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Unvollständiger Unfallbericht

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas nessa
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

nessa

Erfahrenes Mitglied
Hallo Leute,

ich schreibe gerade mit meiner Mum eine Liste,was wir in der mündl. Vrhandlung zu bemängeln und zu sagen haben.

Dabei ist mir augefallen, daß der Anwalt (BLD) der Gegenseite, mindestestens 1 Seite des Unfallberichts unterschlagen hat. Auch die Fotos die der Fahrzeuggutachter vom Auto meiner Mum gemacht hat sind nur in schwarz-weiß,sehr undeutlich und von insgesamt 16 Stk. nur 4 Stk.
Natürlich hat der Richter auch von uns die Gutachterakte,aber irgendwie ärgerts mich schon wieder, daß dieses arrogante Gesocks wiedermal zu betrügen versucht.

Habt ihr auch solche Erfahrungen mit der Gegenseite? wenn ja,dann schreibt doch mal wie ihr damit umgegangen seid.

GlG
für Nessa
 
Gerichtsakte

Hallo nessa,

in dem Fall sollte der Rechtsanwalt Deiner Mum die Gerichtsakte zwecks Vergleich des Inhaltes anfordern.

Von wem wurde denn das Schadengutachten für das Fahrzeug Deiner Mum gemacht? Falls sie selbst den Auftrag dazu gegeben hat, sollte sie dort anrufen und sich einen Fotosatz in Farbe schicken lassen.

Manipulationen und versuchte Vertuschung sind im Streit mit Versicherungen leider an der Tagesordnung. Da hilft nur eins, klar ansprechen im Gerichtsverfahren und den Richtern auffordern einen entsprechenden Beschluss zum Bringen der fehlenden Unterlagen durch die Gegenseite zu erlassen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo mein lieber RekoBär,

Danke dir für den Tip. Der Auftrag zum Fahrzeuggutachten kam von meiner Mum und wir haben auch alle Fotos in Farbe,aber der RA der Gegenseite hat seiner Klageerwiderung halt diese schwarz-weiß Fotos,auf denen du den aufgerissenen Kofferraum nicht erkennen kannst,und den unvollständigen Unfallbericht der Unfallverursacherin,beigelegt.
Bei der Gütigkeitsverhandlung wandte sich der Richter dem RA der Gegenseite zu und sagte, es war ja eher ein leichter Aufprall. Natürlich sagte der RA nicht nein. Daraufhin sagte mein Anwalt,daß im Fahrzeugga. von einem sehr heftigen Aufprall die Rede sei.
Nach meiner Darstellung des Unfallhergangs,fragte mich der Ruchter,wie lange ich denn nach den Unfall krank gewesen sei,ich sagte ihm,daß ich immer noch krank sei und auch nicht mehr arbeiten könnte. Daraufhin der Richter zum RA der Gegenseite...dann müssen wir von einer unfallkausalität ausgehen.

So war der Gütigkeitstermin und seitdem läßt der RA der Gegenseite keine Gelegenheit aus,Unwahrheiten zu verbreiten,Tatsachen zu verdrehen,selbst beim Urteil des OLG Hamm, schreibt er dem Gericht,daß ja garkeine RM-Läsion vorlag.
Natürlich hatte die Frau eine RM-Läsion.
Die RA dieser Kanzlei (BLD) sind darauf geschult alles zu verdrehen usw.
Wer die als Gegner hat braucht keine Feinde mehr, aber nicht weil sie besonders gut oder clever sind. Sie zeichnen sich durch Dumnmheit,Arroganz und Nichtwissen aus. Und das alles zusammen ist Gift für die Psyche der Unfallopfer

GlG
für Nessa
 
Hallo Nessa,

Du wolltest mir und uns doch noch erklären, was es mit dem Anerkenntnisurteil auf sich hat. Um was geht es denn jetzt in diesen Verfahren, zumal es ja beim OLG wohl schon die Berufungsinstanz ist. Wie ist denn die Eingangsinstanz beim LG entschieden worden?

Und hast Du bei dem Unfall auch im Auto gesessen? Falls ja kannst Du doch als Zeugin Auskunft darüber geben, wo Deine Mutter ihre Hände hatte und die das Auto sich nach dem Unfall verhalten hat, also ob es verschoben oder katapultiert wurde.... oder versteh ich jetzt wieder irgendeas falsch?


Aber ich würde gerne noch etwas anderes loswerden.

Bei allem Verständnis für Deine scheinbar ohnmächtige Wut würde ich Dir die Empfehlung aussprechen, auch in einem Forum niemanden zu beleidigen. Das gilt für die von Dir bereits namentlich angegangenen Ärzte genauso wie für die Juristen. Die Anwälte von BLD sind alle hochqualifiziert, sie haben sich nur - zumindest aus meiner Sicht - für die falsche Seite entschieden. Vor Gericht sind sie Interessenvertreter, sie vertreten ausschliesslich die Interessen der Versicherer, genauso wie Dein Anwalt ausschlesslich Deine Interessen vertritt. Wenn jetzt die eine Seite nur diejnigen Seiten eines Gutachtens beim Gericht vorlegt, die für seine vertretenen Interessen wichtig sind, dann hat das nichts mit Betrug zu tun. Es ist einfach das Ergebnis der Spielregeln, die vor Gericht bzw in einem Verfahren gelten. Es ist doch für Deinen Anwalt überhaupt kein Problem, in einem solchen Fall dem Gericht die fehlenden Bilder zu schicken mit dem Hinweis, das habe der Kollege auf der Ggenseite wohl bedauerlicherweise vergessen... Das macht mehr Eindruck, als wild schimpfend der Gegenseite Betrug vorzuwerfen!

Nessa, jede Partei muss vor Gericht nur diejenigen Tatsachen darlegen und beweisen, die für ihn günstig sind. Man muss nicht solche Dokumente vorlege, die für die andere Seite günstig sind. Neutral in einem Verfahren ist der Richter, die jeweiligen Anwälte sind es natürlich nicht. Dein eigener Anwalt muss bei einer Angelegenheit zB gegen die Unfallversicherung ja auch keine Gutachten vorlegen, aus denen sich eine Vorerkrankung ergibt. Das darzulegen und zu beweisen ist Aufgabe der Gegenseite! Beginge Dein Anwalt in einem solchen Fall in Deinen Augen dann auch Betrug und wäre ein **************, oder sind das dann nur die Rechte, die einem Geschädigten halt zustehen....?

Wie gesagt, ein Forum ist kein rechtsfreier Raum und ich waren bei allem Verständnis davor, hier Personen namentlich zu beleidigen. Es gibt genügend Beispiele, in denen solche Aussagen strafrechtlich verfolgt wurden, und es ist absolut nicht sinnvoll, weiter unnötige Baustellen zu eröffnen - dafür ist der Kampf, in dem Du bzw in dem Ihr Euch befindet schon hart genug....

Viel Erfolg!
 
Hallo Auxiliator,

im Großen und Ganzen gebe ich Dir Recht, wenn man aber egal ob Kläger oder Gegenpartei aus vorliegenden Gutachten oder Berichten zitiert, dann sind die Unterlagen auch vollständig bei Gericht einzureichen.

Nessa, wenn dort Seiten fehlen, dann sollte Dein Anwalt das kurz und knapp richtig stellen und die fehlenden Seiten ergänzen.
Du kannst im Ernstfall nicht beweisen, ob die Unterlagen nicht unterwegs schon unvollständig wurden oder es einen Übertragungsfehler gab o.ä. (Sakasmus und Ironie: Woher soll die gegenerische Kanzlei denn wissen ob das vollständig ist:eek: - das sind nunmal die Spielregeln)

LG Rajo

PS. Beispiel: bei dem "Unfallereignis Borreliose" , die als gesicherte Diagnose gilt, sind diverse Folgen verblieben. Nun ist es so, das es dazu kontroverse Meinungen unter Medizinern gibt - es gibt kaum eine Möglichkeit, für Normalos wie wir sind, eine aktive Infektion nachzuweisen. Die Unfallversicherung hat nach Einreichung der Invaliditätsanmeldung folgende Aussage gemacht: "Wir streiten nicht ab, das es zu einer Borreliose gekommen ist". Damit ist die Erkrankung an sich unbestritten und für uns der Kausalzusammenhang hergestellt. Wenn man das aber nicht zu nutzen weiß, dann wird man den Kausalzusammenhang zwischen Ursache und Schädigung gerade bei dem Thema nicht oder nur sehr schwer herstellen können. Du verstehst?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Auxillator,

sorry,klar hab ich mich von meinen Gefühlen hinreissen lassen.
Nur wenn man seiner Mum das Essen machen muß,sie füttert,duscht,,mit ihr die für den Menschen intimsten Sachen tun muß,weil sie das alles selbst nicht mehr machen kann,wenn man naxhts wieder aus dem Schlaf gerissen wird, weil sie vor Schmerzen weint und ich dem ganzen hilflos gegenüber stehe(mehr als Morphium kann ich ihr halt nicht geben) und dann solche Gutachten bekommst und dann auch noch die Gegenseite unvollständige Unterlagen abgibt,sorry da kann es schon mal passieren,daß man wütend wird.
Immerhun ist es Meine Mum, die das alles für mich getan hat und vor dem Unfall eine lebenslustige,gutaussehende Frau war und nach dem Unfall und nach jedem Brief der Gegeseite immer weniger davon übrig bleibt. Ich bin ihr Kind,wer sonst,wenn nicht ich soll wegen dem Ganzen wütend sein und es tut mir weh, sie so leiden zu sehn und nichts tun können als nur dazusein.

Gütigkeitstermin beim LG und da wurde ein neues Gutachten in Auftrag gegeben,das ich ja bereits beschrieben habe.

Beim Annerkentnusurteil steht es so wie du das schon erkkärt hast....Für Recht erwiesen usw. Und im Namen des Volkes.
Aufjedenfall bekam meine Mum im Bezug auf das Unfallgeschehen recht.
Unsere Rechtsschutzvers. mußte leider den Prozeß zahlen, weil die Schuldfrage nie strittig war.

Also lieber Auxillator ,ich hoffe du verstehst, warum bei mir die Gefühle durchgegangen sind.
Nochmal auf BLD alle User die mit denen zu tun haben sxhreiben genau dasselbe wie ich und was besagte Ärztin angeht überlegt unser Anwalt, eine Klage wg. Betrugs, Körperverletzung und einiges mehr anzustreben.
Es war bisher das 1.mal, das ich in diesem Forum,dem wir seit langer Zeit angehören, etwas emotionaler geschrieben habe als bisher. Man möge mir verzeihen.

GlG
für Nessa

P.S. Wg. Vorerkrankung oder ähnliches.
Meine Mum hat ihre kompletten Vorerkrankungsverzeichnisse von ihrer Krankenkasse und ihrem Hausarzt von über 20 Jahren für alle zur Einsicht zur Verfügung gestellt,denn sie ist der Meinung, das der Spruch "Ehrlich wärt am langsten" immer noch der und das Beste ist Sie hat nichts zu verbergenwenn dann aber ein GA nur das negative,hier die Migräne, erwähnt aber dann noch nicht einmal dazu schreibt daß diese Migräne ab diesem Jahr gerechnet,vor 19 Jahren war....muß ich da noch mehr schreiben? Besagt das nicht die Absicht dieses Gutachters? So zieht sich das durch das ganze Gutachten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

wg.der feglenden Seite im Unfallbericht...Mein Anwalt hatte das bereits im Gütigkeitstermin angemahnt,aber die Gegenseite war noch nicht bereit diese Seite nachzzreichen oder zu erroieren wo diese abgeblieben ist. Komischer Weise geht es um die Fortsetzung der Beschreibung des Unfallhergangs der Unfallverursacherin.
Ein Schelm,der sich Böses dabei denkt.
Meine Mum wird das bei der nächsten Verhandlung nochmal ansprechen aber diesesmal darauf bestehen.

@auxillator

Mein Anwalt sagt uns ja auch daß seine Kollegen nur ihre Arbeit machen und die Interessen ihres Auftraggebers vertreten, daß sie dies allerdings auf diese Art und Weise machen,wäre allerdings nicht die beste Methode.
 
Hallo nessa,

ich kann Dich / Euch gut verstehen. Ich mache da gerade ähnliches durch.
Man fühlt sich als UO oder als Angehöriger eines Verunfallten der gesamten Maschinerie hilflos ausgeliefert. Dazu kommt, dass man es als zusätzliche Ungerechtigkeit empfindet, durch einen unverschuldeten Unfall einen dauerhaften gesundheitlichen Schaden erlitten zu haben, um dessen Anerkennung bzw. Entschädigung man dann noch Jahre kämpfen muss. Das alles ist eigentlich belastend genug, aber hinzu kommt eben noch der "psychologische Krieg" mit der Gegenseite oder anderen beteiligten Institutionen.

Man kann natürlich nicht raus aus seiner Haut und sich ein dickes Fell zuzulegen, ist leider leichter gesagt als getan.
Aber vielleicht hilft es Euch, es wirklich so zu sehen, wie von Auxiliator geschrieben. Auch mein Anwalt meinte, man darf/soll die Vorgehensweise der Gegenseite nicht persönlich nehmen, die machen nur ihre Arbeit. Natürlich ist das sehr viel einfacher gesagt als getan. Aber ich finde wenn man weiß, dass gerade diese "psychologische Kriegsführung" dazu gehört, dann kann man sich vielleicht ein Stück weit davon distanzieren.
Auch in mienem Fall gibt es ein sehr ähnliches Vorgehen der Gegenseite, von daher kann ich gut nachvollziehen, dass Euch das so sehr zusetzt.


Alles Gute und viel Erfolg,
sachsblau
 
Hallo sachsblau,

danke für deine lieben Worte. Irgendwie ist es tröstlich,daß es anderen auch so geht, aber ist das nicht schlimm,daß man Trost in dem Leid anderer findet,nur weil es denen genauso geht? Eigentlich ist das pervers.

Weißt du,eigentlich habe ich nichts gegen rechtsanwälte, sie sollten nur fair bleiben.
Meine Mum legt alles offen und der Rechtsanwalt der Gegenseite tricks? was das Zeug hergibt. Warum wohl sind die Fotos des Autos meiner Mum in schwarz-weiß? doch wohl nicht, weil schwarz-weiß besser aussieht,vielleicht weil die Farbpatrone des Druckers gerade leer war,vielleicht aber auch weil sich diese Kanzlei keinen Farbdrucker leisten kann?
Auf 2 dieser Fotos kann man das Auto erkennen,aber bei den anderen 2 Fotos, bei denen es um den Kofferraum geht,der nach allen Seiten hin offen ist und erahnen lassen könnte,welche Kräfte da im Spiel w
aren,ja bei diesen 2 Fotos sieht man nur schwarz.
Bei den Farbfotos,selbst wenn man die zigmal kopiert hat,sieht man alles ganz genau und das sind nicht nur 4 sondern 16.

Aber für alle die sich für diese Kanzlei interessieren und wissen wollen, wie diese mit de Unfallopfern umgehn, einfach nur die Buchstaben in die Suchfunktion hier im Forum eingeben und lesen.

GLg
für NESSA
 
Hi,

ich habe mal so ein wenig in den alten Sachen gestöbert und siehe da...über BLD fündig geworden.
Folgende Nachricht

Leo Axel
16.01.2013, 16:56
Ich muss einigen hier widersprechen.... Sicherlich hat jede Partei das Recht auf Anwaltliche Vertretung... auch dass man im Rahmen der Rechtsprechung alles für seinen Mandanten tut ist vollkommen in Ordnung. Diese Anwälte sind aber in einem abhängigkeitsverhältnis zu den Versicherungen. Sie stehen von diesen in der Pflicht Maßnahmen zu ergreifen die nichts mehr mit der Rechtsprechung zu tun haben bzw. das rechtssystem so auszunutzen, um die berechtigten Forderungen von Unfallopfern hinaus zögern zu können. Ich hatte einen 2994 einen unverschuldeten Unfall. Die Schuldfrage ist eindeutig geklärt. Mein Gesundheitsschaden ist jedoch bis heute nicht juristisch beurteilt. Schuld daran ist u. a. diese Kanzlei, die die Unfallverursacherín aufgefordert haben einen falschen Unfallhergang auszusagen. Nun da dies durch ein Biomechanisches Gutachten widerlegt ist behauptet man dass das medizinsche Gutachten fehlerhaft sei und benatragt wieder ein neues. Und der Richter ... gibt dem Treiben auch auch statt weil ständig gedroht wird eien befangenheitsantrag zu stellen ..... das hat nichts mehr mit Mandatenvertretung zu tun... das ist eine Mafia...

Komischer Weise geht es auch hier um den Unfallhergang...bei uns fehlt nur 1 Blatt....
Da wo das ist,gibts noch viel mehr.

GlG
für Nessa
 
Hallo nessa,

nur noch mal zur Klarstellung: Wenn deine Mum das Gutachten in Auftrag gegeben hat und euch bzw. eurem Anwalt das Gutachten vollständig und mit Farbfotos vorliegt, wäre es doch viel einfacher, wenn euer Anwalt dieses Gutachten vollständig bei Gericht einreichen würde anstatt die Gegenseite aufzufordern, dies zu tun. Oder habe ich da was falsch verstanden? Wenn er das Gutachten hinschickt, kann er ja ein Schreiben beilegen, in dem er alle falschen Behauptungen richtig stellt.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo nessa,

nur noch mal zur Klarstellung: Wenn deine Mum das Gutachten in Auftrag gegeben hat und euch bzw. eurem Anwalt das Gutachten vollständig und mit Farbfotos vorliegt, wäre es doch viel einfacher, wenn euer Anwalt dieses Gutachten vollständig bei Gericht einreichen würde anstatt die Gegenseite aufzufordern, dies zu tun. Oder habe ich da was falsch verstanden? Wenn er das Gutachten hinschickt, kann er ja ein Schreiben beilegen, in dem er alle falschen Behauptungen richtig stellt.

Viele Grüße

Rudinchen


Hallo Rudinchen,,

mein Reden.....

Wenn das Gutachten positiv für die Klägerin ist dann gehört es bereits mit in die Klageschrift. Und der Schriftsatz der Gegenseite liegt ja auch nicht erst im Termin, sondern schon Wochen vorher vor. Also nichts wäre einfacher gewesen als zur Vorbereitung der Hauptverhandlung das Gutachten schön in Farbe an das Gericht zu senden und darauf hinzuweisen, dass die Gegenseite es leider versäumt hat, das vollständige Gutachten vorzulegen.

Aber spätestens in der mündlichen Verhandlung hätte man es ja dabei haben können um es dem Gericht vorzulegen - warum ist das eigentlich nicht passiert?

Ich meine hier wird munter auf die Versicherungsanwälte eingeprügelt und denen unlautere Machenschaften unterstellt, aber warum legt der eigene Anwalt denn die Gutachten nicht vor?

Sorry, aber das bin ich nicht in der Lage nachzuvollziehen.....

Zitat von nessa:
Nach meiner Darstellung des Unfallhergangs,fragte mich der Ruchter,wie lange ich denn nach den Unfall krank gewesen sei,ich sagte ihm,daß ich immer noch krank sei und auch nicht mehr arbeiten könnte

Nessa,

warst Du jetzt eigentlich beim Unfall mit im Auto oder nicht? Falls ja warum sagst Du dann nicht als Zeugin aus zu der Frage, welche Fahrbewegung das Fahrzeug gemacht hat und wo Deine Mutter ihre Hände hatte? Wofür brauchts denn empirische Statistiken über das übliche Handverhalten von Autofahrern, wenn man einen Zeugen hat, der darüber Auskunft geben kann?


Gruß,
Auxiliator
 
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