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Unfall-keine Polizei gerufen

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re

Hallo ihr,
das ist ja echt eine knifflige Sache.

Gilt denn eigentlich auch im sog. „stehenden“ Verkehr, vor Ampeln, Schranken, etc. nicht das gleiche wie im „fahrenden“ Verkehr:
Abstand halten zum „Vordermann“?

Schon bei einer leichten Steigung kann es beim Anfahren doch dazu kommen, dass der Wagen leicht zurückrollt.
Genau in der Sekunde, in der man den einen Fuß von der Bremse nimmt und damit die Kupplung tritt und mit dem anderen dann Gas gibt.
(Also wenn man im Leerlauf steht und nicht die ganze Zeit im 1. Gang mit dem Fuß auf der Kupplung, um diese dann nur loszulassen und nur noch Gas geben zu brauchen)
Also das wäre doch ein normaler Vorgang.
Dazu muss ein Auto noch nichtmal ausgehen.

Ich habe in der Fahrschule damals gelernt, dass man auch an Ampeln etc. nicht so dicht am Vordermann stehen sollte.
Ob dies jetzt nur ein netter Tipp von meinem Fahrlehrer war oder es tatsächlich ein Gesetz ist, kann ich nicht sagen.
Wisst ihr Genaueres darüber?

Denn die Frage ist, ob Monika1991 überhaupt generell und komplett schuld hat, finde ich.
Schliesslich hat man keinen Einfluss auf die folgenden Fahrzeuge.

Ich glaube, wenn mir sowas passiert wäre, hätte ich zu der Dame im Mercedes gesagt:
„Wenn Sie sich direkt an meine Stoßstange kleben – Ihr Pech!“
– „Die Ampel wird nicht schneller grün, nur weil Sie hinter mir drängeln!“

Dies wäre meine erste Reaktion gewesen, ob es nun rechtlich korrekt ist, weiss ich wie gesagt nicht, aber logisch fände ich es schon.
 
Schuld oder nicht schuld

Hallo Nicole,

wer auffährt hat normalerweise schuld, egal, ob der hintere Pkw auf den vorderen oder der vorderer rückwärts auf den hinteren Pkw auffährt.

Das ist eindeutig in diesem Fall.

Unklar ist, ob es eventuell beim hinteren Pkw einen Vorschaden im Kollisionsbereich gab. Denn dann spricht man von einem sogenannten "überdeckten Schaden", was zur Nichtregulierung führt. Die Begründung liegt darin, dass der vorher gehende Schaden hätte ebenfalls repariert werden müssen. Das heißt, der neue Schaden, weil im alten Schaden gelegen, verursacht keine Mehrkosten.

Gruss der RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,

erklär mir mal bitte, was Monica deiner Meinung nach mit diesen Informationen anfangen soll?

Ich wiederhole mich gerne noch einmal:

Verwirrt Monica doch bitte nicht mit unnötigen Eventualitäten. Derartige Verwirrung könnte weitaus schädlicher für sie sein als dieser (ich glaube, da sind wir uns alle einig) banale Fall.

Gruß

Ricky
 
Was soll Monica damit anfangen?

Hallo ricky_martin81,

Monica hat eine Frage gestellt und die habe ich ihr beantwortet. Was sie damit jetzt anfängt, ist eigentlich ihre Sache. Ich gehe mal davon aus, dass sie eine entsprechende Information haben wollte. Sollte es übrigens nicht zur Regulierung kommen, hätte das für Monica den Nebeneffekt, dass sie nicht hochgestuft wird.
Ich verstehe nicht, was das mit Verwirrung zu tun hat.

Gruss der RekoBär:)
 
Hallo,

Ich habe nun mit der Frau gesprochen und sie meint der Schaden wird ca. 700 € kosten. Ich habe wirklich überhaupt keine Ahnung, ob das zu viel ist oder ob ich noch Glück gehabt hatte.
 
Wenn Sie nur eine Beule hat, dann google doch mal was die Schürze /
Stoßstange neu kostet. Achte darauf ob die Schürze / Stoßstange lackiert
war oder ob die Dame sagt, das mehr kaputt ist als nur die Schürze /
Stoßstange.

Dann haste den Preis für dein Verschulden ;)

MfG

Quack
 
Hallo Monica,

dann hast du ja nun schonmal einen Richtwert. Nun hast du mehrere Möglichkeiten:
1. Du kannst mit der Frau verhandeln und hoffen, dass sie auch mit einem geringeren Betrag einverstanden ist. Den zahlst du und die Sache ist beendet.:)
2.a. Du fragst bei deiner KFZ-Haftpflichtversicherung nach, um wieviel die dich hochstufen würden. Wenn dies einen höheren Betrag ergibt als € 700, dann zahlst du die Reparatur aus eigener Tasche und die Sache ist erledigt.
2.b. Wenn der "Hochstuf"-Betrag niedriger ist als € 700, lässt du dich hochstufen, die Frau soll das über deine Versicherung abwickeln und die Sache ist für dich erledigt.
3. Du beauftragst einen Gutachter (zahlst diesem sein Honorar), überprüfst, ob die € 700 angemessen sind und begibst dich in einen Rechtsstreit gegen die Frau, falls € 700 zu hoch angesetzt sind.

@ Rekobär: Sorry, du hast Recht. Du hast lediglich geantwortet. Das finde ich sehr nett von dir und dafür ist das Forum ja da. Ich dachte aber, dass die vielen Fragen von Monica aus Unsicherheit stammen und daher nicht unbedingt beantwortet werden müssen. Nichtsdestotrotz: Sorry für meine Ansprache

@ Quack: Wenn das Auto aber beispielsweise verzogen ist - was auch bei geringen Aufprallkräften passieren kann (wer weiß besser als du, was alles Schlimmes selbst bei geringen Geschwindigkeiten passieren kann..;):() - kommt man mit dem "ergoogelten" Preis für einen Stoßstange inkl. Lackierarbeiten nicht mehr hin. Ein Anhaltspunkt ist es, aber mehr auch nicht!

Gruß

Ricky
 
@ Quack: Wenn das Auto aber beispielsweise verzogen ist - was auch bei geringen Aufprallkräften passieren kann (wer weiß besser als du, was alles Schlimmes selbst bei geringen Geschwindigkeiten passieren kann..;):() - kommt man mit dem "ergoogelten" Preis für einen Stoßstange inkl. Lackierarbeiten nicht mehr hin. Ein Anhaltspunkt ist es, aber mehr auch nicht!

Natürlich weiß ich das :(

Aber denkst du nicht wenn die Frau sagt Sie hätte "nur" 700€ Schaden,
dann ist da noch etwas verzogen? Wenn etwas verzogen ist, dann
ist das teurer, wenn nicht sogar Wirtsch. Totalschaden.

So ich das zumindest, aber Rekobär kann da mehr Tipps geben ;)

vg
 
Hallo Quack,

genau, nach einem wirtschaftlichen Totalschaden klingt das beileibe nicht. Ich glaube aber auch nicht, dass die Frau die Stoßstange selbst abmontieren wird. :p Daher wird in den € 700 sicher auch Arbeitslohn und MWSt enthalten sein. Insgesamt denke ich, dass man - per Ferndiagnose - von einem Preis sprechen kann, der zumindest nicht zwangsläufig dubios klingt.

@ Monica: Niemand in diesem Forum wird dir beantworten können, ob du über den Tisch gezogen wirst oder nicht. Allein schon, weil wir das Fahrzeug von der Frau ebenso wenig gesehen haben wie einen etwaigen Kostenvoranschlag.

Und nun mache ich meinen Wochenends-Mittagsschlaf. :)

Gruß

Ricky
 
re

Hallo Rekobär,
danke für deine Antwort!

Hallo Nicole, wer auffährt hat normalerweise schuld, egal, ob der hintere Pkw auf den vorderen oder der vorderer rückwärts auf den hinteren Pkw auffährt.
Das ist eindeutig in diesem Fall.

Dann bräuchte sich quasi jemand, in dessen Adern kriminelles Blut pulsiert, an einer Ampel etc. bei einer Steigung nur ganz dicht hinter einen stellen, darauf lauern, dass man ausversehen leicht zurückrollt um dann einem eine lange Nase zu machen und die Hand aufzuhalten!
Bin entsetzt!

Hallo Monika,
ich hoffe für dich, dass du nicht über den Tisch gezogen wirst!
 
Wenn Sie nur eine Beule hat, dann google doch mal was die Schürze /
Hallo Quack,
keiner wird sich an ein vernüftiges Auto den Schrott aus dem Internet antun. Ausser er ist Bastler und hat sehr viel Zeit. Ich habe vor meinem Unfall gerne selbst an Autos herumgeschraubt, und egal was es für ein Karosserieteil ist, da müssen selbst bei den original Ersatzteilen noch Anpassungen um Umbauten vorgenommen werden. Zudem sind die meisten Stoßstangen heute bei MB lackiert, frag mal bei einer Lakiererei nach, was heute da eine Lakierung kostet.
Der ganze Arbeitlohn macht heute schon einen großen Teil, jeder Reparatur aus.
Da meine Frau auch bei MB Kunde ist, die Stunde liegt bei uns bei 86 öcken, letzte bei der letzten Reparatur lag der Ersatzteilpreis bei 70,- die Arbeitszeit kosteste knappe 300 Euros, und das nur für ein Längslager tauschen.
 
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