Außenseiter
Nutzer
Hallo,
ich leide seit 2004 an epileptischen Anfällen (wg Hirntumor), bei denen ich mir sogar 3 BWS Frakturen zugefügt haben soll. (ohne Sturz, durch Krämpfe)
Auf Anntrag erhielt ich erst einen befristeten Schwerbehindertenausweis (Grad der Behinderung 50 % ) Das hab ich nicht für angemessen gehalten und habe geklagt. Die Klage ohne Anwalt eingereicht und zu meiner Zufriedenheit 70 % erhalten.
Beziehe seit 2004 eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit. (Bis Feb. 2012)
Da mir das stressig ist, ständig vor Ungewissheit zu stehen, bin ich vor das Gericht gezogen.
Ich wurde im Februar von einem Dr. Kastrup begutachtet. Direkt am selben Tag habe ich dem Gericht geschrieben, dass ich den Eidruck habe, dass der Herr Voreingenommen war, weil er mich unter anderem kaum bis gar nicht zu Wort kommen lassen hat. Seine erste Äußerung nach der Begrüßung war, warum gehen Sie nicht arbeiten. Darauf folgten Fragen, die er gestellt und genauso selbst beantwortet hat. Ich habe ihm Vorort auch diesbezüglich meine Meinung gesagt, worauf der Herr meinte, zeit ist Geld, Patienten warten auf mich....
Hatte meinen Anwalt über die Geschehnisse informiert. Dieser schlug mir vor abzuwarten. Während dessen erhielt ich auf mein Schreiben an das Gericht, ein Schreiben, in dem man mir die Frage stellte ob ich einen Antrag auf Befangenheit stellen möchte.... Wollte aber erst auf das Gutachten warten, so teilte ich es auch dem Gericht mit.
Heute habe ich nun Post vom Anwalt samt Gutachten.
Anwalt schlägt vor Antrag auf Befangenheit / Neugutachten zu stellen (bittet um Rücksprache sprich Ok von mir)
Meine volle Erwerbsminderung die bis 2012 läuft, kann die nun durch das Gutachten aufgehoben werden? Weil der Herr Gutachter 3-6 Std. für zumutbar hält?
Wie hoch fällt die Rente bei Teilerwerbsminderungsrente?
MFG
Bastian
ich leide seit 2004 an epileptischen Anfällen (wg Hirntumor), bei denen ich mir sogar 3 BWS Frakturen zugefügt haben soll. (ohne Sturz, durch Krämpfe)
Auf Anntrag erhielt ich erst einen befristeten Schwerbehindertenausweis (Grad der Behinderung 50 % ) Das hab ich nicht für angemessen gehalten und habe geklagt. Die Klage ohne Anwalt eingereicht und zu meiner Zufriedenheit 70 % erhalten.
Beziehe seit 2004 eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit. (Bis Feb. 2012)
Da mir das stressig ist, ständig vor Ungewissheit zu stehen, bin ich vor das Gericht gezogen.
Ich wurde im Februar von einem Dr. Kastrup begutachtet. Direkt am selben Tag habe ich dem Gericht geschrieben, dass ich den Eidruck habe, dass der Herr Voreingenommen war, weil er mich unter anderem kaum bis gar nicht zu Wort kommen lassen hat. Seine erste Äußerung nach der Begrüßung war, warum gehen Sie nicht arbeiten. Darauf folgten Fragen, die er gestellt und genauso selbst beantwortet hat. Ich habe ihm Vorort auch diesbezüglich meine Meinung gesagt, worauf der Herr meinte, zeit ist Geld, Patienten warten auf mich....
Hatte meinen Anwalt über die Geschehnisse informiert. Dieser schlug mir vor abzuwarten. Während dessen erhielt ich auf mein Schreiben an das Gericht, ein Schreiben, in dem man mir die Frage stellte ob ich einen Antrag auf Befangenheit stellen möchte.... Wollte aber erst auf das Gutachten warten, so teilte ich es auch dem Gericht mit.
Heute habe ich nun Post vom Anwalt samt Gutachten.
Anwalt schlägt vor Antrag auf Befangenheit / Neugutachten zu stellen (bittet um Rücksprache sprich Ok von mir)
Meine volle Erwerbsminderung die bis 2012 läuft, kann die nun durch das Gutachten aufgehoben werden? Weil der Herr Gutachter 3-6 Std. für zumutbar hält?
Wie hoch fällt die Rente bei Teilerwerbsminderungsrente?
MFG
Bastian