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Unfall im Ausland

Euroklaus

Nutzer
Registriert seit
8 Aug. 2011
Beiträge
4
Ort
Kiel
Hallo liebe Diskussionsteilnehmer, ich habe diese Seite per Zufall gefunden, dies ist mein erster Eintrag. Ich hatte vor drei Jahren einen Unfall in der Türkei, genauer gesagt bin ich niedergeschlagen worden. Seitdem habe ich Gleichgewichtsstörungen, die mein vorheriges Leben stark erschweren bzw. ganz unmöglich machen - so habe ich schon mehrmals versucht, wieder eine Arbeit aufzunehmen, was aber aufgrund heftigen Schwindels unmöglich war. Ich habe seinerzeit so schnell wie möglich wieder versucht, in die Türkei, nach Istanbul, zurück zu kehren. Leider scheiterte dies, weil die Stadt sehr hüglig ist, was mir zu große Probleme bereitete. Hilfe zu bekommen, ist schwierig für mich, da der Täter kein Einheimischer war und ich auch keine Beweise habe, wodurch sich die türkischen Behörden nicht zuständig fühlen. Das OEG greift nach Auskunft des Weißen Rings nur bei Fällen ab Juli 2009; bei mir handelt es sich um einen Vorfall im September 2008. Dazu kommt, dass einige Personen in der Türkei und in Bulgarien meinen Hilfsbedarf finanziell ausgenutzt und mich um einiges Geld betrogen haben; auch hierbei sehen weder die öffentliche Rechtsberatung im Rathaus noch die Polizei Möglichkeiten, mich zu unterstützen. Ich habe mich mittlerweile damit abgefunden, dass keine körperliche Besserung in Sicht ist, auch die Ärzte machen mir nicht allzu viel Hoffnung, und dass ich mein geliebtes Istanbul vermutlich nie wieder sehe. Über irgendeine finanzielle Hilfe würde ich mich allerdings freuen; ich lebe von Hartz IV, ich muss einige Wege, die früher zu Fuß kein Problem waren, jetzt mit dem Bus zurücklegen, was jedesmal ein Loch in mein Budget reißt. Kennt hier noch irgendwer eine Stelle, an die ich mich wenden kann?
 
Hallo Euroklaus,

willkommen hier im Forum.

Ich weiß zwar nicht wie alt Du bist, aber hast Du ggf. eine Möglichkeit in Rente zu gehen aufgrund Deiner Erkrankung? Wieviel GdB hast Du vom Versorgungsamt? Hast Du schon mal bei der DRV einen Rentenantrag gestellt?
Warst Du schon auf dem Arbeitsamt, ggf. ist für Dich eine Umschulung möglich, wenn Du nicht in Deinen alten Beruf arbeiten kannst.

Auch wenn Du Istanbul liebst und gerne dort hin möchtest (welche Nationalität hast Du?) Bei einem Nickname kann man sich ja nicht immer 100% ig sicher sein.

Du schreibst über Deine Wünsche, was vollkommen verständlich ist - aber auf der anderen Seite ist Dein Wunsch ebenfalls Geld. Mit dem OEG kenne ich mich nicht aus - hier können evtl. noch andere User etwas schreiben.

Viele Grüße
Kasandra
 
Hallo Kasandra, vielen Dank für die Antwort. Ich bin 47 und Deutscher, keinerlei türkischer Abstammung, dass ich mich in Istanbul verliebt habe, hat verschiedene Gründe - die zu erklären, würde hier zu weit führen. Das Thema Umschulung habe ich beim Arbeitsamt angesprochen, stieß dort aber auf wenig Interesse. Ich wüsste auch nicht, was man mir anbieten sollte, bei Computerarbeit wird mir schwindlig, für Tätigkeiten z.B. im Außendienst bin ich nicht mobil genug. An einen Rentenantrag habe ich auch gedacht, aber einerseits gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass es mir eines Tages wieder besser geht, andererseits fehlen mir durch meinen Auslandsaufenthalt Beitragszeiten, sodass meine Rente niedriger als Hartz IV wäre. Ich fühle mich allgemein allein gelassen, ich habe die verschiedensten Stellen kontaktiert, aber niemand fühlt sich zuständig. Konkret würde mir eine finanzielle Hilfe oder zumindest eine Hilfe, an meine Außenstände zu kommen, helfen, damit meine körperlichen Beschwerden nicht auch durch finanzielle verschlimmert werden.
 
Finanzielle Hilfe

Hallo Euroklaus,

Deinen Ausführungen zur folge warst Du selbstständig bzw. gewerblich tätig und hast Aussenstände, also nicht bezahlte Rechnungen von Deinen Kunden. Ich gehe mal davon aus, dass Du, falls dies Kunden hier in Deutschland sind, die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hast, ohne wirklich Erfolg damit gehabt zu haben. Falls es Kunden beispielsweise in der Türkei sind, kann ich Dir leider nicht sagen, wie sich das da rechtlich verhält.
Im Übrigen halte ich nichts von Mahnungen schreiben oder Mahnbescheiden usw. Ich rede lieber mit meinen Kunden. Das gibt Dir die Möglichkeit wirklich helfen zu können und gibt Deinen Kunden auch das Gefühl, dass Du Ihnen hilfst und nicht abzocken willst. Denke mal darüber nach, ob ein Gespräch mit dem einen oder anderen Kunden, der seine Rechnung noch nicht bezahlt hat, möglich ist.

Gruss der RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,

leider ganz anders: Es handelt sich um Beträge, die ich privat Kollegen geliehen habe und die sie nicht zurück zahlen. Diese Kollegen befinden sich in der Türkei und in Bulgarien; ich habe von ihnen keine privaten Anschriften, nur Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Ohne Anschriften kann ich keinen - ohnehin wenig aussichtsreichen - Mahnbescheid erwirken, und um diese zu bekommen, brauche ich einen Rechtsanwalt. Der kostet Geld, und genau das habe ich nicht, ich versuche ja gerade, es zu bekommen. Ein Gespräch ist nicht möglich, da weder auf Anrufe noch auf Mails geantwortet wird.
 
Hallo Euroklaus,

das klingt ja wenig vertrauenserweckend:

Es handelt sich um Beträge, die ich privat Kollegen geliehen habe und die sie nicht zurück zahlen. Diese Kollegen befinden sich in der Türkei und in Bulgarien; ich habe von ihnen keine privaten Anschriften, nur Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Ohne Anschriften kann ich keinen - ohnehin wenig aussichtsreichen - Mahnbescheid erwirken, und um diese zu bekommen, brauche ich einen Rechtsanwalt.

Gibt es denn überhaupt Belege über die Schuldnereigenschaft? Ich fürchte eher nein, wenn schon Namen und Adressen nicht bekannt sind. Denn sie müssten ja daraus hervorgehen? ! Ich sehe da erst mal schwarz, auch ein RA kann da nicht gerade hilfreich sein. Gibt es wenigstens Zeugen für die privaten Darlehen, die das sicher als solches bestätigen können?


Gruss

Sekundant


PS: Vielleicht noch ne Frage: Sind diese Kollegen aus Deutschland (evtl. auch Wohnsitz hier) oder den jeweiligen Ländern?
 
Hallo Sekundant, in der Tat wenig aussichtsreich - keine Deutschen, keine Beweise. Es wäre für mein Ego hilfreich, wenn ich die Adressen hätte und einen Mahnbescheid senden könnte, auch wenn die Erfolgschancen eher gering sind. Die Adressen könnte man anhand der vorliegenden Angaben herausfinden, dies macht das Amtsgericht aber nur auf Antrag eines Anwalts, nicht einer Privatperson. Wenn ich die Adressen hätte, könnte ich die Personen anschreiben und ihnen meine Situation erklären, die ihnen vermutlich nicht bekannt ist. Sie haben auch keine aktuelle Anschrift und Telefonnummer von mir.
 
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