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Unfallversicherung privat

Nach § 630g BGB ist dem Patienten auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche thera- peutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Der Arzt kann den Versicherten also nicht auf das Recht zur Akteneinsicht beim UV-Träger verweisen, wie das in der Vergangenheit häufig geschehen ist. Dem Versicherten stehen vielmehr beide Rechte parallel zu.

Stellt sich die Frage: Weshalb zieren sich die UV-Träger mit dem Anspruch offen umzugehen?
 
Um ehrlich zu sein, manchmal macht vieles überhaupt keinen Sinn und Spass.

Egal wo man hin schaut, Vorschriften und Regelungen sind nur dann anzuwenden,
wenn damit ein Versicherter, Unfall- BK Betroffener seiner Mitwirkpflicht nachkommen muss!

Wenn Sozialversicherer, DRV; UV-Träger, Behörden, Versicherungen etwas für den Bürger tun muss,
wird verweigert, ignoriert und gemauert.

Die Welt in der wir Leben hier im angeblichen Wohlstandsland Deutschland ist sowas von beschissen in der Struktur
und fast nicht zum aushalten.

Sehe ich das nur so?
 
Nein, Oerni! Das siehst nicht nur Du so! :cool:

Geld regiert die Welt! Das ist so - war so - wird immer so sein. Die Zeiten werden für die Masse der Menschen zunehmend ungemütlicher, die Sozialkassen seit Jahren zurückgefahren.

Wohlstandsland Deutschland stimmt in etwa so, wie dass Deutschland ein reiches Land ist. Reich sind 10 Prozent - der Mittelstand sinkt seit Jahren - die Schere geht seit Jahren immer weiter auseinander. Um das zu wissen, liest man einfach mal den jährlichen Armutsbericht - bevor er von der Bundesregierung geschönt wird. Wer das nicht glaubt, sucht einfach mal bei google.

Der Fall der Mauer war das Startsignal!
 
Hallo zusammen,
Ich war heute mit meinem Sohn beim Gutachter.
War alles soweit ok. Er hatte sämtlich Unterlagen von den Ärzten.
Er sagte wir sollen uns ein anderen Arzt suchen da der bisherige nicht richtig guckt.
Die Beschwerden hat der Arzt anerkannt wird er auch so der Unfallversicherung mitteilen. Und er wird empfehlen 2020 noch ein Gutachten zu erstellen.
Und er sagte das wir nur einen kleinen Betrag bekämen da wenn in 2020 doch besser geworden ist wir es zurückzahlen müssten. Das verstehe ich nicht. Die Versicherung muss doch zahlen ohne das man zurückzahlen muss.
Bin verunsichert. Das Gutachten kriegen wir selber auch.
Man kann ja auch Widerspruch einlegen oder?

Lg
 
Hallo Sandywolli,

es sieht doch sehr gut aus für Euch, ihr seit an einen anscheinend sachlichen,
guten Gutachter gekommen zu sein.

Wie er schon sagte, wirst Du das Gutachten auch erhalten (von der PUV anfordern)
worin er der Versicherung empfiehlt ein weiteres in 2020 erstellen zu lassen.

In Deinen Versicherungsbedingungen ist sicherlich (so ist es üblich) festgelegt, dass
Kinder unter 14 Jahren eine 5 Jahresfrist (statt 3 Jahresfrist) nach Unfall haben.

Während dieser Zeit kannst Du ein weiteres Gutachten fordern und ebenso auch die PUV.

Die Versicherung wird sicherlich nicht in der Höhe des momentanen Gutachtens zahlen
- so meinte es der Gutachter auch - sondern auf ein Gutachten von 2020 hoffen,
dass sich die Schäden bessern.

Beispiel:
das jetzige Gutachten stellt einen Invaliditätsgrad von 30 % fest
- die Versicherung wird höchstes 10 % Invalidität anerkennen/zahlen -

Wenn sich später herausstellt, dass die Invalidität höher ist wird sie nachzahlen.

Würden jetzt 30 % anerkannt und bezahlt und in 2020 stellt das Gutachten fest,
dass -nur 20 %- Invalidität noch feststellbar ist müsstest Du das zuviel erhaltene
Geld zurückzahlen.

Alles Gute für Deinen Sohn
Gruß Meggy
 
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