Hallo zusammen,
ich möchte an dieser Stelle für eine gute Bekannte anfragen, die momentan im Krankenhaus liegt. Ich versuche sie, soweit mir das möglich ist, mit meinen Erfahrungen zu unterstützen.
Jetzt hat sie aber eine Frage, auf die ich keine Antwort weiß. Ich hoffe, Ihr könnt uns weiterhelfen. Vielen Dank schonmal.
Folgendes Problem:
Sie hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschaden.
Das war im Frühjahr 2011. Seither ist sie arbeitsunfähig aufgrund der Unfallfolgen. Ihr Arbeitsverhältnis war befristet bis 31.12.2011.
Nun geht es darum, ob ihr der Verdienstausfallschaden nur vom Unfalltag bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu ersetzen ist oder ob man auch für die Zeit danach Ansprüche gegen die Versicherung des Unfallverursachers hat.
Wenn ja, wo steht das und wie wird der Verdienstausfall dann berechnet?
Wäre der Unfall nicht passiert, wäre sie arbeitsfähig und hätte sich vor bzw. nach dem Ende der Befristung eine neue Stelle suchen und ihren Lebensunterhalt verdienen können.
Wir sind an dieser Stelle wirklich ratlos. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass sie Ansprüche haben müsste.....aber auf welcher gesetzlichen Grundlage und welcher Berechnung?
Ich hoffe, es weiß jemand von Euch Rat.
Besten Dank schon jetzt für Eure Hilfe und viele Grüße
sachsblau
ich möchte an dieser Stelle für eine gute Bekannte anfragen, die momentan im Krankenhaus liegt. Ich versuche sie, soweit mir das möglich ist, mit meinen Erfahrungen zu unterstützen.
Jetzt hat sie aber eine Frage, auf die ich keine Antwort weiß. Ich hoffe, Ihr könnt uns weiterhelfen. Vielen Dank schonmal.
Folgendes Problem:
Sie hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschaden.
Das war im Frühjahr 2011. Seither ist sie arbeitsunfähig aufgrund der Unfallfolgen. Ihr Arbeitsverhältnis war befristet bis 31.12.2011.
Nun geht es darum, ob ihr der Verdienstausfallschaden nur vom Unfalltag bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu ersetzen ist oder ob man auch für die Zeit danach Ansprüche gegen die Versicherung des Unfallverursachers hat.
Wenn ja, wo steht das und wie wird der Verdienstausfall dann berechnet?
Wäre der Unfall nicht passiert, wäre sie arbeitsfähig und hätte sich vor bzw. nach dem Ende der Befristung eine neue Stelle suchen und ihren Lebensunterhalt verdienen können.
Wir sind an dieser Stelle wirklich ratlos. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass sie Ansprüche haben müsste.....aber auf welcher gesetzlichen Grundlage und welcher Berechnung?
Ich hoffe, es weiß jemand von Euch Rat.
Besten Dank schon jetzt für Eure Hilfe und viele Grüße
sachsblau
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