. Das Gericht muss den Schriftsatz lesen und sich nicht aus der Krankenhausakte das heraussuchen was du für notwendig erachtest.

Fakt ist, dass die Richterin weiß, dass wir in Berufung gehen werden,

Der Richterin ist es egal, wenn du nicht in Berufung gehst, tut es die Beklagte.

MFG Marima
 
Hallo Rekobär,

der Gutachter bekommt nach meiner Erkenntnis, die Gerichtsakte zur körperlichen Untersuchung vorgestellt. Alle Arztberichte habe ich dem Gericht weiter gegeben.
Ich versuche es einmal konkreter zu erklären.
Im schriftlichen Gutachten behauptet er, es hat nach dem Unfall keine PTBS bestanden, obwohl ich mehrfach einen Psychiater zur Behandlung hatte und dieser in seinem Bericht, eine PTBS diagnostizierte, mit dringender Weiterbehandlung nach dem Krankenhausaufenthalt.
Warum der Gutachter dann nach 8 Jahren behauptet das keine vorhanden war, kann ich nicht beurteilen.
Fakt ist, dass ich bis zum heutigen Tag, belegbar in Behandlung bin, sowohl bei einem Psychiater sowie Neurologen.
Fakt ist auch, dass zum Zeitpunkt der Untersuchung keine PTBS bestanden hat, sondern ich heute weder der Folgen in Behandlung bin.
Mit Sicherheit kann er nicht behaupten, es hat niemals eine bestanden, denn er war nicht zum Unfallgeschehen, dabei.

Er behauptet nicht, dass ich keine Meralgia paraesthetica habe, (Nerven) doch sie ist keine Unfallfolge, denn dann hätte ich Sensibilitätsstörungen haben müssen.
3 Tage nach dem Unfall wurde ich neurologisch untersucht, man stellte Sensibilitätsstörungen usw. fest, genau dies, ist im neurologischen Arztbericht enthalten. Mehrfach hat er die Sensiibilitätsstörungen angesprochen, ihm kam es darauf an, die Nerven als Unfallfolge auszuschließen, weil dies angeblich nicht war.

Aus diesem Grund, habe ich diese beiden Berichte noch einmal kopiert und an Gericht weitergegeben, obwohl sie bereits in der Akte liegen.

LG Pizza 24
 
Hallo Marima,

ich habe an Rekobär alles noch einmal ausführlicher und hoffe verständlicher beschrieben.

Natürlich bin ich all die Jahre wegen der Unfallfolgen in Behandlung gewesen und bin es noch, auf Grund meines erlittenen Beckenbruchs, habe ich im Mai 2020 ein neues Hüftgelenk bekommen, weiter steht mir eine OP am Acetabulum bevor, mein Beckenbruch war mit Acetabulumbeteiligung.

Die Acetabulumfraktur gehört streng genommen zu den Beckenfrakturen, wird aber wegen Beteiligung des Hüftgelenks als eigenständige Entität behandelt. Meistens kommt es durch ein indirektes Trauma per Kraftüberleitung über das Femur zu einer Verletzung der Hüftpfanne, bei jungen Menschen v.a. im Rahmen eines Hochrasanztraumas (Dashboard-Injury) und bei geriatrischen Patienten beim Sturz aus niedriger Höhe. Abhängig von Gelenkstabilität und -kongruenz, Frakturdislokation und Knochenstruktur sowie Alter und Allgemeinzustand des Patienten wird über das weitere Therapievorgehen entschieden, in vielen Fällen ist jedoch eine operative Versorgung indiziert. Die operative Therapie der Acetabulumfraktur ist ein sehr komplexes Krankheitsbild in der Orthopädie/Unfallchirurgie und eine optimale Frakturreposition erfordert viel Expertise.

LG Pizza 24
 
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