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Verfahren gg LVA Zeitrente

Hallo Außenseiter,

mir ist aus deinem Eingangsposting nicht ganz klar geworden, gegen wen deine aktuelle Klage läuft: gegen das Versorgungsamt wg. zu gering bemessenem GdS (früher: GdB) oder einen Rentenversicherungsträger. In welchem Verfahren hat dich Dr. Kastrup begutachtet? Du schreibst, dass dir eine befristete volle EM-Rente bis Ende 2012 gewährt wurde. Solltest du gegen den (befristeten) EM-Renten-Bescheid klagen: wann wurde dir die EM-Rente gewährt, wer hat dir empfohlen gegen den Bescheid Rechtsmittel einzulegen, wirst du anwaltlich vertreten?

Wenn du tatsächlich gegen die Befristung der vollen EM-Rente geklagt hast könnte es aus meiner persönlichen Sicht schon sein, dass du dir selber ein faules Ei ins Nest gelegt hast: durch das ergriffene Rechtsmittel hätte der bisherige Bescheid ggf. keinen Bestand und könnte rückwirkend aufgehoben werden, du wärst also deine mühsam erkämpfte EM-Rente ggf. auch rückwirkend los. Würde das Gericht nur eine teilweise Erwerbsminderung anerkennen, hättest du auch nur Anspruch auf die halbe Rente. Wie die Prüfung mit dem Teilzeitarbeitsmarkt abläuft ist mir nicht bekannt, aber dazu äußern sich hoffentlich noch andere User.

Es ist nicht immer gut zu weit vorzupreschen (musste selbst erst kürzlich entsprechende bedauerliche Erfahrung machen), auch wenn Anwälte und externe Berater nicht gerade billig sind, so kann sich eine Vorabberatung sehr wohl rentieren.

Gruß
Joker
 
hallo Joker, :)
hallo zusammen,:)


du schreibst, man soll sich fachliche Hilfe holen.
Der Außenseiter hat einen Anwalt und wenn man es durchliest, hätte der Außenseiter dennoch auf sein Bauchgefühl hören sollen oder?

Hier stellt sich die Frage, auf welche zuverlässige fachliche Hilfe man zurückgreifen und verlassen sollte?:confused:



Dankeschön und Gruss Lisaa
 
Hallo Joker,

ich bin seit 2004 erkrankt. Die volle Erwerbsminderungsrente wurde mir 2005 rückwirkend gewährt.
Das Verfahren läuft gegen den Rententräger. Ein Rechtsberater ist eingeschlatet.
Die befristete Rente wurde zuletzt auf Antrag 2009 bis 2012 verlängert.

Ich hatte meinen Anwalt schon vor dem Gutachten gefragt ob ich mir die Rente in so einem Fall kaputt machen kann, worauf er sagte, nein die kann ihnen keiner wegnehem. Ich hoffe, dass dem so ist.

Mein Anwalt ist schon ein alter Fuchs.
Fachgebiet, Sozail-und Medizinrecht.

@lisaa (hallo auch)
mit dem Bauchgefühl, ist nun mal pasiert, muss nun damit leben,man wird halt im nachhinein schlauer

ist nicht mein erstes Verfahren und wird auch nicht letztes sein.

Mit meinem Schreiben,am Tag der Begutachtung, habe ich das Gericht ja in Kenntnis gesetzt. Wie lange ich untersucht wurde, welche Fragen er mir gestellt hat, und auch das der Herr mir die Fragen gestellt und diese selbst beantwortet hat. Ich bin da kaum zu Wort gekommen, seine erste Äußerung war, warum gehen sie nicht arbeiten.
Worauf ich gesagt habe, ich bin krank, ihnen müssten Berichte vorliegen unter anderem habe ich deshalb eine Klage erhoben.

Also, mein behandelnder Neuro Psychologe ist der Ansicht das meine Erwerbsfähigkeit ganz erloschen ist. Dann habe ich aus dem Jahr 2009 2 Gutachten, ein psychologisches und ein orthopädisches Gutachten (diese beiden wurden erstellt, in meinem Verfahren gg das Versorgungsamt) die meine Erwerbsfähigkeit als ganz erloschen darstellen.

Danke und Grüße
Basti
 
hi, basti

zitat:

"Mein Anwalt ist schon ein alter Fuchs.
Fachgebiet, Sozail-und Medizinrecht."

mich beschleicht, beim wort: anwalt immer was negatives.
ich wünsch dir, dass du recht behältst.
lg
pussi
 
Hallo Aussenseiter,
sorry, aber so ganz erschliesst sich für mich nicht, weshalb du auf volle EMR klagts. Du hast doch die Rente erst mal befristet und wenn sie momentan ausschliesslich auf gesundheitlichen Einschränkungen basiert, lass es doch bis 2012 laufen. Beim Verlängerungsantrag wird ohnehin von der DRV geprüft, ob sie nicht doch auf Dauer gezahlt wird. Und eine Arbeitsmarktrente würde dir gar nichts bringen, denn diese wird grundsätzlich und ausschliesslich nur befristet gezahlt. Da habe auch die üblichen 9 Jahre keine Bedeutung. Denn der AM kann sich ja schneller ändern, als du denkst.ich habe einen Bekannten, der nach 3 Jahren befristet beim ersten Verlängerungsantrag sofort die unbefristete EMR bekam.
Ich selbst hatte auch von 2004 an die halbe EMR auf Dauer, die volle dann gleich noch 4 Wochen später auf 3 Jahre befristet bewilligt bekommen und nach dem 1. Verlängerungsantrag dann innerhalb von 8 Tagen für 3 Jahre die volle Arbeitsmarktrente. Mir war das aber egal, denn das Geld war ja gleich und ich bin ja inzwischen in die Altersrente gegangen. Aber ich hätte nicht um unbefristete gekämpft. Die DRV entscheidet das sowieso wie sie es für richtig hält.
Nun ist ja vielleicht das Kind schon im Brunnen, mach nun das beste draus und hoffe, das dein Anwalt das irgendwie für dich hinkriegt.
Alles Gute und LG Karina13
 
hallo karina13,

danke für deinen Beitrag.

Ich wollte auf das Schlachtfeld, wo ich noch bei Kräften bin.
Aus deiner Sicht hast du recht. Aber wenn ich jetzt nicht kämpfe, wie soll ich kämpfen, wenn sich meine Krankheit fortgeschritten hat.
(Kaputte Wirbelsäule und Hirntumor, Epilepsie...)

Was man sich nicht wünscht, soll man anderen nicht wünschen, aber ich wünsche dem Herrn Kastrup Unglück, Unheil auf der ganzen Bahn.

MFG
Basti
 
Hallo Außenseiter,

Joker und karina13 haben mit ihrer Auffassung Recht. Deine Klage kann als Schuss nach hinten losgehen, denn eine volle befristete Erwerbsminderungsrente - die nur deswegen gewährt wurde - weil der Teilzeitarbeitsmarkt in deiner Region verschlossen ist, wird auch nach neun Jahren nicht in eine Dauerrente umgewandelt. Dein Anwalt hat Dich da schlecht beraten, sowas muss ein FA für das Sozialrecht wissen.

Ich würde es auf eine Entscheidung des Gerichtes nicht mehr ankommen lassen. Denn die kann sowieso nur lauten, kein Rechtsanspruch auf eine volle befriestete EM-Rente auf Dauer - warum - wegen der Arbeitsmarktkomponente. Da nützt Dir auch ein Befangenheitsantrag gegen den Gutachter nichts mehr. Das Ergebnis ist schriftlich da. Das Gutachten mit der Einschätzung eines Restleistungsvermögen drei bis unter sechs Stunden steht fest und kommt in deine Rentenakte.

Das Einzige, auf das Du hoffen kannst, ist, dass der ÄD des Rententrägers sich diesem Votum nicht anschliesst. Aber das wird er, darauf kannst Du wetten. Ein Grad der Schädigung von 80 % hat im Rentenrecht keine Relevanz und deine weiterhin vorliegenden neurologischen Gutachten zählen im jetzt anhängigen SG-Verfahren verfahrensrechtlich nur als Beweisurkunden.

Der vom Gericht beauftragte Gutachter hat sich allso dem bisherigen Votum des Rententrägers voll und ganz angeschlossen, indem er das Restleistungsvermögen auch von drei bis unter sechs Stunden angegeben hat. Damit bekommst Du die Arbeitsmarktkomponente nicht weg. Das hat der Gutachter genau gewusst und dem Rententräger aufs Maul geschrieben. Da Richter über keine med. Sachkunde verfügen, bedienen sie sich der med. Sachverständigen. Dessen Ergebnis ist jetzt vorliegend und glaub mir, diesem Ergebnis schliesst sich das Gericht an. Also weshalb dann noch weiterhin klagen.

Gruss
kbi1989
 
Hi kbi1989,

werd mich morgen beim Anwalt schlauer machen.

Die Hoffnung stirbt zu letzt ...

Schönen Gruß
Basti
 
Hallo Außenseiter,

jetzt dämmert es mir, der gute Herr hat mal ein Gutachten bei meinem Mann geschrieben im Auftrag der PU, konnte man völlig vergessen, hat nur zugunsten der Versicherung geschrieben und ist auf nichts eingegangen, was mein Mann für Beschwerden hat. das sind alles diese Gefälligkeitsgutachten, damit sie weiter Aufträge bekommen.
Übrigrns, mein Mann hatte eine befristeste Teilerwerbsminderungsrente, hat diese aber dann automatisch als volle <Érwerbsminderungsrente ausbezahlt bekommen, wegen Arbeitsmarktverschlossenheit.
Er musste da aber nichts beweisen, das er keine Arbeit bekommt oder sich beim AA Arbeitssuchend melden, das ging völlig von Seiten der DRV aus.
Evtl. liegt dies daran, das mein Mann seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ich weiß das aber nicht.
Vieleicht kann da jemand anderes mehr zu sagen.
Gruß von stinababy
 
Hi Stinababy,

der Herr Dr. Kastrup hat eine gewisse Ähnlichkeit mit Mr.Bean, aber leider nur rein optisch :D
Ich bin aus Duisburg, mein behandelnder Neurologe ist in seinem Gebiet ein anerkannter / gefragter Facharzt (aus Raum Wesel). Laut diesem ist meine Arbeitsfähigkeit erloschen.

Der möchte gern unparteiische Gutachter Herr Dr. Kastrup, stellte mir Fragen und beantwortete diese auch selbst. Ich kam kaum zu Wort. Habe es ihm auch vor Ort gesagt, dass ich ihm aufgrunddessen, weil er mich kaum zu Worte kommen lassen hat, nicht vertraue.

Dem Gericht hat er mitgeteilt,dass er ausreichend auf mich bzw. mein Leidensbild eingegangen sei, welches ich jedoch abstreite, er hat mir Wort wörtlich gesagt ,,Zeit ist Geld" ,,schließlich würden andere Patienten noch auf ihn warten".....

Ich bin schon mit anderen größeren Fischen feritg geworden, wird zwar nicht einfach werden, aber er ist mein Staatsfeind Nr 1

Wo leben wir denn, dass er in 30 Minuten über mein Zukunf entscheiden soll und die restlichen Gutachten auf anhieb nichts mehr bedeuten.

So hoffnungslos bin ich nicht.


Mfg
Basti
 
Hallo,

also laut Rentenberater kann mir keiner die bestehende Rente (volle Erwerbsminderungsrente bis 2012) wegnehmen.

Und sollte ich das Verfahren verlieren bzw. vor Gericht kein Erfolg haben,
und eine Teilerwerbminderungsrente erhalten, dann würde ich wegen der verschlossenen Arbeitsmarktlage eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten.....

MFG
BASTI
 
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