Grüß Dich, Cora 006,
01
Um den Unterschied zu erkennen vorher/nachher: Es ist mir peinlich, eine Dame das fragen zu sollen, aber - wie alt bist Du?
02
Welchen Visus hast Du?
03
Gibt es Erscheinungen wie:
(a)
Doppelbilder?
(b)
Blendungsempfindlichkeit?
(c)
Schwierigkeiten beim Auofahren in der Nacht?
04
Aber um Deine Frage zu beantworten: Du brauchst doch nicht 100 %-ig beweisen.
(a)
Die Tatsache, dass DU durch den Unfall (irgendwie) verletzt worden bist, musst Du beweisen. Das ist nicht erst dann erfüllt, wenn es zu 100 % feststeht. Es ist auch nicht erst erfüllt, wenn eine "mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit" bestünde, es ist erfüllt, "wenn so hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass vernünftige Zweifel zu schweigen haben".
(b)
Für die Antwort auf die Frage "Ja und? Was ist jetzt die Folge des Traumas?" genügt es, dass Du weit überwiegend wahrscheinlich machst. Das liest die Welt der Juristen in § 287 ZPO.
05
"Na schön", wirst Du sagen, "wird ja schon besser. Aber wie erfülle ich die geminderte Beweislast?"
Nun:
(a)
Der durchschnittliche 20-jährige kann mit 12 cm Sehabstand noch scharf sehen. Mit 40 braucht man dann schon knapp 20 cm. Dann gehts rapide los, mit 50 bruachen wir schon rd. 55 cm Abstand (dann geht es wieder langsamer mit der Veränderung).
(b)
Biete Zeugen auf, Arbeitskollegen, Bekannte, Sportskamaraden, die Dich vor dem Unfall beobachten konnten, ob Du z.B. zum Wechseln der Knopfzellen-Batterie in Deinem Autschlüssel oder ähnlichen Feinabreiten (Nähen?) die Sachen zwangslos aus nächster Nähe betrachtet hast.
Die sollen mal schön schriftlich mit Unterschrift, Namen und Anschrift berichten, wie das bei Dir war. Das lege vor. Und drohe mit einer Klage, wenn jetzt nicht bald was wird.
(c)
Ich bin zwar noch ein UHU ("unter Hundert"), aber frag doch mal die Leute. Wer einmal so über die 40 kommt, der beginnt, mit dem Problem der Nahsicht zu kämpfen. Das ist derartig was von lästig, dass man gerne auszieht, um sich eine Nahbrille zu beschaffen. Der Leidensdruck ist zu hoch, die Zeitung auf Abstand zu halten, und dann aus der Entfernung die endlich scharfen, aber leider viel zu kleinen "Würmchen", genannt "Schrift" zu entziffern. Also ist das "Nicht-Haben" einer solchen Sehhilfe bereits ein deutlicher Hinweis. Auch davon dürfen die Zeugen berichten.
(d)
Damit ist mehr als genug geschehen. Denn eine Akkomodationsfähigkeit eines 50-jährigen ist jedenfalls bei jungen Leuten als Vorschaden zu sehen. Und da muss die VERSICHERUNG beweisen, dass er da war, nicht umgekehrt musst DU beweisen, dass er nicht da war!
06
Tipp von "ÜFÜ" ("über 50"):
(a)
Ich benutze eine normale Gleitsichtbrille. Die geht von nah bis fern.
Wenn ich aber im Büro arbeite, dann nehme ich eine sogenannte Raumbrille. Das ist eine fast normale Gleitsichtbrille, nur mit dem Unterschied, dass ich damit nur im Bereich von 25 bis 300 cm weit scharf sehen kann. Weiter brauche ich im Büro sowieso keine scharfe Sicht. Der Lesebereich und mittlere Bereich verteilt sich auf der gesamten Höhe des Brillenglases, das macht das Leben wesentlich leichter, weil man nicht immer suchen muss, wo man durchschauen muss, dass man scharf sieht. Herrlich! Das ist Komfort! Süchtig kann man werden danach.
(b)
Solltest Du eine ganz häufig eingenommene Sehweite haben, etwa: Weil du viel computerst: Setz Dich bequem hin, so, dass Du von der Kopfhaltung her entspannt und angenehm sitzt. Und dann: Tesafilm über die Gläser dort, wo man zum Bildschirm durchschaut. Auf dem Tesafilm mit dem wasserfesten Filzstift markieren, wo Du durchschaust. Ach so, wieso Tesa? Damit der Oberflächenbeschichtung der Gläser nichts passiert. Gut, jetzt haben wir die Punkte drauf.
Abstand Brillenglas bis Bildschirm messen. Und jetzt rauf aufs Pferd mit Dir, reite zum Optiker! Sage dem Meister des Faches vom Durchblick:
"Dort, wo die Punkte sind, muss ich eine optimale Korrektur für (sonundsoviel) cm haben".
(c)
Ich habe das gemacht, da hatte ich aber praktischerweise ein altes, solides Brillengestell, aus dem meine Raumbrille entstehen sollte, da konnte ich sogar direkt auf den (alten, längst nicht mehr passenden) Gläsern meine Punkte machen.
Geht ideal! Die paar Kröten ist das wert! Nur röntgen ist schöner!
ISLÄNDER
P.S.: Wie ich angefangen habe zu schreiben, da war der Beitrag von Rajo1967 noch nicht da:
Was er zur Beweiserleichterung schreibt, trifft rechtlich zu, vielen Dank für den Hinweis, Rajo1967!
Und was er zur Anmerkung von Sturm sagt: Es mag sein, dass die Einschränkung nach einiger Gewöhnung überblickbar erscheint, dass es andere mit Unfällen ganz anders trifft, so gesehen hat Sturm schon Recht.
Richtig ist aber auch: Du hast keine Unfallversicherung gehabt, die wenig Prämie kostet, aber erst ab 20 % invalidität zahlt, sondern eine, deren (vergelichsweise höhere) Prämie auch eher kleine Schäden abdeckt. Du hast also bezahlt dafür. Dann steht Dir von Rechts wegen auch die Leistung zu.
Und noch etwas: "Es gibt einen Schmerz, der leicht auszuhalten ist: Der Schmerz des anderen". Das fand ich mal in der Einleitung eines Buches über Schmerzensgelder.
ISLÄNDER