Hallo zusammen,
ich hatte letztes Jahr einen unverschuldeten Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit. Nach langem Klinik-und Rehaaufenthalt mit bleibenden Gelenks- und Lungenschäden, soll nun eine Wiedereingliederung stattfinden. Da ich meinen Beruf unbedingt wieder ausführen möchte habe ich folgende Frage:
Wieviele Tagesstunden muss ich in meinem Beruf arbeiten können um weiter in meinem Beruf als arbeitsfähig zu gelten?
Es ist schon mein zweiter Beruf, indem ich mich viel Zeit und Geld in Weiterbildungen investiert habe.
Gibt es die Möglichkeit einer Teilrente, so dass ich z. B. in meinem Beruf noch 3 - 5 Stunden (je nach Belastungsfähigkeit) arbeiten kann.
Der Beruf ist auch für mich Berufung und ich möchte keine Umschulung machen. Auch aus dem Grund, dass ich normalerweise gesund wäre, hätte mir der Autofahrer nicht die Vorfahrt genommen. Muss ich für sein Verschulden die beruflichen Folgen tragen?
Ich bedanke mich im voraus für Informationen
Patmandu
ich hatte letztes Jahr einen unverschuldeten Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit. Nach langem Klinik-und Rehaaufenthalt mit bleibenden Gelenks- und Lungenschäden, soll nun eine Wiedereingliederung stattfinden. Da ich meinen Beruf unbedingt wieder ausführen möchte habe ich folgende Frage:
Wieviele Tagesstunden muss ich in meinem Beruf arbeiten können um weiter in meinem Beruf als arbeitsfähig zu gelten?
Es ist schon mein zweiter Beruf, indem ich mich viel Zeit und Geld in Weiterbildungen investiert habe.
Gibt es die Möglichkeit einer Teilrente, so dass ich z. B. in meinem Beruf noch 3 - 5 Stunden (je nach Belastungsfähigkeit) arbeiten kann.
Der Beruf ist auch für mich Berufung und ich möchte keine Umschulung machen. Auch aus dem Grund, dass ich normalerweise gesund wäre, hätte mir der Autofahrer nicht die Vorfahrt genommen. Muss ich für sein Verschulden die beruflichen Folgen tragen?
Ich bedanke mich im voraus für Informationen
Patmandu