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Unfall mit Todesfolge - welche Schäden können geltend gemacht werden?

Jan_FFM

Nutzer
Registriert seit
4 Okt. 2008
Beiträge
7
Ihr Lieben,

letztes Wochenende ist leider mein Schwiegervater und Freund bei einem Motorradunfall tödlich verunglückt. Wir haben in den letzten Tagen sehr gut funktioniert und gestern eine würdevolle Bestattung hinbekommen.

Wie Ihr wisst, gibt es aber immer eine Reihe von Formalitäten, die in der Folgezeit zu erledigen sind - unter anderem die Frage, welche Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner geltend gemacht werden sollen. Da man als Geschädigter ja alles vorbringen muss, möchte ich Euch um Hilfe bitten:

(i) Welche Schäden können geltend gemacht werden? M.E. nur die unmittelbaren Schäden wie Motorrad und Schmerzensgeld für den Verunglückten. Ich habe gelesen, dass auch die Beerdigungskosten geltend gemacht werden können. Hat jemand diesbzgl. Erfahrung?

(ii) Welche Schäden der Angehörigen können geltend gemacht werden? Kennt sich hier jemand aus? Was ist mit Schmerzensgeld für die Ehefrau und die Töchter? M.E. ist dass sehr umstritten und die Rechtsprechung ist hier eher restriktiv.

Ich wäre über alle Hinweise dankbar - auch für sonstige Empfehlungen, falls es noch Dinge gibt, an die ich nicht gedacht habe. Es ist noch alles sehr frisch und ich versuche, es möglichst sachlich anzugehen, auch wenn das nicht immer klappt. Daher verzeiht bitte, die gefühlslose Herangehensweise.

Mit besten Grüßen
Jan
 
Hallo Jan,

ich habe Dir in Deinem letzten Beitrag bereits schon geantwortet. Zu den weiteren geltend zu machenden Forderungen schau Dich bitte im Forum um. Da gibt es u.a. den Hinweis auch auf diese Seite, von Frank Pardey.
Ansonsten noch einmal den Hinweis auf einen Anwalt, der da unbedingt einbgeschaltet werden sollte.

Gruß von der Seenixe
 
Liebe Seenixe,

vielen Dank - das ist ein guter Einstieg. Bzgl. Anwalt geb' ich Dir im Grundsatz recht; jedenfalls wenn es zu Verhandlungen mit der Versicherung kommt, ist ein Anwalt wichtig. Wichtig ist allerdings m.E. auch, dass man selber weiß, über welche "Schadensbereiche" man spricht. Vielfach ist es ja leider so, dass sich ein Anwalt nicht die Zeit nimmt, um den Sachverhalt vollständig zu ermitteln, und somit die ersten Schriftsätze wesentliche Punkte nicht enthalten. Da hilft es (das wirst Du inzwischen bestätigen können), wenn man selbst wenigstens Grundwissen hat, um dem Anwalt all die Details zukommen zu lassen, die er für die Verhandlungsführung benötigt.

Ich kann allerdings gut reden, da ich das "Fachchinesisch" kenne, da ich selbst Anwalt bin - allerdings auf einem völlig anderen Gebiet und daher nicht alltagstauglich :).

Gruß
Jan
 
Hallo Jan FFM,

es ist traurig das so ein Ereignis dich in das Forum führt, aber ganz ehrlich etwas stimmt doch da nicht?
Du bist selbst Anwalt, aber eine andere Fachrichtung, als Verkehrsrecht, die Grundausbildung in Sachen Jura sind doch Gleich oder?
Außerdem hast du in deinem direkten Umfeld doch genügend Antwälte die dir kostenlos Ratschläge geben können. Darum verstehe ich deine Fragen hier im Forum nicht.
Gruß Buffy07
 
Lieber Buffy,

bei den Anwälten ist es wie bei den Ärzten - Du würdest wahrscheinlich bei einem Beinbruch auch keinen HNO-Arzt fragen wie es geht. Und es gibt tatsächlich Anwälte (und ich bin einer davon), der noch nie bei Gericht war und sich mit Fragen des Schadensersatzrechts zum Glück noch nie praktisch beschäftigen musste. Ich bin also bei vielen Fragen ebenso Laie, wenn ich auch den Vorteil habe, dass ich die Juristensprache verstehe und mir die nächsten Nächte wahrscheinlich viel anlesen werde. Und auch wenn es komisch klingt - ich kenne privat tatsächlich keinen "alltagstauglichen" Juristen, da sich die meisten meiner Studienkollegen ebenfalls auf Fragen des Wirtschaftsrechts spezialisiert haben. Das hat u.a. wahrscheinlich etwas damit zu tun, dass die Generalisten in den kleinen Kanzleien und die hochspezialisierten Anwälte in den Großkanzleien meist in recht unterschiedlichen Welten arbeiten...ich glaube, dass ist dann doch ein Unterschied zu Ärzten...

Gruß
Jan
 
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