indianerin
Erfahrenes Mitglied
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Krankenhaus und Rehabilitationseinrichtung
Weniger bekannt ist hingegen, dass Patienten während eine Krankenhausaufenthaltes auch gesetzlich unfallversichert sind. So sehen die gesetzlichen Vorschriften für Personen einen Unfallversicherungsschutz vor, wenn diese auf Kosten einer Krankenkasse, eines Trägers der Gesetzlichen Rentenversicherung oder einer landwirtschaftlichen Alterskasse eine stationäre oder teilstationäre Behandlung oder eine stationäre oder ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation erhalten. Das bedeutet, dass in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung während der therapeutischen und medizinischen Maßnahmen ein Unfallversicherungsschutz besteht.
Ebenfalls sind die Wege von zu Hause zum Krankenhaus bzw. der Rehabilitationseinrichtung und wieder zurück gesetzlich unfallversichert.
Erleidet ein Patient während eine Krankenhausaufenthaltes bzw. während eines Aufenthaltes in einer Rehabilitationseinrichtung einen Unfall, sollte unverzüglich das Personal der Einrichtung kontaktiert und der Unfall gemeldet werden. Nur dadurch ist sichergestellt, dass der Unfallversicherungsträger zeitnah von dem Unfallgeschehen erfährt und die entsprechenden Versicherungsleistungen erbringen kann.
http://rentenberatung-aktuell.de/un...unfallversicherungsschutz-im-krankenhaus.html
Finde ich sehr interessant, da es hier ja öfters schon Stürze oder dergleich im KH gegeben hat.
Weniger bekannt ist hingegen, dass Patienten während eine Krankenhausaufenthaltes auch gesetzlich unfallversichert sind. So sehen die gesetzlichen Vorschriften für Personen einen Unfallversicherungsschutz vor, wenn diese auf Kosten einer Krankenkasse, eines Trägers der Gesetzlichen Rentenversicherung oder einer landwirtschaftlichen Alterskasse eine stationäre oder teilstationäre Behandlung oder eine stationäre oder ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation erhalten. Das bedeutet, dass in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung während der therapeutischen und medizinischen Maßnahmen ein Unfallversicherungsschutz besteht.
Ebenfalls sind die Wege von zu Hause zum Krankenhaus bzw. der Rehabilitationseinrichtung und wieder zurück gesetzlich unfallversichert.
Erleidet ein Patient während eine Krankenhausaufenthaltes bzw. während eines Aufenthaltes in einer Rehabilitationseinrichtung einen Unfall, sollte unverzüglich das Personal der Einrichtung kontaktiert und der Unfall gemeldet werden. Nur dadurch ist sichergestellt, dass der Unfallversicherungsträger zeitnah von dem Unfallgeschehen erfährt und die entsprechenden Versicherungsleistungen erbringen kann.
http://rentenberatung-aktuell.de/un...unfallversicherungsschutz-im-krankenhaus.html
Finde ich sehr interessant, da es hier ja öfters schon Stürze oder dergleich im KH gegeben hat.