Wer haftet? Der Urheber hat ein Recht auf seine Ka..., also haftet er auch für den
Gestank!
Hallo Sekundant,
Ich seh' mir das natürlich auch an.
Irgendwo muss ja Deine bekannt starke Allgemeinbildung herkommen
"Urheberrecht" hat nicht allein was mit dem Journalismus zu tun, sondern mit allen schriftlich abgegebenen Behauptungen.
Aber ich bringe es nach wie vor nicht mit Standard-GA in Verbindung. Auch nicht wenn sie falsch sind
Deshalb habe ich ja auch das Satirchen eingefügt.
Jedoch wäre der Gedankengang interessant, wie es sich verhielte, wenn es kein Urheberrecht gäbe, gibt es dann noch ausreichend Grund für Haftung?
Ist eine schriftliche Behauptung falsch, dann muss man doch nur eine fingierte Textstelle vorlegen, wo das genauso falsch steht und schon bin ich befreit von dem Vorwurf etwas urheberlich falsch behauptet zu haben.
Ich denke dabei an die Mühen der Versicherungsmediziner, irreführende medizinische Erkenntnisse aufzustellen und mit diesen medizinischen Beugungen dann Richter zu beeinflussen.
Ganz simpel: Man spricht pauschal von einer Verletzung der HWS, anstatt von einer Verletzung in einer bestimmten Etage in der HWS.
Das ist eine vorsätzliche Irreführung über den Verletzungszustand eines Schadensersatzklagenden.
Das Urheberrecht für diese Irreführung liegt bei den Autoren der Versicherungsmedizin und ihrer Verbreitungsmedien. Das ist bei allen Ideologien gleicher Vorgang.
Wenn der Kläger den versicherungsmedizinischen Gutachter dann anklagt, im Gutachten medizinisch falsch erklärt zu haben, dann kann der Gutachter sich freisprechen von dem Vorwurf, und die Urheberschaft dieser falsch medizinischen Erklärungen der versicherungsmedizinischen Literatur zuweisen, meist in Form von Gutachtenleitlinien und Artikeln in versicherungsmedizinischen Heftchen nachweisen. Also wäre er frei von dem Vorwurf der Urheberschaft falscher med. Erklärungen - somit könnte man nicht einmal Fahrlässigkeit in der Verfälschung nachweisen.
Gruß Ariel