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Urheberrechtsgesetzschaffung

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Ariel
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Ariel

Erfahrenes Mitglied
Im Moment läuft auf Phönix die Diskussion über das neue Urheberrechtsgesetz.
:rolleyes: Auch Falschgutachten haben ein Recht auf Urheberrechtschaffen.


Gruß Ariel
 
Jep,

ich seh' mir das natürlich auch an. Aber ich bringe es nach wie vor nicht mit Standard-GA in Verbindung. Auch nicht wenn sie falsch sind ;)


Gruss

Sekundant
 
Wer haftet? Der Urheber hat ein Recht auf seine Ka..., also haftet er auch für den

Gestank!

Hallo Sekundant,

Irgendwo muss ja Deine bekannt starke Allgemeinbildung herkommen :)

"Urheberrecht" hat nicht allein was mit dem Journalismus zu tun, sondern mit allen schriftlich abgegebenen Behauptungen.

Aber ich bringe es nach wie vor nicht mit Standard-GA in Verbindung. Auch nicht wenn sie falsch sind

Deshalb habe ich ja auch das Satirchen eingefügt.

Jedoch wäre der Gedankengang interessant, wie es sich verhielte, wenn es kein Urheberrecht gäbe, gibt es dann noch ausreichend Grund für Haftung?
Ist eine schriftliche Behauptung falsch, dann muss man doch nur eine fingierte Textstelle vorlegen, wo das genauso falsch steht und schon bin ich befreit von dem Vorwurf etwas urheberlich falsch behauptet zu haben.

Ich denke dabei an die Mühen der Versicherungsmediziner, irreführende medizinische Erkenntnisse aufzustellen und mit diesen medizinischen Beugungen dann Richter zu beeinflussen.
Ganz simpel: Man spricht pauschal von einer Verletzung der HWS, anstatt von einer Verletzung in einer bestimmten Etage in der HWS.
Das ist eine vorsätzliche Irreführung über den Verletzungszustand eines Schadensersatzklagenden.
Das Urheberrecht für diese Irreführung liegt bei den Autoren der Versicherungsmedizin und ihrer Verbreitungsmedien. Das ist bei allen Ideologien gleicher Vorgang.

Wenn der Kläger den versicherungsmedizinischen Gutachter dann anklagt, im Gutachten medizinisch falsch erklärt zu haben, dann kann der Gutachter sich freisprechen von dem Vorwurf, und die Urheberschaft dieser falsch medizinischen Erklärungen der versicherungsmedizinischen Literatur zuweisen, meist in Form von Gutachtenleitlinien und Artikeln in versicherungsmedizinischen Heftchen nachweisen. Also wäre er frei von dem Vorwurf der Urheberschaft falscher med. Erklärungen - somit könnte man nicht einmal Fahrlässigkeit in der Verfälschung nachweisen.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

ich bin offen gestanden nicht gerade in der Lage, auf das Gebiet tiefer einzugehen, da es viel zu umfangreich ist und zu viel Aufwand kosten würde. Das geben meine Möglichkeiten momentan gar nicht her.

Aber schmunzelndes Danke, für Deine Meinung mir gegenüber.

Der Beitrag

Das Urheberrecht für diese Irreführung liegt bei den Autoren der Versicherungsmedizin und ihrer Verbreitungsmedien. Das ist bei allen Ideologien gleicher Vorgang.

...

Also wäre er frei von dem Vorwurf der Urheberschaft falscher med. Erklärungen - somit könnte man nicht einmal Fahrlässigkeit in der Verfälschung nachweisen.

darf aber eines nicht verwechseln lassen. Die beiden verwendeten Begriffe (wobei mir der zweite erst beim Gegenlesen aufgefallen ist) "Urheberrecht" und "Urheberschaft".

Urheberschaft ist auch in dem Sinne wichtig und richtig zu verstehen, als es die rechtlichen Folgen und Verantwortungen nach sich zieht, unabhängig von einem bestehenden oder nicht bestehenden Urheberrecht.
Dementsprechend lasse ich persönlich den Begriff des Urheberrechts im Zusammenhang mit (med.) GA völlig aussen vor, schon um nicht den Eindruck einer möglichen Zustimmung bei jenen zu erwecken, deren Urheberschaft das Schriftstück entstammt.
Ein Patent-/Marken-/Gebrauchsmusterschutz steht ja einer Verantwortlichkeit nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen Schutzbestimmungen wie zB im BGB auch nicht entgegen.

Ich habe mich mit dem Urheberrecht bei GA nur insoweit befasst, als es eine begründete Ablehnung rechtfertigen sollte.


Gruss

Sekundant
 
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