Hi, ihr alle,
irgendwo hier habe ich in einem Thread zum Thema PTBS und Unfall gelesen, dass jemandem eine quasi Mitschuld angerechnet wurde, weil er sich nicht in ärztliche Behandlung dagegen begeben hat. Durch Zufall habe ich gerade dieses Urteil gefunden:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/sc...staende-nach-einem-verkehrsunfall_030547.html
Darin hat das Gericht so geurteilt, ZITAT:
"Strittig für die Höhe des Schmerzensgeldes war die Tatsache, dass die Klägerin die Therapiemöglichkeiten nur in unzureichendem Maβe ergriffen hatte. Jeder Geschädigter ist nämlich zur Schadensminderung verpflichtet. Der Verletzte ist daher grds. verpflichtet, sich einer ärztlichen Behandlung zu unterziehen. In vorliegendem Fall hat das Gericht jedoch entschieden, dass kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vorliegt. Es ist gerade eine typische Folge ihrer unfallbedingten psychischen Erkrankung, dass Therapiemöglichkeiten nicht oder nur in unzureichendem Maβe ergriffen werden."
Ich hoffe, das nützt euch.
LG
Meli
irgendwo hier habe ich in einem Thread zum Thema PTBS und Unfall gelesen, dass jemandem eine quasi Mitschuld angerechnet wurde, weil er sich nicht in ärztliche Behandlung dagegen begeben hat. Durch Zufall habe ich gerade dieses Urteil gefunden:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/sc...staende-nach-einem-verkehrsunfall_030547.html
Darin hat das Gericht so geurteilt, ZITAT:
"Strittig für die Höhe des Schmerzensgeldes war die Tatsache, dass die Klägerin die Therapiemöglichkeiten nur in unzureichendem Maβe ergriffen hatte. Jeder Geschädigter ist nämlich zur Schadensminderung verpflichtet. Der Verletzte ist daher grds. verpflichtet, sich einer ärztlichen Behandlung zu unterziehen. In vorliegendem Fall hat das Gericht jedoch entschieden, dass kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vorliegt. Es ist gerade eine typische Folge ihrer unfallbedingten psychischen Erkrankung, dass Therapiemöglichkeiten nicht oder nur in unzureichendem Maβe ergriffen werden."
Ich hoffe, das nützt euch.
LG
Meli