• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Unser Gutachten ist da - was passiert nun?

jujoke

Mitglied
Registriert seit
5 Jan. 2012
Beiträge
54
Halli hallo an alle...
ihr werdet es nicht glauben, aber nach 8 Monaten ist nun endlich unser Gutachten fertig gestellt worden.:D Eine Kopie liegt uns noch nicht vor, aber der Gutachter hat uns mitgeteilt, dass der Invaliditätsgrad bei 60% liegt. Damit wären wir super zufrieden!

Was erwartet uns denn nun? Kann es uns passieren, dass die Ergo-Versicherung dieses Gutachten nicht so akzeptiert?

Geht das Gutachten nochmal zur Kontrolle bei der Versicherung?
Haben die noch andere Möglichkeiten als zu bezahlen? Die 3-Jahres-Frist ist ja nun schon seit Dezember vorbei. Also ein zweites Gutachten kann nicht angefordert werden, oder?

Vielen lieben dank für eure einschätzungen und erfahrungen.

Jujoke:)
 
Ich hoffe für Euch , das der Stevens nicht ins Spiel kommt .
Versicherungen werden es bestimmt nicht ( meine Vermutung ) akzeptieren .
Erstmal Gegengutachten , dann Zeit schinden ohne Ende , denn die haben Zeit .

Meine Situation ist = Generaligutachter gegen mich , ( wen wunderts ) . Bestellter Gerichtsgutachter für mich . Von der Generali beauftragt STEVENS!.
Der bezweifelt , das Gutachten des Gerichtsgutachters . Ich hatte mit Stevens noch nie Kontrakt .

Drück Euch beide Daumen
Frank
 
Gutachten, Invaliditätsgrad 60 %

Hallo jujoke,

also ich denke mal, dass sobald das Gutachten bei der PUV vorliegt und von
dem medizinischen Sachverständigen überprüft wurde keine Einsprüche mehr
zu erwarten sind.

Die Versicherung wird, meiner Meinung nach, mit dem Ergebnis des Gutachtens
sehr zufrieden sein.

Es wird sicherlich sehr zeitnah zus Auszahlung der Invaliditätsentschädigung
kommen.

Ich freue mich sehr für Euch!

Lass bitte noch mal etwas von Euch lesen.


Alles, alles Gute

Meggy
 
Hallo ihr beiden,
oh man, das sind ja zwei komplett unterschiedliche Meinungen. Ich hoffe natürlich dass Meggy recht hat.
Ich werde weiterhin berichten!
Viele liebe Grüße
jujoke
 
Hallo Jujoke,

ich denke du kannst weitgehend beruhigt sein. Ich gehe mal davon aus, das die Versicherung dich zu diesem Gutachter geschickt hat.

Das Gutachten wird natürlich nochmal dem sogenannten ärztlichen Dienst der Versicherung vorgelegt.....aber ich denke das wird keine Probleme geben. Bei mir war das jedenfalls beim ersten Mal so.

Lies mal deine Versicherungsbedingungen: da steht meistens ein Zusatz.

liegen alle erforderlichen Unterlagen der Versicherung vor....wird innerhalb von
XXXX Wochen reguliert.

Wenn das Gutachten an die Versicherung raus ist kannst du Dir ungefähr ausrechnen wann mit einem Bescheid zu rechnen ist.

Thimonreiten
 
Hallo Thimonreiten,

genauso war es. Die Versicherung hat den Gutachter bestimmt!

In unseren Bedinungen steht: Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditätsanspruch
innerhalb von drei Monaten – zu erklären,
ob und in welcher Höhe wir einen Anspruch anerkennen.

Was bedeutet dies bezüglich der Unfallrente? Zählt die dann zu dem Invaliditätsanspruch?

Viele Grüße
jujoke
 
Unfall-Rente, Invaliditätsentschädigung

Hallo jujoke,

die Unfall-Rente ist von der PUV ab dem Monat in dem der Unfall stattfand
zu bezahlen. Natürlich somit für Deinen Ehemann rückwirkend für ca.3 Jahre.

Bei mir war es so:

Gutachter-Termin Ende Dezember 2010
(war fast genau 3 Jahre nach Unfall)

Auszahlung von Invaliditätsentschädigung
und Renten-Nachzahlung und monatlicher Rente
3 Wochen nach dem Gutachter-Termin.

Ich hoffe sehr für Euch, dass jetzt sehr zeitnah von der PUV bezahlt wird.


Viel Glück

Meggy
 
Hallo Jujoke,

Wenn in der privaten Unfallversicherung eine Unfallrente vereinbart war, dann wird die auch ausgezahlt und zwar wie Meggy schon sagt rückwirkend bis zu dem Tag an dem der Unfall war. 3 Jahre sind um, also bekommst du rückwirkend die Rente.

Normalerweise ist eine Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von 50% versichert. (schau mal in deinen Bedingungen nach). Da du ja 60% hast sehe ich keine Probleme.

Bei mir lief jedenfalls alles so ab. Gutachten wurde mit 70% anerkannt.
Zahlung 70% Invaliditätsleistung Arm und rückwirkend Unfallrente. Ging auch alles recht zügig nachdem der PUV das Gutachten vorlag.

Thimonreiten
 
Hallo jujoke,

ich schließe mich den Meinungen von Meggy und Thimonreiten an.

Natürlich kann noch alles passieren;):rolleyes:, aber verstehen kann ich den Beitrag von pijaro nicht.

Warte ab....und dann freu Dich.

Gruß
Kai-Uwin
 
Jujoke,

Hab noch was vergessen: Die Rente ist übrigens lebenslang!:):):):):)

Viel Glück

Thimonreiten
 
Hallo nochmal an alle die uns so schön mut gemacht haben...
Jetzt liegt uns das Gutachten in kompletter Ausführung vor.

Es ist 12 Seiten lang.

Aber was uns ein wenig stutzig macht. Der Gutachter schreibt zu der Frage:
Ist die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit noch heute beeinträchtigt, ggf. in welchem Grade?

" Die Schwere des Schädelhirntraumas Grad III wird mit den geschilderten multifaktoriellen Störungen eindeutig abgebildet. Aus den geschilderten Störungen schätze ich den Invaliditätsgrad insgesamt auf 60%.

Ist das normal dass er das nur schätzt? Hat da die Versicherung nicht gleich nen Anhaltspunkt um nicht zu zahlen?

LG und danke für eure netten Antworten.
Jujoke
 
Neuigkeiten

Hallo an alle...

wollte euch nur kurz auf den neuesten Stand bringen...:)

Haben ein Schreiben der Ergo erhalten
"Leider können wir Ihnen immer noch nicht sagen wie viel wir Ihnen genau auszahlen können. Wir erlauben uns Ihnen einen Vorschuss in Höhe von ... zu überweisen".

Das Geld ist auch schon da.

Viele liebe Grüße
jujoke
 
Top