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Urlaub bei voller EMR

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Neues Mitglied
Registriert seit
26 Jan. 2011
Beiträge
23
Ort
Sachsen
Hallo an alle,
hätte da mal eine Frage betreffs Urlaub.
Beziehe zur Zeit volle EMR, bin noch in Behandlung über die BG (Physiotherapie).
Hat man eigentlich ein Recht, mal mit seiner Familie in den Urlaub zu fahren, muß man da jemand fragen, die BG oder DRV, zwecks Unterbrechung der Therapie. Gibts da irgend welche Gesetzesgrundlagen?:eek:

viele Grüße an alle... Hero
 
Hallo,

m.E. mußt du niemanden Fragen....die DRV schon gar nicht...

was passiert denn wenn dein Therapeut urlaub macht? dann wird die Therapie doch auch für kurze Zeit unterbrochen...
oder wenn dein Therapeut meint, jetzt ist es an der Zeit, dass wir uns nur noch einmal im Monat sehen?
Dann bist du ja auch nicht wöchentlich beim Therapeuten...
also meines Erachtens besteht keine Pflicht zur "Urlaubsabmeldung"...

aber BG...da kenne ich mich (zum Glück oder leider) nicht so wirklich aus..

LG
Anna
 
Hallo,

bei einem BG Rezept muss/sollte ein Grund drauf stehen, warum eine Unterbrechung erfolgt ist, z.B. Krankheit Urlaub.

oder

vor dem Urlaub letzte Behandlung und nach dem Urlaub neues Rezept.

Das reichte bei mir immer aus und ich gebe dem Sachbearbeiter eine kurze Info, dass ich im Urlaub bin (nicht wohin) und nicht erreichbar Handy frei Zone:D

Gruß
netzguru
 
Hallo,

wer Bezieher einer erwerbsgeminderten Rente ist, kann genauso in Urlaub fahren, wie Arbeitnehmer die noch voll im Beruf stehen. Wozu soll dieses der DRV mitgeteilt werden. Erstens verändert dies den Status "Rentner(in)" nicht, und zweitens besteht keine gesetzl. Regelung hierfür. Also warum sollen schlafende Hunde geweckt werden.

Und wer eine Verletzten- Unfall- oder sonstige Rentenart durch die BG bekommt, ist sehr wahrscheinlich eh noch in einem Arbeitsverhältnis. Deshalb muss die BG auch nicht informiert werden.

Gruss
kbi1989
 
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