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Unfallversicherung / Gutachten

MDMoneycook

Nutzer
Registriert seit
8 Nov. 2011
Beiträge
7
Hallo,

ich hatte im Dezember 2008 einen Skiunfall. Dabei habe ich mir die Nase gebrochen und seit dem Probleme mit der BWS. Die Nase wurde nun auf Kosten der Unfallversicherung operiert (kosmetischer Eingriff). Nun hat die Versicherung einen Gutachter in Würzburg, Dr. Günther Wahler beauftragt. Wer kennt diesen Gutachter?
Was mir sehr merkwürdig erscheint, sind die mitzubringenden Unterlagen. Der Herr Dr. möchte neben den Unterlagen zum Unfall folgende Dinge:
- Karteikartenauszug / Diagnoseliste meines Hausarztes der letzten 10 Jahre
- Karteikartenauszug / Diagnoseliste meines Orthopäden der letzten 10 Jahre
- Arbeitsunfähigkeitszeiten der Krankenkasse
- Liste der aktuellen Medikamente
Darf dieser Arzt derartige Auskünfte überhaupt verlangen? Auskünfte die in Zusammenhang mit dem Unfall stehen kann die Versicherung ja jederzeit selbst in Auftrag geben, da ich dazu mein Einverständnis gegeben habe.
Wie soll ich damit umgehen? Gleich einen Anwalt einschalten oder einfach nur die Unterlagen zum Unfall mit zum Gutachter nehmen?
Bin für jeden Tipp dankbar.

LG
 
Hallo MD Moneycook,
ich kann dir nur raten wenn du die unsicher bist, keinen Schritt ohne einen Anwalt zu unternehmen.
Die angeforderten Unterlagen lassen meines Erachtens nach schon stark darauf schließen, die Probleme evtl. auf Verschleiß oder andere zurückliegende gebrechen zu schieben.
Auch mein Mann hat diese Übersicht dem Gutachter vorgelegt um zu beweisen das keinerlei Vorschäden bestanden und dennoch wurde eine völlig abwegige Krankschreibung als Grund für die Beschwerden gesucht.
Gutachter, welche von Versicherungen beauftragt wurden, werden selten für Versicherte sprechen. Aber das hast du sicher schon hier im Forum mitbekommen.
Wenn keinerlei Vorerkrankungen im BWS-bereich vorhanden sind, dürfte die Übersicht positiv für dich sein - andernfalls wird mit Sicherheit jede kleine Behandlung als Grund für deine jetzigen Beschwerden genannt werden.
also in dem Sinne Toi, Toi, Toi
liebe Grüße von der "Lehfrau"
 
Hallo MDMoneycook,

ich kann Dir nur raten, sicherzustellen, dass sich der GA auf die zu begutachtenden Verletzungen konzentriert und nicht auf Deine Erkältungskrankheiten vergangener Jahre.

Darf dieser Arzt derartige Auskünfte überhaupt verlangen?

Verlangen kann er, aber DU bist Herr Deiner Daten!
Du schreibst selbst, dass Du für Auskünfte im Zusammenhang mit dem Unfall Dein Einverständnis gegeben hast. Damit bist Du Deiner Mitwirkungspflich nachgekommen.

Weitere Auskünfte aus den genannten Unterlagen können nur dazu dienen, einen (meist an den Haaren herbeigezogenen) Grund für Ablehnungen zu finden. Das auch dann, wenn es die Unterlagen gar nicht hergeben.

Die Untersuchung soll ja schliesslich so ausgeführt werden, dass nicht unfallabhängige Schäden vom GA aufgrund wissenschaftlich begründeter Basis erkannt werden.

Die geforderten Unterlagen haben also nichts mit dem Unfall zu tun und würden im Zweifel beim GA nur Voreingenommenheit hervorrufen.


Gruss

Sekundant
 
Gutachten PUV

Hallo MDMoneycook,

Du hast doch keine Vorschäden! Oder ?

Alles was den Unfallschaden belegt würde ich dem Gutachter vorlegen:


Röntgenbilder die die Schwere der Verletzung zeigen.( Er wird auch noch
neue Bilder erstellen lassen.)

Wenn Du Schmerzen hast und Schmerzmittel und/oder Antidepressiva
einnimmst, solltest Du eine Medikamentenliste erstellen. (Er wird sowieso
danach fragen.)

In Deinem eigenen Interesse (weil man sonst etwas vergisst) solltest Du
auch eine Liste übergeben die alle Bewegungseinschränkungen/Leiden, die
durch den Unfall entstanden sind, aufzeigt:

z.B. bei der Körperpflege, im Haushalt, beim Autofahren, bei der Arbeit,
bei Freizeitaktivitäten (sportliche Betätigung ist doch durch den Unfall
fast nicht mehr möglich!)

Durch den Unfall, gegen den Du Dich versichert hast, bist Du jetzt bis
zu einem (noch unbestimmten Grad) invalid geworden und das jetzt zu
erstellende Gutachten soll dies für die PUV auch richtig aufzeigen.

Es ist Deine letzte Chance, das ist das 3 Jahres-Gutachten.

Nur wenn Dir das Ergebnis so gar nicht akzeptabel ausfällt solltest Du
einen Anwalt für Medizin und Versicherungsrecht konsultieren.

Und, verscherze es Dir nicht mit dem Gutachter, bedenke, das sind auch
Menschen, die es gerne sehen, wenn ihnen freundlich begegnet wird.

Alles Geschriebene aus eigener Erfahrung.

Vielleicht könntest Du noch etwas mehr Informationen liefern!
Würde mich sehr freuen, wenn Du uns Alle auf dem Laufenden hälst.


Viele Grüße

Meggy
 
Hallo,

danke soweit für die div. Meinungen...

Das Problem ist, dass ich natürlich schon mal Probleme mit der Bandscheibe hatte - allerdings nicht dauerhaft. Seit dem Unfall habe ich im BWS-Bereich Beschwerden, die ich vorher nicht hatte. Da hatte ich bei einem Autounfall schon mal ein Schleudertrauma. Dies wurde durch den Sturz zwar auch wieder - neu - verursacht, hat aber außer den üblichen Spannungskopfschmerzen hin und wieder im HWS-Bereich bislang keine größeren Auswirkungen. Im BWS-Bereich sind allerdings dauerhaft Schmerzen vorhanden, die bislang durch keinen Orthopäden erklärt werden konnten. Auch eine krankengymnastische Behandlung brachte keine große Besserung bzw. nur eine leichte Linderung. Ein Versuch mit Muskelaufbau im Fitnessstudio erbrachte auch nichts...
Ich hab´ mich sogar schon auf Morbus Bechterew testen lassen vor lauter Verzweiflung...
Was kann dieser Gutachter - als eigentlicher Orthopäde ! - eigentlich bei der Nase begutachten? Nichts, oder?
Hinsichtlich der Unterlagen bin ich echt am überlegen, ob ich diesem Gutachter die zusätzlichen Unterlagen überhaupt vorlegen soll. Der wird sie wahrscheinlich von mir verlangen, da er sie mit dem Einverständnis zur Auskunfteinholung nicht bekommt, da die Informationen nichts mit dem Unfall zu tun haben... Schon schlau...
Legt man die Unterlagen nicht vor, denkt er man hat was zu verheimlichen. Legt man sie vor, wird er aus jedem Eintrag irgendwie versuchen eine Vorerkrankung zu konstruieren. Sch... Situation irgendwie.
Und schaltet man gleich einen Anwalt ein, schaut´s auch schlecht aus, oder?

Danke für Eure Meinungen :)

LG,

MDMoneycook
 
Unfallversicherung/Gutachten

Hallo MD Moneycook,
wieso sollte das schlecht aussehen,wenn Du gleich einen Anwalt mit einschaltest?
Gerade weil Du schon zutreffende Vorschäden hattest,wird man versuchen,die jetzigen Verletzungen darauf zurück zuführen.
Lies Dich einmal hier durchs Forum,wie viele Opfer es hier gibt,denen man versucht,Ihre Verletzungen auf Vorschäden abzuwägen.
Ich an Deiner Stelle würde mich gleich mit einem Anwalt in Verbindung setzen oder Dich wenigstens einmal beraten zu lassen.
Ich würde mir nicht den Kopf darüber zerbrechen,ob das gut oder schlecht aussieht.Auf Dich wird bestimmt dann auch keine Rücksicht genommen werden und nachgefragt,was für Dich das beste ist oder nicht.

LG xsilviax
 
Hallo,
du hast auch bei einer Begutachtung eine Mitwirkungspflicht. Deine Angaben müssen der Wahrheit endsprechen, sollten diese in einem Punkt abweichen, werden alle Angaben bezweifelt.
Du kannst dir die Fragestellung der Versicherung an den Gutachter zukommen lassen und deine Ärzte nur zu den zu begutachtenden Körperregionen eine Freigabe erteilen.Beispiel sollen die Schultern begutachtet werden, gilt die Freigabe nur für die Schultern.
LG Wolfgang
 
Gutachtertermin außerhalb 3-Jahres-Frist

Hallo,

der Gutachtertermin wurde auf den 19.12.2011 terminiert - der Unfall war am 14.12.2008!
Die Frist ist nun außerhalb der 3-Jahres-Frist. Welche Folgen ergeben sich hierdurch? Muß die Versicherung die angegebenen Unfallfolgen nun anerkennen? Bin ich denn nach Ablauf der 3-Jahres-Frist verpflichtet zum Gutachter zu gehen?
Wer kann mir hierzu ein paar Informationen geben?

Danke & LG
 
3 Jahres Termin

Hey .MDMoneycook,

Deine Frage nach der Terminüberziehung ist berechtigt.

Wenn Du zu der Begutachtung gehst, und das Ergebnis ist nicht in Ansätzen mit Deinen Versicherungsvereinbarungen in Einklang zu bringen, geht es zu Deinen Lasten. Will heißen, es wird dann nachteilig für Dich.

Nun ist ja die Wirbelsäule oder Teil davon nicht in der Gliedertaxe explizid erwähnt.

Gibt es schon GA nach den berühmten 15 Monaten, sind hier schon Dauerschäden festegstellt worden. Und wenn ja, wie es für Dich ausgegangen.

Wenn Du nicht möchtest, dass Du über den Tisch gezogen wirst, dann versuche bis zum Ablauf der Dreijahresfrist ein privates GA zu bekommen.

Ob Du dann noch zu der anderen Begutachtung gehst, mußt Du selber entscheiden. Ich würde Dir aber empfehlen schon mal einen guten Anwalt zu suchen um hier einen ersten Rat einzuholen.

Sonst hast Du so gut wie nichts in der Hand, als später Schmerzen und wahrscheinlich einen Anwalt, der Dir dabei helfen wird müssen, Deine REchte durchzusetzen.

Denke bitte daran, Folgeschäden können auch noch sehr viel später auftreten.

Es gibt ein BGH Urteil, welches hier eine eindeutige Rechtssprechung herbeigeführt hat.


k
 
Hallo MD-Moneycook!

Lies mal hier:

www.frag-einen-anwalt.de/Unfallversicherung-Gutachten-Fristeinhaltung-__f38170.html

Maßgeblicher Stichtag für die Bemessung der Invaliditätsentschädigung 
OLG Frankfurt
1. Bei der Bemessung des Invaliditätsgrades ist auf den medizinischen Sachverhalt abzustellen, der bis zum Abschluss der 3-Jahres-Frist erkennbar geworden ist. Spätere Erkenntnisse dürfen nicht verwertet werden.
2. Das Recht auf Neubemessung des Invaliditätsanspruchs bis zu 3 Jahren nach Eintritt des Unfalls verbleibt dem Versicherer nur, wenn er sich die Neubemessung mit der Abgabe seiner Erklärung entsprechend § 11 Abs. 1 AUB 88 vorbehält.

Thimonreiten
 
3 Jahres-Gutachten

Hallo MDMonycook,

mein Unfall war am 29.12.07. Der Gutachter, von der PUV beauftragt,
hatte den Termin auf den 28.12.2010 festgelegt.

Vorsichtshalber habe ich die Sekretärin auf die kurze Zeitspanne für ein
Dreijahresgutachten telefonisch aufmerksam gemacht, auch mit dem
Hintergrund, dass ich selbst, oder auch der Gutachter ausgerechnet an
diesem oder auch am nächsten Tag aus den unterschiedlichsten Gründen
verhindert sein könnten. Sie hielt Rücksprache mit der PUV und der Termin
zum Gutachten wurde vorverlegt.

Ich tat das aus eigenem Interesse. Auch hatte ich nicht das Verlangen
ein Gutachten selbst auf meine Kosten zu beauftragen. Diese Kosten
wären mir auch nicht erstattet worden.

Das Ergebnis des Gutachtens war (fast) zu meiner Zufriedenheit.

Weise den Gutachter auf die 3-Jahresfrist hin und lasse den Termin verlegen.
Wenn das Gutachten nicht Deinem Empfinden entspricht kannst Du noch
später (wenn nötig) einen Fach-Anwalt beauftragen.

Muss jedoch ergänzen, dass bei mir zwei (in der Höhe der Invalidität)
ältere, sehr unterschiedliche Gutachten bereits vorlagen.

Auf frühere Rechtsprechnungen, Termin zu spät, oder von wegen dann
gelten frühere Gutachten, würde ich mich niemals verlassen!

Einem längerem Rechtssteit (mit immer ungewissem Ausgang) hätte ich
mich von der gesundheitlichen Seite gesehen auch nicht aussetzen können.


Viele Grüsse

Meggy
 
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