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Unkorrekte polizeiliche Unfallaufnahme

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Hans_
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Hans_

Neues Mitglied
:o:rolleyes::confused:

Auf der Webseite http://www.alkoholtest-unerwünscht.de wird an Hand eines Erfahrungsberichtes aus Hessen auf die Situation von Unfallopfern aufmerksam gemacht, die zu allem Unglück hin auch noch Opfer einer unkorrekten bzw. dubiosen Unfallaufnahme durch die Polizei geworden sind. Die teilweise abstrus erscheinenden Erfahrungen mit Polizeibehörden, Ministerialbürokratie und politischen Gremien werden durch Schriftstücke dokumentiert, die über einen auf dieser Webseite angegebenen Link als PDF-Dateien aufgerufen und eingesehen werden können.
 
Hallo Hans


Erst mal recht herzlich willkommen hier im Forum!

Wenn du glaubst so etwas gibt es nur in Hessen hast du dich getäuscht.
Fahr mit dem Motorrad schön mit 50 km/h durch eine Ortschaft, überhol 150m vor einer Kreuzung eine Radfahrerin und seh in dem Moment wie von rechts ein Pkw an die Kreuzung fährt und anhält.

Hab meine Geschwindigkeit etwa auf 30 km/h reduziert und alles ich sehe das der Pkw stehen bleibt fahr ich langsam in die Kreuzung. Genau als ich auf Höhe des PKW bin gibt dieser Gas und holt mich volle Breitseite vom Motorrad.

Nun die Radfahrerin sowie zwei weitere Passanten kümmern sich sofort um mich. Vom PKW-Fahrer die ersten Minuten keine Spur.

Die Radfahrerin geht dann kurze Zeit später zu dem Pkw-Fahrer und kommt völlig entsetzt zurück mit der Aussage der ist total Betrunken und hat eine Fahne die man zwei Straßen weiter noch riechen kann.

Zwischenzeitlich ist der örtliche Arzt eingetroffen ich bekomm starke Schmerzmittel und bekomm nicht mehr viel mit.

Die Zeit vergeht und der vom Pkw-Fahrer alarmierte Rettungswagen kommt einfach nicht.

Irgendwann Ruft dann eine weitere Person wieder einen Rettungswagen. Dieser kommt dann nach ca. 85 Minuten. Von dem Rettungswagenfahrer erfahre ich dann dass der Pkw-Fahrer eine Straße im Nachbarort als Unfallstelle angegeben hatte und sie deshalb erst durch den zweiten Anruf erfahren haben wo der Unfall wirklich geschah.

Nach dem ich in den Rettungswagen verfrachtet war kam dann der Fahrer der RKW und berichtete ebenfalls das der Pkw-Fahrer eine Alkoholfahne hatte wie er sie selten gerochen hatte.
Dies hat er auch der inzwischen eingetroffenen Polizei so mittgeteilt.
Ich wurde in Krankenhaus gebracht und bekam somit nicht mehr mit was am Unfallort abging.

Zwei Tage später kam dann die Polizei ins Krankenhaus und meine erste Frage war wie viel Promille der Pkw-Fahrer hatte.

Die Antwort des Beamten „ Herr Diebolt war vollkommen nüchtern und es gab keinen Grund den Franz blasen zu lassen“

Ich berichtete von der Aussage der Radfahrerin und der des RKW-Fahrers. Daraufhin wurde der Beamte Sauer und fragte ob ich ihm vorschreiben möchte wie er seine Arbeit machen möchte.

Nun ich beauftragte einen Anwalt und dann ging die Schweinerei erst richtig los. Es gab keine Unfallaufnahme, im Polizeibericht stand dass ich laut der Zeugen mit total überhöhter Geschwindigkeit gefahren wäre und die Unfallschuld ohne jeden Zweifel dem Motoradfahrer zuzuordnen sei.

Von den Zeugen gab es weder Namen noch Adressen aber ihre Aussagen.
Doch beim Versuch die Radfahrerin ausfindig zu machen erführ ich dann das der Polizeibeamte und der Pkw-Fahrer nicht nur Nachbarn waren sondern sogar Schulkammeraden.

An der Gerichtsverhandlung hatte ich nur die RKW-Fahrer als Zeugen was die Alkoholfahne betraf. Doch diese wurden vom Richter bei der Befragung immer wieder gefragt ob sie Sicher sind das der Fahrer nach Alkohol oder vielleicht nur nach Rauch (Nikotin) gerochen hat bis diese irgendwann sagten das dies auch der Fall sein könnte.

Das der Fahrer eine Straße in einem Nachbarort als Unfallstelle genannt hatte war für den Richter auch kein Beweis das die Alkoholfahne doch keine Nikotinfahne war. Das es Zeugenaussagen von Zeugen gab die aber auf Grund der fehlenden Adressen nicht mehr ausfindig gemacht werden konnten war für den Richter auch total normal.
Ergebnis der Verhandlung ich wurde zu 100% als Schuldiger des Verkehrsunfalls verurteilt und der Pkw-Fahrer wurde in jeder Beziehung frei gesprochen.

Der Richter sagt es sei Schicksal das die Zeugen nicht mehr ausfindig gemacht werden konnten.

Ich bekam drei Punkte 1500,- DM Strafe und meine Versicherung musste den Pkw-Schaden Zahlen.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beamten wegen der stümperhaften Unfallaufnahme, der fehlenden Adressen der Zeugen usw. wurde alles unter den Tisch gekehrt.

Also ihr seht diese Schweinereien finden überall statt.

Grüssle
 
verbesserungswürdige Unfallaufnahme

Hallo Hans

Charly hat recht. Die Qualität der Unfallaufnahme lässt nicht nur in Hessen und nicht nur in den anderen Bundesländern, sondern auch im deutschsprachigen Raum von Europa zu wünschen übrig. Neben meiner eigentlichen Arbeit bilde ich auch zukünftige Polizisten gehobenen Dienst aus. Ich unterrichte im Fach Verkehrslehre den Part Unfallaufnahme. dabei setze ich bewußt Beispiele aus der Praxis ein, um den zukünftigen Ordnungshütern zu zeigen, was passiert, wenn die Unfallaufnahme nicht ordentlich erfolgt ist. Im Wintersemester 09/10 und 10/11 habe ich mit einer Studentengruppe von 10 Studenten und Studentinnen mal die Unfallaufnahme im Land Berlin etwas näher beleuchtet. Es war schon erstaunlich, was da zu Tage gefördert wurde. Ich hoffe ja, dass zumindest diese Studenten in ihrem Dienst jetzt die Unfallaufnahme vorbildlich durchführen werden.

Gruss der RekoBär:):)
 
Hallo Charly,

wenn es sich tatsächlich so zu getragen hat, ist dem Polizeibeamten eine Strafvereitelung im Amt (§ 258a) vorzuwerfen.
Dein Pech. dass Du keine weiteren Zeugen benennen konntest, wobei dann auch noch davon auszugehen ist, dass der Beamte dies auch unter Druck gesetzt hätte.
Es ist immer wieder erstaunlich, was alles möglich ist in unserem Land.

MfG.
Pit
 
Hallo Charly,

Vielen Dank für Deinen Beitrag. Bei Dir ist es ja noch krasser gelaufen als bei uns. Es ist sicher besonders bitter, wenn man nicht nur den Schaden hat, sondern - obwohl unschuldig - auch noch bestraft wird und die Schuldigen ungestraft davonkommen.

Wir - den Unfall hatte übrigens meine Frau - haben es immerhin geschafft, dass - trotz der dubiosen Unfallaufnahme - das Gericht strafrechtlich dann doch die Schuld beim Autofahrer gesehen hat (Zivilrechtlich läuft immer noch - nach verlorener 1. Instanz).

Wir haben uns so hartnäckig (Petition bei Landtag etc.) zur Wehr gesetzt, weil wir der Meinung sind, dass es nur dann Verbesserungen geben kann, wenn jeder von einem Missstand Betroffene sein Möglichstes tut, um den Mißstand bekannt zu machen und die Verantwortlichen zu nerven. Das Problem ist, dass die meisten unserer Art- und Zeitgenossen erst dann Interesse zeigen, wenn sie selbst betroffen sind. Richtig bewegen kann man ohne Unterstützung der Medien kaum etwas - und bei den Medien ist das Thema Polizeiwillkür leider noch völlig tabu.

Gruß

Hans
 
Hallo RekoBär,

vielen Dank, dass Du Dich als quasi Insider zu diesem Thema gemeldet hast.

Gruß

Hans
 
Guten Morgen Der Charly,


ich mußte Deinen Beitrag zweimal lesen!

Du schreibst -1. Zitat-: ...Ich berichtete von der Aussage der Radfahrerin und der des RKW-Fahrers...

Hast Du versucht, die Zeugen ausfindig zu machen? Durch Aushang in Supermärkten, Flyer an Anschlagsäulen, Suche in den Tageszeitungen und in den örtlichen Blättchen u.s.w.? Die Radfahrerin und die 2 Passanten könnten doch in der Nähe wohnen.


2. Zitat: ...im Polizeibericht stand dass ich laut der Zeugen...

Welche Zeugen standen im Polizeibericht? Blieben die anonym?

Die RKW-Fahrer können doch nichts über Deine Geschwindigkeit ausgesagt haben, die kammen doch erst 85 Minuten später an den Unfallort. Und die kannten nicht den Unterschied zwischen Alkohol und Nikotin?


3. Zitat: ...Von den Zeugen gab es weder Namen noch Adressen aber ihre Aussagen...

Das ist mir ganz neu - soetwas kann es nicht geben!


Ich höre jetzt erstmal auf - sonst bekommt mir das Frühstück nicht!


Grüße von
Ingeborg!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ingeborg

Zu Zitat 1. Die Radfahrerin und der RKW- Fahrer hatten beide am Unfallort gesagt dass der Fahrer des Pkw betrunken ist.

Zu Zitat 2. Der nette Polizeibeamte hat natürlich einen Bericht vorgelegt in dem er über die Aussagen der sich am Unfallort befindenden Personen berichtete. Nur hatten der nette Polizeibeamte und sein Kollege keine Personalien dieser Personen die diese Aussagen gemacht haben aufgenommen.

Seine Aussage vor Gericht zu dem Vorwurf der fehlenden Personalien „Für ihn war der Unfallablauf vollkommen klar und deshalb habe er auch groß keine Personalien der Personen aufgenommen. Genau so sah er keinen Anlass eine Unfallaufnahme mit Skizzen usw. anzufertigen.“

Zitat 3. Die Aussagen der sich am Unfallort befindlichen Zeugen hat der nette Polizeibeamte in seinem Bericht wiedergegeben nur gab es eben keine Adressen von den angeblichen Zeugen.

Weder mein damaliger Anwalt noch ich konnten glauben was da für eine Schweinerei ablief!

Für mich war es bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorstellbar dass ein Richter einen Zeugen so lange bequatschen kann bis dieser das bestätigt was der Richter hören will und nicht mehr das was er ursprünglich ausgesagt hat.
Ich hatte selber Wochenlang vor der ersten Verhandlung und dann gleich nach der Verhandlung versucht irgendwie herauszufinden wer die nette Radfahrerin war. Doch leider ohne Erfolg.

Was sich dabei aber immer mehr bestätigte war das der Pkw-Fahrer und der nette Polizeibeamte dicke Kumpel waren.

Grüssle
 
Frage:

Was ist Außen grün (in manchen Ländern auch schwarz oder blau) und Innen hohl...?

A.) eine leere Zigarettenschachtel ?
B.) ein Polizist ?
C.) die "Betriebsanleitung" wessen Diktators ?

es sind mehrere Antworten möglich

 
Auch ich habe so tolle Erfahrung mit den grün/blauen verein in BW gemacht.Nach meinem unverschuldeten Frontalcrash kamen sie zu mir ins Krankenhaus zur Protokoll Aufnahme.Ich war noch vollgepumt mit Schmerzmittel hatte gerade meine Trümmerfraktur OBerschenkel OP hinter mir als die Heinis auftauchten und mir gleich erklärten der Gegner hat seine Schuld eingestanden und was er zu Protokoll gegeben hat das bleibt,es gebe keine Spuren oder Zeugen,Meine Aussage werde aufgenommen aber was der Gegner sagt bleibt.Später erfuhr ich das Familienmitglieder des Gegners am Unfallort auftauchten während die Polizei den hergang untersuchte.Obwohl der Gegner auf meine Seite kam und mich ins Feld schickte wurde mir der Führerschein abgenommen.Bis heute liegt alles beim Staatsanwalt,wird wohl eingestellt und ich bin noch immer AU.:(Trotzdem nicht verzweifeln:)
 
Hallo,

es ist natürlich ein Unterschied, ob ein Unfall "absichtlich" fehlerhaft aufgenommen und damit manipuliert wird, die Qualität (aus Bequemlichkeit, Unvermögen) mangelhaft ist oder die Umstände aus Mangel an objektiven Spuren nicht geklärt werden können.

In jedem Fall ist aber eines sicher: man sollte sich schnellstmöglich über die gegtroffenen Feststellungen informieren. Ich spreche damit auch potentielle RAe an, denn nach mE wird eine Aufklärung mit zunehmenden Zeitabstand schwieriger bis unmöglich. Eine Rekonstuktion ist nur so gut, wie es Fakten, Erinnerungsvermögen und Umweltbedingungen zulassen.

Mein Negativbeispiel: Unfallaufnahme durch die Polizei, ich selbst äusserlich unverletzt, aber massive neurologische Ausfallerscheinungen und Erinnerungslücken während des gesamten Vorgangs. Daher kann ich mich nur an Bruchstücke der Aufnahme erinnern, ging in der Folgezeit aber davon aus, dass dies auch so auf- und entgegengenommen wurde.

Viel später stellte sich erst mal heraus, dass der Unfall als "Kleinunfall" behandelt wurde - keine Verletzung, keine Bilder (obwohl ich noch wahrgenommen habe, dass welche gemacht wurden), nur eine Art Aktennotiz.

Weder der RA hat sich die Akte zur Einsichtnahme geben lassen, noch wurde dann eine vernünftige Anzeige gefertigt, als polizeilich eine AU bekannt wurde. Ich selbst ging ja immer noch davon aus, dass dies bereits bekannt und demgemäss bearbeitet wird.

Bei einer viel später durch einen anderen RA veranlassten Akteneinsicht stellte sich heraus, dass zwischenzeitlich nichts mehr vorliegt. Auch aus dem Datenbestand war der Vorgang auf unerklärliche Weise verschwunden!

Es ist also auf alles auf JEDER Seite mit Skepsis zu begegnen. Nicht immer ist der, der alleine steht und von anderen bestittene Tatsachen vorbringt, der "Spinner".


Gruss

Sekundant
 
Unfallaufnahme

Hallo sekundant,

im wesentlichen hast Du schon recht. Allerdings ist im nachhinein nicht alles verloren. Ich will es mal an einem Beispiel deutlich machen. Das ist übrigens auch mit ein Grund, warum ich eine Besichtigung des Unfalortes im Beisein des Geschädigten durchführe. Also, ich hatte mal einen Auftrag in Bremen. Dort war eine Frau, die mit ihrem Pkw unterwegs war, seitlich von einer anderen Frau, die mit ihrem Pkw gerade ausparkte, getroffen worden.
Der Geschädigten ging es ähnlich, wie Dir. Sie hatte neurologische Ausfälle und konnte sich an fast nichts mehr erinnern. Ich bin dann mit ihr an den Unfallort gefahren und habe, soweit die Unterlagen das hergaben, den Unfall nachgestellt. Plötzlich sagte die Geschädigte zu mir, dass da auf dem Bürgersteig gegenüber noch wochenlang eine Kuhle war, wo sie mit dem Pkw auf dem Dach gelegen hatte.
Du siehst, Erinnerungen kommen durchaus wieder. Wie das psychisch funktioniert, kann ein Neurologe sicher besser erklären. Ich habe gelernt, dass bestimmte Ereignisse wohl aufgrund eines Selbstschutzmechanismus zunächst verdrängt werden.

Eine vorbildliche Unfallaufnahme ist natürlich wesentlich besser und erleichtert letztendlich die Unfallaufklärung.

Gruss der RekoBär:):):)
 
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