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Unfallversicherung will 100% Zusage, was unmöglich ist

Cora007

Neues Mitglied
Registriert seit
11 Juni 2015
Beiträge
4
Hallo,

ich hatte letztes Jahr einen schweren Reitunfall. Ich bin mit dem Gesicht, was danach leider etwas unschön aussah, aber ein guter Gesichtschirurg in Ordnung brachte, auf harten Grund gelandet. Seit dem habe ich eine bewiesene Akkomudationsstörung. ZU vergleichen mit einer Altersweitsicht von einem 50 Jährigen. Ich benötige nun auch eine Brille.

Meine Ärzte stellen mir aber keine Atest aus, in dem steht, dass es 100% von dem Unfall kommt. Da ich aber definitiv vorher keinerlei Probleme hatte mit den Augen, geht man davon aus.

Jetzt will die Unfallversicherung dies nicht annehmen. Man kann aber leider, weil ich kein Auge verloren habe, sondern nur diese messbare Schädigung habe, es nicht mit irgendwelchen Mitteln außer der Reaktion des Augens zu bestätigen ist.

Ich bin ratlos und die Frist läuft bald ab. Hat jemand eine Idee, wie ich hier weiter vorgehen könnte?
 
Hallo Cora,

du solltest froh sein kein Auge verloren zu haben. Wie kann man eine Sehschwäche wie bei einem 50jährigen messen? Es gibt doch auch Menschen die mit 70 Jahren keine Brille benötigen.

Sollte das deine ganze Invalidität sein, die nach 3 Jahren bleibt, dann sei froh.

mfg Sturm

P.S. was würdes du dir als Invalidität für eine Sehschwäche vorstellen? In %.
 
Hallo Cora 007

Ohne Rechtsanwalt geht da glaube ich, nicht so viel.
Das vorher nichts an deinen Augen wahr, kannst Du an Hand deiner Krankenakte der Krankenversicherung erlesen.
Drucken sie auf Anfrage auch aus.
Da stehen alle Krankheiten, Krankheitstage und der gleichen.

Viel Erfolg.
D.L.
 
Hallo Cora007,

was soll das für ein Atest sein?

Es gibt für Invaliditätsanmeldungen Formulare von der Gesellschaft, damit tun sich die Ärzte nicht so schwer.

Zweiter Punkt, es ist Blödsinn was die Gesellschaft verlangt. Für den Kausalitätsnachweis reicht die überwiegende Wahrscheinlichkeit. Da mußt Du keine 100 % beweisen.

Da ich nicht weiß, was die Gesellschaft genau von dir verlangt kann ich Dir auch keine wirklich genaue Anwort geben.

P.s. Sturm, ich finde es nicht so wirklich angemessen was Du da von Dir gibst. Jede Körperschädigung ist eine zu viel, egal wie hoch diese ist. Mit "froh sein" hat das wenig zu tun.
 
Hallo Cora 007

Ohne Rechtsanwalt geht da glaube ich, nicht so viel.
Das vorher nichts an deinen Augen wahr, kannst Du an Hand deiner Krankenakte der Krankenversicherung erlesen.
Drucken sie auf Anfrage auch aus.
Da stehen alle Krankheiten, Krankheitstage und der gleichen.

Viel Erfolg.
D.L.

Auch das ist Unsinn, denn bei der PUV muss man wegen "Vorschäden" garnichts beweisen, das obliegt der Versicherungsgesellschaft - Zivilrecht
Fummel bloß nicht in Deiner Krankengeschichte rum, das hat an diesem Punkt nichts zu suchen.
 
Grüß Dich, Cora 006,

01
Um den Unterschied zu erkennen vorher/nachher: Es ist mir peinlich, eine Dame das fragen zu sollen, aber - wie alt bist Du?

02
Welchen Visus hast Du?

03
Gibt es Erscheinungen wie:

(a)
Doppelbilder?

(b)
Blendungsempfindlichkeit?

(c)
Schwierigkeiten beim Auofahren in der Nacht?

04
Aber um Deine Frage zu beantworten: Du brauchst doch nicht 100 %-ig beweisen.

(a)
Die Tatsache, dass DU durch den Unfall (irgendwie) verletzt worden bist, musst Du beweisen. Das ist nicht erst dann erfüllt, wenn es zu 100 % feststeht. Es ist auch nicht erst erfüllt, wenn eine "mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit" bestünde, es ist erfüllt, "wenn so hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass vernünftige Zweifel zu schweigen haben".

(b)
Für die Antwort auf die Frage "Ja und? Was ist jetzt die Folge des Traumas?" genügt es, dass Du weit überwiegend wahrscheinlich machst. Das liest die Welt der Juristen in § 287 ZPO.


05
"Na schön", wirst Du sagen, "wird ja schon besser. Aber wie erfülle ich die geminderte Beweislast?"


Nun:

(a)
Der durchschnittliche 20-jährige kann mit 12 cm Sehabstand noch scharf sehen. Mit 40 braucht man dann schon knapp 20 cm. Dann gehts rapide los, mit 50 bruachen wir schon rd. 55 cm Abstand (dann geht es wieder langsamer mit der Veränderung).

(b)
Biete Zeugen auf, Arbeitskollegen, Bekannte, Sportskamaraden, die Dich vor dem Unfall beobachten konnten, ob Du z.B. zum Wechseln der Knopfzellen-Batterie in Deinem Autschlüssel oder ähnlichen Feinabreiten (Nähen?) die Sachen zwangslos aus nächster Nähe betrachtet hast.

Die sollen mal schön schriftlich mit Unterschrift, Namen und Anschrift berichten, wie das bei Dir war. Das lege vor. Und drohe mit einer Klage, wenn jetzt nicht bald was wird.


(c)
Ich bin zwar noch ein UHU ("unter Hundert"), aber frag doch mal die Leute. Wer einmal so über die 40 kommt, der beginnt, mit dem Problem der Nahsicht zu kämpfen. Das ist derartig was von lästig, dass man gerne auszieht, um sich eine Nahbrille zu beschaffen. Der Leidensdruck ist zu hoch, die Zeitung auf Abstand zu halten, und dann aus der Entfernung die endlich scharfen, aber leider viel zu kleinen "Würmchen", genannt "Schrift" zu entziffern. Also ist das "Nicht-Haben" einer solchen Sehhilfe bereits ein deutlicher Hinweis. Auch davon dürfen die Zeugen berichten.

(d)
Damit ist mehr als genug geschehen. Denn eine Akkomodationsfähigkeit eines 50-jährigen ist jedenfalls bei jungen Leuten als Vorschaden zu sehen. Und da muss die VERSICHERUNG beweisen, dass er da war, nicht umgekehrt musst DU beweisen, dass er nicht da war!




06
Tipp von "ÜFÜ" ("über 50"):

(a)
Ich benutze eine normale Gleitsichtbrille. Die geht von nah bis fern.

Wenn ich aber im Büro arbeite, dann nehme ich eine sogenannte Raumbrille. Das ist eine fast normale Gleitsichtbrille, nur mit dem Unterschied, dass ich damit nur im Bereich von 25 bis 300 cm weit scharf sehen kann. Weiter brauche ich im Büro sowieso keine scharfe Sicht. Der Lesebereich und mittlere Bereich verteilt sich auf der gesamten Höhe des Brillenglases, das macht das Leben wesentlich leichter, weil man nicht immer suchen muss, wo man durchschauen muss, dass man scharf sieht. Herrlich! Das ist Komfort! Süchtig kann man werden danach.

(b)
Solltest Du eine ganz häufig eingenommene Sehweite haben, etwa: Weil du viel computerst: Setz Dich bequem hin, so, dass Du von der Kopfhaltung her entspannt und angenehm sitzt. Und dann: Tesafilm über die Gläser dort, wo man zum Bildschirm durchschaut. Auf dem Tesafilm mit dem wasserfesten Filzstift markieren, wo Du durchschaust. Ach so, wieso Tesa? Damit der Oberflächenbeschichtung der Gläser nichts passiert. Gut, jetzt haben wir die Punkte drauf.

Abstand Brillenglas bis Bildschirm messen. Und jetzt rauf aufs Pferd mit Dir, reite zum Optiker! Sage dem Meister des Faches vom Durchblick:

"Dort, wo die Punkte sind, muss ich eine optimale Korrektur für (sonundsoviel) cm haben".

(c)
Ich habe das gemacht, da hatte ich aber praktischerweise ein altes, solides Brillengestell, aus dem meine Raumbrille entstehen sollte, da konnte ich sogar direkt auf den (alten, längst nicht mehr passenden) Gläsern meine Punkte machen.

Geht ideal! Die paar Kröten ist das wert! Nur röntgen ist schöner!

ISLÄNDER


P.S.: Wie ich angefangen habe zu schreiben, da war der Beitrag von Rajo1967 noch nicht da:

Was er zur Beweiserleichterung schreibt, trifft rechtlich zu, vielen Dank für den Hinweis, Rajo1967!

Und was er zur Anmerkung von Sturm sagt: Es mag sein, dass die Einschränkung nach einiger Gewöhnung überblickbar erscheint, dass es andere mit Unfällen ganz anders trifft, so gesehen hat Sturm schon Recht.

Richtig ist aber auch: Du hast keine Unfallversicherung gehabt, die wenig Prämie kostet, aber erst ab 20 % invalidität zahlt, sondern eine, deren (vergelichsweise höhere) Prämie auch eher kleine Schäden abdeckt. Du hast also bezahlt dafür. Dann steht Dir von Rechts wegen auch die Leistung zu.

Und noch etwas: "Es gibt einen Schmerz, der leicht auszuhalten ist: Der Schmerz des anderen". Das fand ich mal in der Einleitung eines Buches über Schmerzensgelder.

ISLÄNDER
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe auf diesen Satz geantwortet:

Man kann aber leider, weil ich kein Auge verloren habe, sondern nur diese messbare Schädigung habe, es nicht mit irgendwelchen Mitteln außer der Reaktion des Augens zu bestätigen ist.

Darauf habe ich geschrieben, sie könne froh sein!
Und stimmt das nicht?

Gerade du Rajo und auch du Isländer wisst doch ganz genau, dass sie sehr sehr schwer diesen Schaden beweisen kann und ihn dann auch noch vergütet (bzw. einen Invaliditätsgrad) bekommt.

Von Schmerzen war hier keine Rede, diese werden auch nur Vergütet (wenn man Glück hat) wenn sie chronisch werden.

mfg Sturm
 
Hallo Sturm,

der Satz war sicherlich nicht so gemeint wie Du ihn interpretiert hast. Wenn ich so etwas lese sehe ich eher den Hintergrund wegen der Schwierigkeiten mit der Unfallversicherung und nicht die Barummüntzung in den Gesundheitsschaden.
Ich habe Dir auch schon oft gesagt, das es bei uns noch ganz andere Hintergründe hat warum das so abläuft. Das ist aber sicher nichts was ich bis ins letzte Detail hier ausbreiten werde.

Es geht bei Cora so wie ich es heraus lese wohl erstmal um die Invaliditätsanmeldung während der Invaliditätsfrist.
Hier ist sicher ein "Abschreckungsbrief" der VS gekommen.
Cora bitte fordere umgehend bei Deiner PUV per Einschreiben das Formular für die Invaliditätsanmeldung an.

Lass uns nicht so ganz im Dunkel tappen ;)
 
Hallo Ihr Lieben,

erstmal vielen Dank für die bereits geschrieben Antworten, Fragen und Hinweise.

Ich bin tatsächlich froh das nichts schlimmeres passiert ist. Sehr froh.

Aber der Schaden bleibt und ist in einigen Situationen auch etwas anstregend.

Ich bin 34 und die Auswirkungen sind wie folgt zu beschreiben:

Nachts sehe ich wesentlich schlechter
Ich kann bei leichten Licht nicht mehr lesen
Autofahren bei bestimmten Lichtverhätlnissen oder in der Nacht ist schon mutig hin und wieder
In der Arbeit ( ich lese teilweise Texte Lektorat oder muss viel vergleichen) kommen die Augen schon an ihre Grenzen.
Schneller Bildwechsel am Monitor ist auch gruselig


Mir ist der Prozess unklar wie diese Nummer laufen soll. Da medizinisch wirklich nur festzustellen ist, dass sie da ist seit dem Unfall aber eben nicht wie bei einem Beinbruch, wodruch danach die Beweglichkeit eingeschränkt ist, wo die Störung im Auge liegt.

Was ich mir vorstelle an % der iv war eine gestelle Frage. Dazu habe ich keine Vorstellung. Ich habe eine Vorstellung von Recht und Versicherungsschutz.

Auf das Thema Empfindungsströrungen im Gesicht durch den Narbenbereich ist der Versicherungsmann gar nicht eingegangen. Auch hier weiß ich schlicht nicht wie ich das noch anmelden soll außer dem bereits vorliegenden ärztlichen Befund.

Meine Lippe und ein Teil meiner inneren Nase wird manchmal taub. Genauso wie ein teil der unteren Lippe. Nicht dramatisch, wenn man bedenkt, was hätte alles passieren können, aber durchaus (nicht lachen) ist trinken manchmal etwas nasser als gedacht oder auch das Naselaufen wird nicht mehr bemerkt. Was in Meetings sehr toll kommt.

Ihr seid klasse. Danke für die Antworten, egal wie man fühlt sich schon mal nicht mehr so im Stich gelassen
 
Nachtrag

Versicherungstechnisch läuft das mit diesem Verein so:

1. Schreiben vom Arzt würde nicht ausreichen sie wollen genaue Zahlen
2. Schreiben reicht nicht aus weil dort nicht drin steht das es definitv vom Unfall kommt, obwohl drin steht, das es seit dem Unfall besteht und man davon ausgeht ( mit allen Zahlen und Daten)

Die gegenerische Versicherung von dem Pferd zahlt ohne Probleme dies läuft auch über meine Anwältin. Diese waren aber vorher(ohne Anwältin) schon sehr nett ohne erstaunlich großes Gezedere sehr bereit.

Bei dem Unfall ist viel passiert mit Intensiv und heute noch Physiotherapie. Und ich erwarte auch für Dinge wir meine Rückenprobleme keinen Schadensersatz weil ich weiß, das diese mit viel Eigenarbeit und Sport und Therapie wieder weggehen werden. Ich möchte meine Versicherung auch nicht ausnehmen. ABER meine Augen sind meine hauptsächliche Arbeitskraft und hier wäre ich gerne abgesichert und für sowas bin ich schlicht auch versichert. Spannend ist auch, ich habe ausversehen zwei Unfallversicherungen. Die eine habe ich wohl schon seit dem ich 16 bin. Die andere Versicherung ( habe ich erst seit 3 Jahren) reagiert auch ganz anders, die löst das auch über Formulare und telefoniert mit mir sehr korrekt und freundlich. Schreibt meine Ärzte an usw.
 
weiterer Nachtrag

Ich soll laut Ärzten Nachts nicht mehr Auto fahren.
 
Hallo Cora,

die Versicherung wird wahrscheinlich keine Arztbriefe wollen und keine sonstigen Befunde - sie wollen wahrscheinlich eine Invaliditätsbescheinigung, dass bei dir durch den Unfall bleibende Schäden entstanden sind.

Dazu muss ein Arzt dir auf einem Formular, das dir die Versicherung zuschickt, bleibende Unfallschäden bescheinigen. Hat das ein Arzt schon getan?

Warst du schon bei einem speziellen Augenarzt, der dich untersucht hat? Ich meine hier einen Neuroopthalmologen (die sind i.d.R. an einer Uniklinik). Wenn ja, müsste der dir deine Einschränkungen bescheinigen können.

http://de.wikipedia.org/wiki/Neuroophthalmologie

Warst du wegen der Empfindungsstörungen und der Kopfverletzungen bei einem Neurologen? Der müsste dir ebenfalls eine Invaliditätsbescheinigung ausstellen können.

Wenn du Rückenprobleme hast: Ab zum Orthopäden - der ist für eine Ausstellung einer Invaliditätsbescheinigung von orthopädischer Seite zuständig.

Je nach Fachrichtung sollte dir die Unfallversicherung jeweils ein Formular zusenden und der entsprechende Arzt sollte dir auf diesem Formular bescheinigen, ob und welche Invalidität vorliegt:

"B. Worauf Sie ebenfalls achten sollten:

Auseinandersetzungen über Meldefristen sind nicht selten. Invalidität muss im Normalfall innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein und binnen 15 Monaten vom Arzt schriftlich festgestellt sowie beim Versicherer gemeldet sein. Es kann länger dauern, bis feststeht, ob ein Unfallschaden dauerhaft bleibt oder bis der Arzt die entsprechende Diagnose stellt. Bessere Verträge zeichnen sich durch verlängerte Fristen für Feststellungen und Meldungen aus."

https://www.bundderversicherten.de/unfall

Wenn du zwei Unfallversicherungen hast, musst du diese Unterlagen auch an beide Versicherungen schicken! Jeweils auf den Unterlagen der zuständigen Versicherung! Normalerweise kostet die Ausstellung dieser Formulare einen bestimmten Betrag beim Arzt, den dir die Versicherung aber ersetzen sollte.

Falls du natürlich schon die Invaliditätsbescheinigungen eingereicht hast und die Versicherungen diese nicht anerkennen, solltest du dir übelegen, ob du dich anwaltlich beraten lässt.

Und das alles schnell, damit du die nötigen Fristen einhältst!

Viele Grüße, Rudinchen
 
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