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Unser Rechtssystem - Ein Hohn

Quack_BLN

Erfahrenes Mitglied
Ich muss mal was loswerden...

Ich bin so Stinkig gerade -.-, gerade habe ich ein Prozess hinter mir.
Komm gerade direkt vom Amtsgericht, dort hat ein ehemaliger Kunde geklagt. Grund war ein Auftrag für Web & Grafik Design.

Der Kunde ging damals Pleite und bezahlte viele seiner Gläubiger nicht unter anderem auch ich. Ich schrieb einen Mahnbescheid den der Kunde aber
widersprach. Klage habe ich nie eingereicht, da dieser Kunde den Finger gehoben hatte wie auch bei allen anderen Gläubigern.
Nun kam der Kunde auf die Idee und schrieb mir ein Mahnbescheid das er die Anzahlung von 400€ wieder haben will, insgesamt schuldete er mir
1200€ nur 400€ zahlte er an. Weil ich nur ein Angebot schrieb und alles mündlich ablief fehlten mir schriftliche beweise für die Abnahme der
Designleistungen.

3 Monate habe ich für diesen Kunden alles mögliche gemacht, dann aufgehört weil der Pleite ging.

Ich musste mich auf einen Vergleich einlassen und den Kunden 200€ zurückzahlen, obwohl ich Zeugen hatte, die Designleistungen durch
Druckereien gedruckt wurden diese Leistungen auch verwendet wurden.

Blanker HOHN!

Mich (sorry jetzt) "Kotzt" dieses Rechtssystem hier so dermaßen an..

Ein stinkiger Quack!
 
Hallo Quack,

kann es sein, dass der Kunde Dir die 400€ gezahlt hatte als er schon Insolvent war? Also schon wußte das er Zahlungsunfähig ist?

Dann kommt der Insolventverwalter und holt sich das Geld zurück......wenn Du keine handfesten Beweise hast.

Jemand der Insolvent anmeldet, darf nicht einen Gläubiger bevorzugen.

Im Insolventfall, gerade bei Firmen verdient als 1. der Insolventverwalter sich eine tiefgoldene Nase, dann das Finanzamt und die Krankenkassen....erst viel später kommen die Gläubiger.

Ich habe auf diesem Wege auch schon Geld verloren.

Melde den Verlust bei Deiner nächsten Steuererklärung an.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Quack,

das ist die Aussage eines befreundeten Juristen:
"das erste was ich im 1. Semester zu hören bekommen habe, war: Recht haben und Recht bekommen in Deutschland, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe".

Totzdem alles Gute

Tucson
 
Hallo Tucson,

nenne mir ein Land auf dieser Welt wo es gerecht zugeht;):rolleyes::D

Ich kenne den Spruch nur ohne "Deutschland";)

Gruß
Kai-Uwin
 
Melde den Verlust bei Deiner nächsten Steuererklärung an.


Das ist doch mal ne gute Aussage, das hab ich ganz Ignoriert und vergessen. Der Kunde hat zwar den Finger gehoben lange vor dem
"Vertrag" mit mir aber das wusste ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht, er hat auch kein Insolvenzantrag gestellt. Fast alle Kläger - darunter auch einer mit
30.000€ - haben Ihre Klage zurückgezogen, weil Sie Ihr Geld nie wieder sehen würden was Sie Investieren würden.

Das Schlimme ist das ich für vieles Beweise habe aber die Richterin das nicht sehen wollte :( Ich bin jetzt am Überlegen ob ich ne Anzeige wegen
Prozessbetrug stelle, denn es wurden Dinge im Prozess genannt für die ich Handfeste Beweise habe und auch Schriftlich habe von der Gegenseite.
Auch wenn ich letztlich den Prozess verloren habe, sind Strafrecht und Zivilrecht zwei unterschiedliche Dinge, ich hoffe da komm ich wenigstens
etwas zurück, nämlich Befriedigung.
 
re

Hallo Quack,

Der Kunde hat zwar den Finger gehoben lange vor dem
"Vertrag" mit mir aber das wusste ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht, er hat auch kein Insolvenzantrag gestellt.

Wie lange vorher weißt du nicht zufällig? Kann man aber herausfinden.
Wenn die Abgabe der Eidestattl. Versicherung schon länger her ist, könnte er tatsächlich in der zwischenzeit wieder solvent sein,
denn es gibt ja nach der Eidestattl. Versicherung keine Art „Aufhebungserklärung“ dafür.
So ist eine vor Jahren abgegebene Eidestattl. Erklärung nicht unbedingt Beweis für eine immer noch vorliegende Zahlungsunfähigkeit Jahre später.

Wenn er aber trotz der Eidestattlichen Erklärung, die vielleicht doch noch nicht ganz so lange zurückliegt, neue Kaufverträge, Bestellungen etc. also neue Schulden gemacht hat,
obwohl er wusste, dass er zahlungsunfähig ist, ist das Betrug.
Eingehungsbetrug heißt das.

Weil ich nur ein Angebot schrieb und alles mündlich ablief fehlten mir schriftliche beweise für die Abnahme der Designleistungen.

Woraufhin er dir schonmal als Anzahlung 400,- Euro überwies!
Da hast du doch den Beweis! Er bringt ihn auch noch selber
Also kam nach deinem Angebot offensichtlich ein Auftrag zustande, für den er die Anzahlung leistet.
Das wurde in dem Prozess ja sogar anerkannt, er forderte im Rahmen seiner Insolvenz diese Anzahlung zurück.

Es ging in diesem Prozess so wie es aussieht nur um die Rechte des insolventen Kunden.

Doch vermutlich hat er sich womöglich sozusagen Ware erschlichen.
Also Eingehungsbetrug.
Diese Geschichte würde ich als Gläubiger nicht auf sich beruhen lassen.
Nur ist eben die Frage, ob es sich für dich lohnt

Ob du oder (vor allem der weitere Geschädigte mit den 30.000 €) euer Geld zurückerhaltet, ist fraglich.
Zur Zahlung verurteilen kann man ihn ja nicht, weil er offiziell nichts hat.
Er würde dann ins Kittchen wandern.
 
Hallo Tucson,

das Insolvenzrecht ist wahrlich nicht das, was es sein sollte. Eigentlich sollte es dazu beitragen, dass man nicht sein Leben lang am Existenzminimum nagen muss, wenn man zahlungsunfähig ist.

Vom Grundgedanken her auch nicht schlecht, nur gibt es viel zu viele Schlupflöcher, die dann auch noch Gläubiger in den Ruin bringen.

Zwischenzeitlich sind allerdings immer mehr Leute der Ansicht, dass sie erst einmal ohne Ende Schulden machen können, Insolvenz beantragen und dann weiterleben, wie bisher. So geht es allerdings auch nicht!

In deinem Beitrag hast du geschrieben: "Der Kunde hat zwar den Finger gehoben lange vor dem "Vertrag" mit mir aber das wusste ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht, er hat auch kein Insolvenzantrag gestellt. Fast alle Kläger - darunter auch einer mit 30.000€ - haben Ihre Klage zurückgezogen, weil Sie Ihr Geld nie wieder sehen würden was Sie Investieren würden."

Das ist von den Klägern zunächst einmal richtig gedacht, da sie auch noch Gerichtskosten vorstrecken müssten, damit das Gericht tätig wird, und die Aussicht auf Erfolg ziemlich gering ist, wenn nicht gleich Null. Darauf wird von den Leuten gebaut.

Wie du aber schreibst, hat dein Kunde zwar eine Eidestattliche Versicherung abgegeben, aber keinen Insolvenzantrag gestellt. Handelt es sich bei deinem Kunden um einen Unternehmer, bedeutet diese Handlung nichts anderes als Bankrott und das ist eine Straftat! Schalte daher umgehend die zuständige Staatsanwaltschaft ein.

Um den "Überraschungseffekt" für deinen Kunden nicht zu verderben, solltest du diese Anzeige jedoch nicht gleich an die große Glocke hängen, denn, wenn dieser Tatbestand vorliegt, gibt es Hausdurchsuchungen in allen Räumlichkeiten, in denen die Staatsanwaltschaft Vermögen deines Kunden vermutet. Das können dann auch Verwandte und Bekannte sein.

Wenn dein Kunde so "clever" war, hast du doch noch Hoffnung an dein Geld zu kommen.

Viele Grüße

Derosa
 
Guten Morgen,

es ist mehr als ärgerlich, wenn man für seine geleistete Arbeit kein Geld bekommt...oft aber schon Vorsteuer darauf gezahlt hat. Gut, die bekommt man zurück, wenn man den "Verlust" anmeldet.

Es kostet nicht nur Geld vor Gericht 1.200€ einzuklagen sondern auch Nerven und viel Zeit. Und wo nix ist, kann man nix holen.:rolleyes:

Ich habe es bei einem Auftraggeber auch erlebt....in der Hoffnung auf einen guten festen Kontakt habe ich (ohne mich vorher über den Kunden zu erkundigen) eine Explosionszeichung für ihn angelegt.
Um ihn die Arbeit zu zeigen hatte ich sie auf eine DVD gespeichert, wir sahen sie uns an und er war zufrieden.
Meine Rechnung schob er zur Seite und meinte "das können Sie bei späteren Aufträgen einrechnen" :mad:Natürlich gab es keine weiteren Aufträge.:mad:
Die Zeichnung war schon auf seinem PC.

Mein Mahnbescheid kam mit Widerspruch und Nichtwissen des Auftrages zurück:eek:.

Es war für mich Lehrgeld.

Quack, melde den Verlust und schone Deine Nerven, Dein Kunde wird schon noch seinen "Meister" finden.

Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Hi da draussen,

ja ich werde das meinen Steuerberater melden, der soll sich um die Finanzamt dinge kümmern. Da bin ich nicht so schlau in diesem Gebiet.
Was den Kunden angeht so wurde er schon wegen Pfandkehr rechtskräftig zur Zahlung einer Strafsumme verurteilt, - ein anderer Gläubiger hatte Ihn
angezeigt -.

Des weiteren laufen in zwei Bundesländern Verfahren gegen Ihn, u.A. wegen Betrug, Bankrott, uneidlichen Falschaussagen, Falscher Strafanzeige etc..
Ich hatte gestern mit den Staatsanwälten gesprochen, die Verfahren laufen leider noch alle, leider schon seit über 1 Jahre :( irgendwie kommen die nicht vor ran.

Ich hoffe der Kunde wird wenigstens vom Strafrecht bestraft.


Viele liebe Grüße,

Quack
 
re

Hallo Kai-Uwin,

Mein Mahnbescheid kam mit Widerspruch und Nichtwissen des Auftrages zurück .


Das ist sowas von abgezockt! Hammer!

Solche Leute haben ja wohl nicht einen einzigen Funken Anstand und Charakter im Leib.
(Gehören diese Begriffe eigentlich auch schon zu den vom Aussterben bedrohten Worte in der deutschen Sprache? Für manche wohl ja.)

Dass du meinst, er solle einfach den Verlust melden und seine Nerven schonen, damit gebe ich dir einerseits auch Recht.
Ich kann mir vorstellen, dass es nervenaufreibend ist.
Zumal Quack sowieso sein Geld von dem Gläubiger nicht zurückerhält – der ist ja insolvent.

Aber sollte man nicht trotzdem gegen solche Betrügereien vorgehen?

Die anderen haben ihre Klage zurückgezogen, schreibt Quack. Ich denke mal, dass es um Zahlungsklagen der Gläubiger ging.

Aber jetzt würde es doch noch dazu um den Vorwurf des (womöglich:vorsätzlichen) Betruges gehen.


Hallo Quack,

(...) ich hoffe da komm ich wenigstens
etwas zurück, nämlich Befriedigung.


Jepp!
Und es geht meiner Meinung auch darum, gegen solche Aktionen Zeichen zu setzen.

Das trägt nicht zur Charakterbildung des betrügerischen Kunden bei.
Wenn er dann ins Kittchen muss, trifft er dort ja auch noch auf seinesgleichen – ob das einen Lerneffekt hat, möchte ich bezweifeln.

Manche Zeitgenossen sollten nochmal zurück auf Los und ganz von vorne anfangen, ab zurück in den Kindergarten und Sozialverhalten lernen!

Aber du, oder wenn es möglich ist, dich mit den anderen Geschädigten zusammenzutun, ihr seid dann gezielt gegen solche Betrügereien vorgegagnen!


 
re

Hallo Quack, ups, während ich meinen Beitrag schrieb, hatte ich deinen neuen nicht lesen können.

Hört sich ja schonmal gut an, dass einige Gläubiger es nicht auf sich beruhen lassen.
 
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