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Unfall mit Todesfolge, dann untätiger Anwalt

Mettmanner

Neues Mitglied
Guten Abend !

Ich bin neu hier im Forum angemeldet, da ich in einer Familiensache Rat suche. Vielleicht hat jemand ähnliche Probleme und hat gewisses "Know How" oder hat ähnliches erlebt. Ich bedanke mich im Voraus für die Mühe alles durchzulesen!

Ich versuche die Situation möglichst genau zu beschreiben:
-Es geht um meinen Bruder, seine Frau hatte im Jahr 2007 einen tödlichen Unfall auf dem Weg zur Arbeit, ein Wegeunfall Auto wurde von LKW in andere Autos geschoben, Schuldfrage zu 100% geklärt.
Zum Zeitpunkt des Unfalls haben beide in der gleichen Firma gearbeitet, er im Schichtdienst, sie mit festen Zeiten im Büro. Es gibt ein Kind, zum damaligen Zeitpunkt 6 Jahre alt. ( Er damals 29, Sie 31 )

Es wurde eine Rente über die Berufsgenossenschaft gezahlt. Beide haben gleich viel verdient, jeder 2100 Euro Brutto. Die GB zahlt nun etwa 650 Euro Witwerrente und für das Kind 450. Er hat jetzt wieder Steuerklasse 1.

Die Gegenversicherung hat die Beerdigung bezahlt. Soweit OK.

Es wurde direkt im Jahr 2007 ein Anwalt beauftragt sich um weitere Ansprüche zu kümmern, diese Anwalt gab den Fall 2008 an einen anderen Anwalt im gleichen Hause weiter.

Wir haben natürlich mit der ganzen Familie versucht ihn wieder auf die Beine zu bringen, dabei ist die Sache mit Ansprüchen durch den Anwalt erstmal nicht weiter verfolgt worden. Der Anwalt hat aber immer von Jahr zu Jahr einen Verjährungsverzicht angefordert und auch erhalten.

( Das Geld hat immer soweit gereicht, und er wurde mit dem Vorgang immerwieder an den Verlust der geliebten Ehefrau erinnert)

Jetzt ist folgendes passiert:

Im Jahr 2014 hat man ihm eine Immobilie angeboten, unter Marktwert, er hatte im Hintergrund dass ja noch eine Summe von der Versicherung kommt und hat den Anwalt informiert dass wieder Bewegung in die Sache kommt, gleichzeitig gefragt was den etwa zu erwarten ist.

Der Anwalt schrieb einen Brief dass er 900.000 Euro Forderungen an Haushaltsführungschaden und weiteren Schäden sieht und er mit etwa 500.000 Euro als Kapitalabfindung rechnen könnte.

Darauf hin gebelndet kaufte er die Immobilie...

Jetzt kommt der Hammer, der Anwalt entwickelte in der Folge irgendeine Form einer psychischen Störung, er hat den Fall nicht mehr weiterbearbeitet, hat Anrufe ignoriert, beantwortet Faxe und Emails nicht auf deren Inhalt und und und.

Der Anwalt hat wohl Anfang 2015 ein Zahlung des Schmerzensgeld erreicht ( 10.000 Euro) wobei er sich 1500 Euro als Honorar beiseite getan hat.
Gegenüber der Versicherung hat er wohl ( lt. Schreiben der Versicherung) in 6 Jahren Bearbeitungszeit noch nichteinmal eine Berechnung des Schadens vorgelegt, darauf angesprochen meinte er das die Berechnungen ungleublich komplex sind, und das halt lange dauert ) Angeblich sollte es Mai 2015 ein Termin zu einem Regulierungsgespräch geben, das er aber lt. seiner Aussage wegen Krankheit abgesagt hat, davon gab es nichts schriftliches, ob es diesen Termin überhaupt gab. Wir werden aus dem Verhalten des Anwalts einfach nicht schlau, entweder hat er gar keine Ahnung oder er arbeitet bereits für die Gegnerische Versicherung?

Mein Bruder kommt jetzt inzwischen nicht mehr mit dem Geld klar, hat inzwischen Schulden gemacht, ich und der Rest der Familie wir können das nicht mehr mit ansehen und überlegen wie wir ihm helfen können.
Er ist inzwischen ein nervliches Wrack und wartet täglich auf Anruf des Anwalts dass alles fertigist, der aber nicht kommen wird meiner Meinugn nach.

Hat irgendwer Erfahrung ( leider durch eigenen Unglücksfall) mit ähnlichen Werten:

Ich fasse nochmal kurz zusammen:

Unfall 2007, Er 29, Sie 31, Kind 6
Gehalt beide 2100 Euro Brutto.
BG Rente 1100 Euro ( Befristet bis 2020 lt. Bescheid!)

Früher Normaler Haushalt, beide Vollzeit.

Er jetzt auch wieder Vollzeit, Kind war bis Ende 13 Lebensjahr bei einer Tagesmutter.

Ist eine Summe von 400.000-500.000 Euro als Abfindung überhaupt realistisch oder hat der unfähige Anwalt diese Summe völlig aus der Luft geriffen?

Was sollte man mit dem Anwalt machen ? Mandat entziehen und versuchen einen Spezialisten zu finden.

Für Tipps sind wir Dankbar und wünschen alles Gute und Gottes Segen für jeden Forumsteilnehmer und deren Angehörige !
 
Hallo Mettmanner ,

jetzt schlafen wohl schon einige . ich seh du bist noch online ....

Es tut mir so schrecklich leid , was eurer Familie widerfahren ist .

Vorweg ich habe da nicht so die Erfahrung . Denke aber es fehlen noch paar Infos ,um dir richtig zu helfen .
Hat dein Bruder eine Rechtsschutzversicherung ?
Ist alles vor Gericht oder nur beim Anwalt ?
Evtl. die Rechtsschutz fragen ob ein Wechsel möglich ist und wie .

Nachdem , was Du schreibst würde ich aber den Anwalt wechseln .

Glaub hier im Forum sind auch paar Anwälte . Vielleicht meldet sich einer und kann dir richtige fachliche Tipps geben .

Drück Dir ganz doll die Daumen .
Heidjer
 
Guten Morgen !

Vielen Dank für deine Worte!

Also, ja es gibt eine Rechtsschutzversicherung, allerdings hat der Anwalt sie bis jetzt nicht in Aspruch genommen. Er hat sich einmal eine Anzahlung geben lassen sowie von der Schmerzensgeldzahlung einen anteil eingesteckt, Das waren bis jetzt insgesamt 2500,- Euro.

Da doch die Schuldfrage geklärt ist muss doch die Gegenversicherung sowieso bezahlen oder ?

Vor Gericht ist das nicht, es sollte alles mit einem Vergleich vorher beendet werden, damit es grade nicht so aufreibend lange dauert, was gründlich schiefgelaufen ist.

Liebe Grüße
 
Moin ,

ein Wechsel müsste da doch problemlos sein . Ist nur die Frage der Kosten übernehme . Gegnerische Versicherung eigene Rechtsschutzversicherung . Wer bezahlt den Anwalt denn jetzt? Eigentlich ist der Gegner dafür zuständig , die Sachlage ist ja klar .
Hier im Forum gibt es oben Suchbegriffe . Klick da mal auf Anwaltswechsel .

Liebe Grüße ,
Heidjer
 
Frag vielleicht Isländer .

Glaub er kann dir die richtigen Fragen stellen und dann helfen .

PN kann man bei dir nicht senden .
 
Hallo Mettmanner,

das sieht für mich nach einem Fall von Anwaltshaftung aus.

Achtung, hier gibt es auch Fristen!

Also bitte sofort einen Termin bei einem anderen Anwalt machen, damit er alles klärt. Ggf. mal ein paar Euro für eine Beratung zahlen. Für Euch steht viel zu viel Geld auf dem Spiel.

Tipp: nicht gleich einen RA aus dem gleichen Städtchen nehmen = Stammtisch. Lieber einen Spezialisten der etwas weiter weg ist.

Das ist neutraler. Im Grunde geht es dann auch nicht mehr um den alten RA - sondern um seine Haftpflichtversicherung.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra !

Danke für den Tipp!

Es gibt wohl Verjährungsverzichtserklärungen der Versicherung, diese wurden immer zum Jahresende angefordert. ( und auch gewährt )

Es sind jetzt viele Unterlagen bei dem Anwalt, kann ich theoretisch mit meinem Bruder hingehen, das Mandat mit sofortiger Wirkung entziehen und auf alle Unterlagen mitnehmen. Ich habe zwar schon gesucht, aber das war nicht so verständlich.

Es gab noch keinerlei Rechung von dem untätigen Anwalt.

Liebe Grüße
 
Hallo Mettmanner,

es ist auch richtig, dass ihr noch keine Rechnung von Eurem RA erhalten habt, denn die Kosten für den RA muss die gegn. HPV bezahlen.

Aber macht Euch mal schlau, z. B. bei der RA-Kammer, wie ihr wechseln könnt ohne auf zukünftigen Kosten sitzen zu bleiben, bzw. bei dem neuen RA.
Gut ist es natürlich, wenn ihr das Thema mit seinen psych. Problemen und seine weitere Untätigkeit nachweisen könnt.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Mettmanner,

Kasandra hat dir schon viel wichtiges geschrieben!

Bei mir war es auch so, dass ich mit meinem ersten Anwalt unzufrieden war. Dieser war nur außergerichtlich tätig. Ich nahm Kontakt zu einem anderen Anwalt auf, der mir riet auf die nächste Ablehnung der Versicherung zu warten und dann meinem alten Anwalt das Mandat zu kündigen und ihm zu übergeben. Das neue Mandat lief dann über die RSV und das alte über die gegnerische Haftpflicht.
Da mein neuer Anwalt (nach Deckungszusage durch die RSV) sofort Klage einreichte, fielen für mich keine doppelten Anwaltsgebühren an.

Aber Achtung: dieses Konstrukt funktioniert evtl (?) nur in der von mir geschilderten Konstellation. Vielleicht kann Isländer noch etwas dazu sagen.

Gruß
Joker
 
Hallo Mettmanner und Kasandra,

sofern euer Anwalt schon 1500 € erhalten hat, ist er schon voll bezahlt für das wenigste, was er geleistet hat!
Geh mit deinem Bruder hin und forder die kompletten Akten! Auch die Handakte!
Er darf euch nichts vorenthalten! Ausflüchte wie: 10 jähriger Aufbewahrungsfrist sind Unsinn! Die Akten gehören euch, grade wieder ein Urteil erschienen, wo ein Anwalt 2000 Eus Strafe bekam, weil er die Handakte nicht herausgab!

Dann kann euer neuer Anwalt handeln! Ob gegen die Haftpflichtversicherung oder den EX-Anwalt!

Danke, dass du ihm hilfst! Seine Trauer lähmt ihn, Versprechungen auf Hilfe von Anwälten und Gegnerischen schwächen ihn. Ich glaube auch, dass ihm und seinem Kind etliche 100`000;-€ zustehen!
Dafür brauchts es den richtigen Anwalt !

Willkommen und danke
Aramis
 
Grüß Dich, Mettmanner!


01
Da immer ein Verjährungsverzicht erreicht wurde, sieht es ganz danach aus, als sei wenigstens noch nichts vejährt.

02
Passiert ist offenbar folgendes: Der Anwalt hat sich festgefahren.

(a)
Zuerst -damit man die psychische Mechanik versteht, was da los ist:

Er hat nicht mehr den Mut, die Akte zu bearbeiten. Jetzt schiebt er wie ein Radlader "einen Haufen Dreck" (= Schadenbearbeitung) vor sich her, der Haufen wird mit der Zeit immer höher, und dann kommt es so weit, dass die Räder des Radladers durchdrehen. "Angst verdummt den Menschen": Denn was ihn abhält, das mal durchzuforsten, das ist die Tatsache, dass er sich bis hin in die Haarspitzen schämt, dass er nichts getan hat.

Kommt der Mann an den Leitzordner unsortierter Zettel, dann hebt er mit der Kugelschreiberspitze ein wenig das eine Pappendeckel-Eck an: Sofort steigt schwefelgelber Gestank aus der Akte, es zischt laut - gleich bricht der Geysir aus!

Entsetzt fährt der Anwalt zurück. Das nächste halbe Jahr langt er dieses Ungeheuer nicht mehr an.


(b)
Dass der die Akte nie mehr mit Erfolg bearbeiten wird, das ist klar. Das beste, was er machen könnte, wäre, schlicht das Mandat zu künigen. Das macht er nicht. Weil er sich schämt.

Das hilft Dir jetzt aber nur zum Teil weiter. Was tun?


03
Du kannst jederzeit das Mandat kündigen. Aber ich würde es nicht sofort und unbedacht tun, denn:

Ein Mandat ist ein Dienstleistungsvertrag. Nur dann, wenn die Dienstleistung total unbrauchbar ist, verliert der Anwalt seine Gebührenansprüche. Da liegt die Latte hoch.

Ein neuer Anwalt verdient die gleichen Gebühren von vorn.

Die gegenerische Versicherung zahlt nur die Mehrkosten durch RA-Wechsel, wenn man beweisen kann, dass der RA-Wechsel notwendig war. Das verstehen die wenigsten Versicherer, weil sie es nicht verstehen wollen. Vielmehr wird sie den derzeitigen Anwalt als Zeugen dafür aufrufen wollen, dass er immer ordnugnsgemäß gearbeitet hat, und da wirds schwierig.


04
Löung geht so: Ratsam ist es, den Wechsel durch Nachfragen (immer nur per Einschreiben!) und permanente Bitte um Mitteilung, wie es weiter gehen soll vorzubereiten. Denn dann kann man der Versicherung nachweisen, dass der Wechsel vernünftig war.


05
Nun hast Du eine Option mehr: Die Rechtsschutzversicherung.

(a)
Die gegnerische Versicherung schuldet auch Erstattung von Anwaltskosten. Da kann man ide eine Rechnung hinschicken.

(b)
Die Rechnung des anderen RA bekommt die Rehctsschutzversicherung. So funktioniert wenigstens die Zwischenfinanzierung.


06
Was Du jetzt brauchst, ist ein RA, der den nötigen Mut hat, Leitzordner mit altem Mist durchzuarbeiten und die Akte erst mal bearbeitbar machen. Ohne das geht gar nichts.

Ein Leitzordner oder zwei gehen ja noch. Aber: Wenn man einen ganzen Umzugskarton "unsortierter Zettelhaufen" bekommt, dann schluckt auch der Mutige: Denn darf er mehrere Tage nichts anderes machen als wühlen, sortieren, Notizen machen.

Dann aber ist die Akte wieder erstmnals bearbeitbar.

Nun vermute ich, dass das -eben wegen der dünnen Bearbeitung- "nur" 1 - 2 Leitzordner voll sind (= 1/2 bis 1 ganzer Tag "Wühlmaus"). Stimmt das?


07
Ob die Forderung, die der RA der Versicherung gestellt hat, realistisch ist, das weiß ich nicht. Dazu hat man zu wenig Daten jetzt.

08
Wissen kann man derzeit nur:

Darauf wird der Versicherung kaum sagen: "Juhu! Und jetzt zahlen wir!". Der Versicherer wird mitteilen, dass es an Belegen fehlt, alles nicht nachvollziehbar, er wird nach kräften versuchen, den Anwalt weiter in das Dickicht reinzuziehen, in dem er schon steckt.

Denn das bietet die Chance, dass der RA weiterhin festsitzt.

09
Ergebnis: Das Problem sollte lösbar sein, ist aber ein Haufen Arbeit.
Das erste ist:

Erstellen einer bearbeitbaren Akte. Dazu müsst ihr mal eine komplette Kopie Eueerer Akte machen, die ihr habt.

Dann: Wechsel vorbereiten, so, wie es oben steht.


10
Nur Mut!


ISLÄNDER
 
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