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unfall beim Linksabbbiegen

skyline0009

Nicht aktive Mitglieder
Hallo zusammen. Mich würde mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt interessieren.

Ich fahre im ersten Auto vorne und bremse gemäß ab, setze den blinker um in unsere Parkbucht einzubiegen. Das hinter mir kommende Auto habe ich zuvor im Rückspiegel auch erfast, war aber der Meinung, dass die Entferung deutlich groß genug ist um den Blink rechtzeitig zu erkennen.

Die Parkbucht befindet sich im spitzen Winkel zur Straße, daher muss ich langsam heranfahren und einen kurzen "Schlenker" fahren um diese gut zu kriegen. D.h. kurz nach rechts einlenken. Zufällig parkt jetzt kurz vor meiner Einfahrt noch ein weiteres unbeteiligtes Auto, vor dem ich unmittelbar abgebogen bin. Ich biege also ab und der Hintermann meinte mich noch überholen zu müssen und erwischt mich.

Also der Schaden nach dem ersten Eindruck,..Lenkstange verbogen, Kotflügel vorne, Frontschürze, Lampe...alles weitere wird noch untersucht. Auf jeden Fall wurde mein Reifen getroffen. An der direkten Front ist kein Schaden.

Den Blinker hat der Hintermann gesehen, soviel ist klar ( sogar Schriftlich festgehalten). Daran sollte kein Zweifel bestehen.

Wie seht ihr das?
 
Links blinken, nach rechts fahren

Hallo skyline00009,

aus meiner Erfahrung heraus dürfte es hier eine Pattsituation geben.

Du hast zwar links geblinkt, bist aber nach rechts ausgeschert, um dann nach links in die Einfahrt zu kommen.

Das dürfte für den nachfolgenden Verkehr recht verwirrend gewesen sein.

Interessanter weise hättet Ihr beide erhöhte Sorgfaltspflicht an den Tag legen müssen. Der Überholt, darf es nur, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdert wird. Für den, der abbiegt, gilt dasselbe.

Insofern könnte ich mir vorstellen, falls der Fall vor Gricht kommt, dass es hier eine Schuldteilung greift. Wie dann geteilt (oder auch gequotelet) wird, hängt immer von der Auffassung des jeweiligen Richters ab.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo skyline0009,

eigentlich eine Frage für einen Verkehrsrechtlicher vor Ort.

Sicherlich kann die Geschichte eine gegenseitige Haftunsquote
von 50:50 inne haben, aber genau so gut 1/3-2/3 oder 2/3-1/3 ?

Man muss die ganze individuelle Situation betrachten, sprich
es ist nicht auszuschließen, dass dein Gegenüber bei unklarer Verkehrslage
überholt hat und was ist bei dir mit der zweiten Rückschaupflicht:confused:

Die Rechtsprechung Urteilt mal so oder, w. g. es kommt auf den
individuellen Fall an.


Info:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/UeberholerLinksabbieger.php

http://www.deubner-recht.de/2159628...tuelles~arbeitsrecht~arbeitsrecht_detail.html

http://www.tuebinger-wochenblatt.de/tue/page/detail.php/2230264

http://www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/vor-dem-linksabbiegen-nach-hinten-vergewissern


Grüße

Siegfried21
 
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