• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Unfallversicherung lehnt höheren Invaliditätsgrad durch Folgeschaden ab

bobb

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
8 Juni 2015
Beiträge
751
Wer kann hier helfen.
Betrifft eine private Invaliditätsversicherung (PUV)


Vorfall:
1. Sturz auf das Knie mit Meniskopathie im Jahre 2012 (MRT-Aufnahme Befund: Signalerhöung)
Gutachter der PUV wertet das als einen nicht die Konturen erreichenden Riß, also Innenriß und stellt eine 2/20tel Invalidität nach der Gliedertaxe fest.
Alles OK - UV zahlt entsprechend.

2. Sturz auf das gleiche Knie im Jahre 2016
- Sofortige Herbeischaffung von Gehstützen durch Verwandte, da Gehen ohne Gehstützen nicht möglich.
- ebenfalls noch am Unfalltag Vorstellung bei einem Unfallchirurgen (dieser hält Folgeschaden fest)
- dieser macht Röntgenaufnahmen und manuelle Untersuchung und veranlaßt MRT-Aufnahme mit der Diagnose V.a. AM-Läsion
gleichzeitig verordnet dieser Unfallchirurg Glexane zum Selberspritzen, damit die Schwellungen im Fuß und Bein nicht zu einer Trombose führen, da
ja mit dem Bein nicht richtig aufgetreten werden kann. Außerdem wurde ein Rezept für Schmerzmittel ausgestellt.
- 1 Woche später MRT-Aufnahmen. Befund: AM-Läsion bestätigt sich. Komplexer Henkelkorbriß vom Vorder bis Hinterhorn des AM und Disloziationen
- Einige Tage später Besprechung des MRT-Befundes beim Unfallchirurgen, der eine traumatisch bedingte AM-Läsion schriftlich festhält!
Planung einer OP (Teilresektion des Meniskus) durch den Unfallchirurgen. OP scheiterte aber dann, da der zuständige Narkosearzt in der Klinik wegen anderer
gesundheitlicher Störungen eine Narkose ablehnte und deshalb keine OP vom Unfallchirurgen durchgeführt wurde.
- weiterhin konservative Behandlung durch den Unfallchirurgen mit VO für KG

Unfall wurde innerhalb der Frist der PUV gemeldet und es kam zu einer Begutachtung im Frühjahr d.J., also 18 Monate nach dem Ereignis, wobei die späte Begutachtung aber nicht "Verschulden" der PUV war.
Der Gutachter kommt in seinem erneuten Gutachten zu dem Schluß, daß durch den zweiten Sturz keine Erhöhung der Invalidität gegeben sei, obwohl eine schwerwiegendere Verletzung des Außenmeniskus stattgefunden hat, was die MRT-Aufnahmen und auch der Beschwerdeverlauf zeigen. Daß dadurch die Einschränkungen sich nicht erhöht haben sollen, ist beinaheschon "witzig". Jedem Laien dürfte doch klar sein, daß ein aufgeplatzer Meniskus diesen Ausmaßes auch Ausfranzungen bildet, die in das Gewebe treffen und folglich große Schmerzen und dadruch starke Einschränkungen hinsichtlich der Beweglichkeit des Beines nach sich ziehen.

Weiter schreibt der Gutachter der UV in seinem Gutachten sogar, daß Krankengym oder eine OP helfen würde, obwohl er wußte, daß eine OP ja geplant war nach dem Sturz, diese aber vom Narkosearzt abgelehnt wurde und der Chirurg deshalb eine OP nicht durchführen konnte.
Und außerdem äußerte der Gutachter während der Begutachtung, daß er keine OP empfehlen würde, da man ja nicht weiß, ob es danach besser würde, wenn nicht sogar schlechter!
Dann schreibt der Gutachter, das der Versicherte geäußert habe, daß es ihm nach dem Sturz zunächst besser ging und eine Verschlechterung erst allmählich eintrat. Das ist so ein Nonsens, denn natürlich war der Beschwerdeverlauf gerade gegenteilig. Was will dieser Gutachter damit ausdrücken?????

Kurzum: Der Gutachter beurteilt die Invalidität weiterhin mit 2/20 tel, womit sich der Versicherte nicht einverstanden erklären kann.

Im Ablehnungsschreiben der PUV schreibt der Sachbearbeiter sogar, daß der Unfall nichts mit den Beschwerden zu tun hätte. Da hat der PUV-Mitarbeiter aber tolles Standardschreiben aus der Schublade gezogen.

Wie kann man jetzt gegen eine PUV vorgehen.
Erbitte Hinweise und Vorgehensweise (zunächst ohne Einschaltung eines RA).

Gruß Bobb
 
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung würde ich (als ehemaliger Unfallchirurg und auch gutachterlich tätiger) auf jeden Fall raten einen Anwalt zu nehmen, nicht zuletzt um evtl. Formfehler zu vermeiden.

Ansonsten müssen Sie auf jeden Fall bei der Versicherung gegen den Bescheid, der hoffentlich noch nicht rechtskräftig ist, Einspruch einlegen.

Zu guter Letzt wird nur eine Klage vor dem Sozialgericht helfen können, in den beiden ersten Instanzen benötigt man keinen Anwalt (würde dennoch dringend raten) und Klagen vor dem Sozialgericht sind kostrnlos.

Noch ein kleiner Tipp, sollten Sie Mitglied einer Gewerkschaft sein, wird Ihnen auch vom Gewerkschaftssekretär geholfen, z. B. bei einer Klage vor dem Sozialgericht.

Das Gericht wird einen Gutachter bestellen und danach urteilen.

Aber, das kann u. U. Jahr dauern! Nicht zuletzt, wenn es noch in die 2. Instanz geht oder gar vor das BSG, halte ich aber bei einer solchen Sache nicht für wahrscheinlich.

Was man evtl. auch machen kann ist, den Ombudsmann für das Versicherungswesen anschreiben.


Realisiere eben erst, dass der Thread aus Juni 2018 ist, dann dürfte das ja alles schon beendet sein, und ich hätte mir meine Antwort sparen können. Aber vielleicht hilft es ja irgendjemand anderem, deshalb poste ich es doch!
 
Hallo Rabu,

willkommen im Forum, schön, dass du dich hier einbringen willst.

Du hast ja bereits gemerkt, dass Bobb das letztes Jahr geschrieben hat. Er selber ist hier noch sehr aktiv. Das kannst du einsehen, wenn du auf seinen Namen unter dem großen bunten B klickst, dort kannst du ein paar Infos über ihn einsehen und aktuelles Aufrufen.

Hast du selber Erfahrungen sammeln müssen, bist du Betroffener? Wir sind hier immer dankbar etwas von den Schreibenden zu erfahren und sind gespannt darauf. Oder bist du beruflich damit konfrontiert und der eine oder andere wäre froh über fundierte Hilfestellung.

LG Teddy
 
Ich sagte es ja schon in meinem Beitrag, dass ich Unfallchirurg war, bin allerdings schon längere Zeit in Rente.

Ich habe aber berufsbedingt relativ viel Erfahrung gesammelt, was Gutachtertätigkeit betrifft.

Muss aber auch wieder einschränkend sagen, dass ich dadurch, dass ich seit fast 15 Jahren nicht mehr im Geschäft bin, auch nicht mehr so ganz auf dem laufenden bin.

Schliesslich ändert sich ja auch im Gutachtenwesen im Laufe der Zeit durch den Gesetzgeber und / oder Rechtssprechung immer wieder einiges, und ich verfolge das nicht mehr so intensiv wie früher.

An dieses Forum bin ich geraten, weil ich etwas über Meniskusschaden im Netz suchte.

Und angemeldet hatte ich mich, weil ich dachte, ich könnte dem TE vielleicht etwas helfen, ohne erst zu realisieren, wie alt die Frage schon gewesen ist.

War halt schon sehr früh am morgen.
 
Hallo RaBu

ja ja war halt früh am Morgen... da habe ich wohl deinen Hinweis, dass du ehemaliger Unfallchirurg warst, auch überlesen. Danke für deine Antwort. Das ist ja sehr interessant, ich denke du kannst sicher einigen hier mit deinem fundiertem Wissen im Dschungel der Unsicherheit, Fragen und bedrohlichen Situationen behilflich sein.

LG Teddy
 
Top