Wer kann hier helfen.
Betrifft eine private Invaliditätsversicherung (PUV)
Vorfall:
1. Sturz auf das Knie mit Meniskopathie im Jahre 2012 (MRT-Aufnahme Befund: Signalerhöung)
Gutachter der PUV wertet das als einen nicht die Konturen erreichenden Riß, also Innenriß und stellt eine 2/20tel Invalidität nach der Gliedertaxe fest.
Alles OK - UV zahlt entsprechend.
2. Sturz auf das gleiche Knie im Jahre 2016
- Sofortige Herbeischaffung von Gehstützen durch Verwandte, da Gehen ohne Gehstützen nicht möglich.
- ebenfalls noch am Unfalltag Vorstellung bei einem Unfallchirurgen (dieser hält Folgeschaden fest)
- dieser macht Röntgenaufnahmen und manuelle Untersuchung und veranlaßt MRT-Aufnahme mit der Diagnose V.a. AM-Läsion
gleichzeitig verordnet dieser Unfallchirurg Glexane zum Selberspritzen, damit die Schwellungen im Fuß und Bein nicht zu einer Trombose führen, da
ja mit dem Bein nicht richtig aufgetreten werden kann. Außerdem wurde ein Rezept für Schmerzmittel ausgestellt.
- 1 Woche später MRT-Aufnahmen. Befund: AM-Läsion bestätigt sich. Komplexer Henkelkorbriß vom Vorder bis Hinterhorn des AM und Disloziationen
- Einige Tage später Besprechung des MRT-Befundes beim Unfallchirurgen, der eine traumatisch bedingte AM-Läsion schriftlich festhält!
Planung einer OP (Teilresektion des Meniskus) durch den Unfallchirurgen. OP scheiterte aber dann, da der zuständige Narkosearzt in der Klinik wegen anderer
gesundheitlicher Störungen eine Narkose ablehnte und deshalb keine OP vom Unfallchirurgen durchgeführt wurde.
- weiterhin konservative Behandlung durch den Unfallchirurgen mit VO für KG
Unfall wurde innerhalb der Frist der PUV gemeldet und es kam zu einer Begutachtung im Frühjahr d.J., also 18 Monate nach dem Ereignis, wobei die späte Begutachtung aber nicht "Verschulden" der PUV war.
Der Gutachter kommt in seinem erneuten Gutachten zu dem Schluß, daß durch den zweiten Sturz keine Erhöhung der Invalidität gegeben sei, obwohl eine schwerwiegendere Verletzung des Außenmeniskus stattgefunden hat, was die MRT-Aufnahmen und auch der Beschwerdeverlauf zeigen. Daß dadurch die Einschränkungen sich nicht erhöht haben sollen, ist beinaheschon "witzig". Jedem Laien dürfte doch klar sein, daß ein aufgeplatzer Meniskus diesen Ausmaßes auch Ausfranzungen bildet, die in das Gewebe treffen und folglich große Schmerzen und dadruch starke Einschränkungen hinsichtlich der Beweglichkeit des Beines nach sich ziehen.
Weiter schreibt der Gutachter der UV in seinem Gutachten sogar, daß Krankengym oder eine OP helfen würde, obwohl er wußte, daß eine OP ja geplant war nach dem Sturz, diese aber vom Narkosearzt abgelehnt wurde und der Chirurg deshalb eine OP nicht durchführen konnte.
Und außerdem äußerte der Gutachter während der Begutachtung, daß er keine OP empfehlen würde, da man ja nicht weiß, ob es danach besser würde, wenn nicht sogar schlechter!
Dann schreibt der Gutachter, das der Versicherte geäußert habe, daß es ihm nach dem Sturz zunächst besser ging und eine Verschlechterung erst allmählich eintrat. Das ist so ein Nonsens, denn natürlich war der Beschwerdeverlauf gerade gegenteilig. Was will dieser Gutachter damit ausdrücken?????
Kurzum: Der Gutachter beurteilt die Invalidität weiterhin mit 2/20 tel, womit sich der Versicherte nicht einverstanden erklären kann.
Im Ablehnungsschreiben der PUV schreibt der Sachbearbeiter sogar, daß der Unfall nichts mit den Beschwerden zu tun hätte. Da hat der PUV-Mitarbeiter aber tolles Standardschreiben aus der Schublade gezogen.
Wie kann man jetzt gegen eine PUV vorgehen.
Erbitte Hinweise und Vorgehensweise (zunächst ohne Einschaltung eines RA).
Gruß Bobb
Betrifft eine private Invaliditätsversicherung (PUV)
Vorfall:
1. Sturz auf das Knie mit Meniskopathie im Jahre 2012 (MRT-Aufnahme Befund: Signalerhöung)
Gutachter der PUV wertet das als einen nicht die Konturen erreichenden Riß, also Innenriß und stellt eine 2/20tel Invalidität nach der Gliedertaxe fest.
Alles OK - UV zahlt entsprechend.
2. Sturz auf das gleiche Knie im Jahre 2016
- Sofortige Herbeischaffung von Gehstützen durch Verwandte, da Gehen ohne Gehstützen nicht möglich.
- ebenfalls noch am Unfalltag Vorstellung bei einem Unfallchirurgen (dieser hält Folgeschaden fest)
- dieser macht Röntgenaufnahmen und manuelle Untersuchung und veranlaßt MRT-Aufnahme mit der Diagnose V.a. AM-Läsion
gleichzeitig verordnet dieser Unfallchirurg Glexane zum Selberspritzen, damit die Schwellungen im Fuß und Bein nicht zu einer Trombose führen, da
ja mit dem Bein nicht richtig aufgetreten werden kann. Außerdem wurde ein Rezept für Schmerzmittel ausgestellt.
- 1 Woche später MRT-Aufnahmen. Befund: AM-Läsion bestätigt sich. Komplexer Henkelkorbriß vom Vorder bis Hinterhorn des AM und Disloziationen
- Einige Tage später Besprechung des MRT-Befundes beim Unfallchirurgen, der eine traumatisch bedingte AM-Läsion schriftlich festhält!
Planung einer OP (Teilresektion des Meniskus) durch den Unfallchirurgen. OP scheiterte aber dann, da der zuständige Narkosearzt in der Klinik wegen anderer
gesundheitlicher Störungen eine Narkose ablehnte und deshalb keine OP vom Unfallchirurgen durchgeführt wurde.
- weiterhin konservative Behandlung durch den Unfallchirurgen mit VO für KG
Unfall wurde innerhalb der Frist der PUV gemeldet und es kam zu einer Begutachtung im Frühjahr d.J., also 18 Monate nach dem Ereignis, wobei die späte Begutachtung aber nicht "Verschulden" der PUV war.
Der Gutachter kommt in seinem erneuten Gutachten zu dem Schluß, daß durch den zweiten Sturz keine Erhöhung der Invalidität gegeben sei, obwohl eine schwerwiegendere Verletzung des Außenmeniskus stattgefunden hat, was die MRT-Aufnahmen und auch der Beschwerdeverlauf zeigen. Daß dadurch die Einschränkungen sich nicht erhöht haben sollen, ist beinaheschon "witzig". Jedem Laien dürfte doch klar sein, daß ein aufgeplatzer Meniskus diesen Ausmaßes auch Ausfranzungen bildet, die in das Gewebe treffen und folglich große Schmerzen und dadruch starke Einschränkungen hinsichtlich der Beweglichkeit des Beines nach sich ziehen.
Weiter schreibt der Gutachter der UV in seinem Gutachten sogar, daß Krankengym oder eine OP helfen würde, obwohl er wußte, daß eine OP ja geplant war nach dem Sturz, diese aber vom Narkosearzt abgelehnt wurde und der Chirurg deshalb eine OP nicht durchführen konnte.
Und außerdem äußerte der Gutachter während der Begutachtung, daß er keine OP empfehlen würde, da man ja nicht weiß, ob es danach besser würde, wenn nicht sogar schlechter!
Dann schreibt der Gutachter, das der Versicherte geäußert habe, daß es ihm nach dem Sturz zunächst besser ging und eine Verschlechterung erst allmählich eintrat. Das ist so ein Nonsens, denn natürlich war der Beschwerdeverlauf gerade gegenteilig. Was will dieser Gutachter damit ausdrücken?????
Kurzum: Der Gutachter beurteilt die Invalidität weiterhin mit 2/20 tel, womit sich der Versicherte nicht einverstanden erklären kann.
Im Ablehnungsschreiben der PUV schreibt der Sachbearbeiter sogar, daß der Unfall nichts mit den Beschwerden zu tun hätte. Da hat der PUV-Mitarbeiter aber tolles Standardschreiben aus der Schublade gezogen.
Wie kann man jetzt gegen eine PUV vorgehen.
Erbitte Hinweise und Vorgehensweise (zunächst ohne Einschaltung eines RA).
Gruß Bobb