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Vergleiche/Widerspruch?

Paro

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Registriert seit
3 Nov. 2006
Beiträge
1,294
Hallo @ all,
ist es möglich gegen einen geschlossenen Vergleich Widerspruch einzulegen?
Ich bekomme z.Z. seltsame Anfragen meines SG.
Ein ratloser
Paro
 
Hallo,

ein Widerruf eines Vergleiches ist innerhalb einer vereinbarten Frist möglich.
Dazu müßt ihr das aber vereinbart haben....

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Paro,

kenne es auch nur so, wie von seenixe beschrieben. Sofern der Vergleich (von beiden Parteien) widerrufen werden kann, steht dies im Gerichtsprotokoll und auch die Widerrufsfrist. Bei mir waren es 2 Wochen - weiß nicht was da üblich ist.
Eine Widerrufsmöglichkeit muss aber explizit vereinbart und protokolliert werden, sonst ist so ein Teil kaum mehr vom Tisch zu bringen.

Ich bin übrigens so frei deine Frage in die Rubrik "sozialrechtliche Gerichtsverfahren" zu verschieben, da sie nicht nur für Berufskrankheiten gilt.

Dennoch angenehme Festtage wünscht
Joker
 
Guten Morgen zusammen,

also wenn beide Seiten abgelehnt haben Rechtsmittel einlegen zu können, ist ein Widerspruch nicht mehr möglich.
Ist für mich aber auch neu, das man gegen einen geschlossenen Vergleich, den man ausgehandelt hat, Widerspruch einlegen kann.

Ich bekomme z.Z. seltsame Anfragen meines SG.

Vielleicht kommen wir weiter, wenn Du sagst worum es geht und was für Anfragen das sind?
Oft ist es so das sich die Stellen gegenseitige überlappen und die eine Stelle sowieso nie weiß was die andere macht.

Frohe Weihnachten und eine besinnliches Fest
Glückloser
 
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