Ihr Lieben,
letztes Wochenende ist leider mein Schwiegervater und Freund bei einem Motorradunfall tödlich verunglückt. Wir haben in den letzten Tagen sehr gut funktioniert und gestern eine würdevolle Bestattung hinbekommen.
Wie Ihr wisst, gibt es aber immer eine Reihe von Formalitäten, die in der Folgezeit zu erledigen sind - unter anderem die Frage, welche Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner geltend gemacht werden sollen. Da man als Geschädigter ja alles vorbringen muss, möchte ich Euch um Hilfe bitten:
(i) Welche Schäden können geltend gemacht werden? M.E. nur die unmittelbaren Schäden wie Motorrad und Schmerzensgeld für den Verunglückten. Ich habe gelesen, dass auch die Beerdigungskosten geltend gemacht werden können. Hat jemand diesbzgl. Erfahrung?
(ii) Welche Schäden der Angehörigen können geltend gemacht werden? Kennt sich hier jemand aus? Was ist mit Schmerzensgeld für die Ehefrau und die Töchter? M.E. ist dass sehr umstritten und die Rechtsprechung ist hier eher restriktiv.
Ich wäre über alle Hinweise dankbar - auch für sonstige Empfehlungen, falls es noch Dinge gibt, an die ich nicht gedacht habe. Es ist noch alles sehr frisch und ich versuche, es möglichst sachlich anzugehen, auch wenn das nicht immer klappt. Daher verzeiht bitte, die gefühlslose Herangehensweise.
Mit besten Grüßen
Jan
letztes Wochenende ist leider mein Schwiegervater und Freund bei einem Motorradunfall tödlich verunglückt. Wir haben in den letzten Tagen sehr gut funktioniert und gestern eine würdevolle Bestattung hinbekommen.
Wie Ihr wisst, gibt es aber immer eine Reihe von Formalitäten, die in der Folgezeit zu erledigen sind - unter anderem die Frage, welche Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner geltend gemacht werden sollen. Da man als Geschädigter ja alles vorbringen muss, möchte ich Euch um Hilfe bitten:
(i) Welche Schäden können geltend gemacht werden? M.E. nur die unmittelbaren Schäden wie Motorrad und Schmerzensgeld für den Verunglückten. Ich habe gelesen, dass auch die Beerdigungskosten geltend gemacht werden können. Hat jemand diesbzgl. Erfahrung?
(ii) Welche Schäden der Angehörigen können geltend gemacht werden? Kennt sich hier jemand aus? Was ist mit Schmerzensgeld für die Ehefrau und die Töchter? M.E. ist dass sehr umstritten und die Rechtsprechung ist hier eher restriktiv.
Ich wäre über alle Hinweise dankbar - auch für sonstige Empfehlungen, falls es noch Dinge gibt, an die ich nicht gedacht habe. Es ist noch alles sehr frisch und ich versuche, es möglichst sachlich anzugehen, auch wenn das nicht immer klappt. Daher verzeiht bitte, die gefühlslose Herangehensweise.
Mit besten Grüßen
Jan