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Umfrage des Justizministeriums zur Regulierungspraxis von Versicherungen

Hallo zusammen,

Vertragsfreiheit ist für mich das eine, Regulierungspraxis aber das andere.

Natürlich kann ich "einen schlechten" Vertrag abschließen, der geringere Leistungen hat, an Leistungsausschlüssen krankt etc. Im ungünstigsten Fall müsste der Anwalt darüber aufklären, dass das Prozessrisiko aufgrund schlechter Vertragsbedingungen extrem hoch ist, so dass ohnehin von einem Klageverfahren besser abgesehen werden sollte.

Außerdem gibt es bei vielen Unfallopfern ja gar keinen Vertrag, nämlich wenn sie z.B. durch einen KFZ-Unfall fremdgeschädigt wurden. Das Unfallopfer hat mit der gegnerischen Versicherung keinen Vertrag, auch gelten für den Geschädigten nicht die ggf schlechten Versicherungsbedingungen des Versicherungsnehmers. Hier gilt ausschließlich BGB, ZPO und GG.

Dennoch werden solche Geschädigten in jahre-, wenn nicht gar jahrzehntelange Gerichtsverfahren getrieben, die auch noch durch den Geschädigten vorzufinanzieren sind. Bei länger dauernder Arbeits- und/oder Erwerbsunfähigkeit ist das sukzessive finanzielle und auch psychische Ausbluten doch keine Seltenheit - wir kennen genügend Schicksale hier aus dem Forum. Und das ist doch das Problem! Durch auf Zeit spielen bei Personengroßschäden können doch die meisten mürbe gemacht oder für einen billigen Vergleich weichgeprügelt werden - oder geben gar entnervt auf. Hier gilt es doch anzusetzen!

Warum werden in den Gerichtsstatistiken immer nur Verfahren mit einer Dauer von >= 2 Jahren ausgewiesen und ab einer Verfahrensdauer von länger als 2 Jahren keine Differenzierung mehr vorgenommen?
Welchen Anteil haben die Personengroßschäden-Verfahren an diesen länger als 2 Jahre dauernden Verfahren?
Wie lang ist die durchschnittliche Verfahrensdauer bei einem Personengroßschaden bis zur Rechtskräftigkeit?
Mit einer signifikanten (!) Datenerhebung könnte ggf sehr schnell klar werden, dass die regelmäßig dargestellten Fälle in den Medien keine bedauerlichen Einzelfälle, wie so gerne durch die Versicherer dargestellt - sondern System sind.

Und wenn mal die Daten und Fakten auf dem Tisch liegen, sollte hoffentlich auch die Politik endlich Handlungsbedarf sehen und über eine Umgestaltung des Systems nachdenken.

Insofern befürworte ich die Umfrage, auch wenn ich keine ehrlichen Zahlen des GDV erwarte. Wie die Justizminister damit umgehen bleibt abzuwarten. Skepsis ist gepaart mit Hoffnung

Gruß
Joker ---- mittlerweile im zweiten Jahrzehnt der Versicherungsstreitereien
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,


mit Vertragsfreiheit meinte ich, dass es einer Versicherungsgesellschaft überlassen bleibt, mit welchem Vertragsinhalt in einer speziellen Versicherungsart sie solche Verträge auf dem Markt anbietet. Zur Gestaltung solcher Verträge gibt es keinen gesetzlichen Zwang.

Obliegenheitsverletzungen sind in den jeweiligen AGB´s geregelt, nicht aber im Vertragsinhalt. Vertragsinhalt stellen z. B. Versicherungssummen oder Versicherungsleistungen dar. Jetzt verstanden?


Gruss
kbi1989
 
@ kbi,

ggf haben sich unsere Beiträge überschnitten... Kurzes Aber: geht es um KFZ-Haftpflichtfälle kann es sich nicht um Vertragssummen o.ä. handeln, s. mein obiger Beitrag. Die aktuelle gesetzliche Deckungssumme liegt bei Personenschäden bei 7,5 Mio € für Personenschäden. Ich denke, es gibt wirklich nur wenige Pesonen, bei denen es im Haftpflichtfall um diese Maximalsumme geht.

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

ich kanns mir gerade nicht verkneifen, aber kein Personenschaden wird in dieser astronomischen Summe reguliert werden. Solche Summen werden nur gezahlt, wenn ein 40-Tonner den Pfeiler einer etwas größeren Brücke rammt o.ä.

Gruß
tamtam
 
Das Thema ist zu wichtig, als es mit Ablenkungen uninteressant zu machen.

Hallo,

Aus der kleinen Anfrage der Abgeordneten der Linken, auf den der Eingangsbeitrag von Joker ausdrücklich hinweist:

Medizinische Gutachten in Gerichtsverfahren
„4. Hält die Bundesregierung grundsätzlich gerichtlich bestellte Gutachterinnen
und Gutachter, die einen teilweise großen Teil ihres Lebensunterhalts mit
außergerichtlichen Gutachten für Versicherungen bestreiten, für geeignet, in
Prozessen mit Versicherungen als Beteiligten den hohen Anforderungen an
ihre Neutralität gerecht zu werden?“


Bei dem jetzigen Thread geht es um eine pauschale Umfrage der Regulierungspraxis der Versicherer.

Auffällig ist dabei, dass für Nicht-Betroffene der Fokus auf Vertragsfreiheit und Vertragsbedingungen der Versicherer gerichtet ist, bei Betroffenen, auf die Regulierung der Versicherer in ihrer Haftpflicht gegenüber den Geschädigten und nicht das Regulierungsverhalten der Versicherer gegenüber ihren Beitragszahlern.


Der Ablenkungsversuch mit der „Vertragsfreiheit“ ist auch eine Folge der pauschal gehaltenen Umfrage, die das eine mit dem anderen vermanscht. Mir sagt diese Art der Umfrage der Ministerin L-S, dass sie in der Sache kaum Ahnung hat, so gut wie kein Interesse hat und das Thema nur taktisch anfassen muss, weil andere Parteien das ebenfalls für die Sommerpause vor der Wahl ausgewählt haben.


Mit Hilfe von 'pauschal halten' der Themenstellung hat die FDP immer einen Freiraum, ihren eigenen Nutzen festzumachen:
SGZ: „FDP ….ohne bei anderen, ihr wichtigen Themen einknicken zu müssen. So kämpft die FDP …bei den Lebens- und Krankenversicherung gegen weitere Obergrenzen bei der Provisionshöhe.“
Wesentlich ist: Provisionen muss der Beitragszahler leisten:cool:


Nochmals deutlich: Thema: „Regulierungsverhalten der Versicherer“ ist präzise pauschal gehalten, damit man mit Ablenkungen die menschenverächtliche Regulierung für unschuldig Geschädigten, also der Haftpflichtschadensersatz für den „Beitragslosen“ sehr gut steuernd vertuschen kann. Das sieht man auch daran, dass versucht wird, mit der Anzahl der Klagen beim Ombudsmann den Sachverhalt zu verharmlosen und auch damit vom eigentlichen Sachverhalt abzulenken.

Haftpflichtversicherung ist einerseits freiwillig, andererseits gesetzlich vorgeschrieben -> wer ein Auto fährt, kann nicht wählen zwischen Versicherung ja oder nein, sondern kann nur wählen zwischen den Versicherern.

Dasselbe betrifft Berufshaftpflicht: Ohne Haftpflichtversicherung ist eine Zulassung zu bestimmten Berufen unmöglich. Und speziell in diesen Bereichen dauern die schickanierenden Regulierungsverhalten der Versicherer am längsten - siehe Ärztepfusch, siehe Anwaltspflichterletzung, siehe Gutachten-Manipulationen, ... Es geht um Schadensersatz - nicht wegen dem heiligen Blechle, sondern um Schäden, die sich bei den Geschädigten existenzschädigend auswirken. Und es sollte von mündigen Wählern nicht zugelassen werden, davon mit Pauschalitäten abzulenken - darin kann man die Parteien untereinander in ihrem ernsthaften Umgang mit diesem Thema unterscheiden.


Das spöttisch menschenverachtende bei der FDP und Versicherer kommt zur Anschauung, indem sie mit den wenigen Beschwerden beim Ombudsman argumentieren. Gerade darin erkennt man, dass hier der Geschädigte als Individuum ignoriert wird. Welcher SHT-Verletzte oder mit kogn. Störungen ... wendet sich an einen Ombudsmann?



Gut, dass Joker von der Ablenkung mit der Vertagsfreiheit/-bedingungen wieder auf die wesentliche Sache hingelenkte:
Außerdem gibt es bei vielen Unfallopfern ja gar keinen Vertrag, nämlich wenn sie z.B. durch einen KFZ-Unfall fremdgeschädigt wurden. Das Unfallopfer hat mit der gegnerischen Versicherung keinen Vertrag, auch gelten für den Geschädigten nicht die ggf schlechten Versicherungsbedingungen des Versicherungsnehmers. Hier gilt ausschließlich BGB, ZPO und GG.

Dennoch werden solche Geschädigten in jahre-, wenn nicht gar jahrzehntelange Gerichtsverfahren getrieben, die auch noch durch den Geschädigten vorzufinanzieren sind.
Diese Sicht bezieht sich auf die kleine Anfrage der Linken und auf unsere Belange, denn in diesem Forum geht es nicht um Hausratsversicherung wegen Wasserschäden usw., die entsprechend von Vertragsbedinungen erledigt werden.:(



!Was kann man am folgenden Gesetzeslaut ändern, damit die Strategie der Schadensersatzpflichtentsorgung (menschenverächtliches Regulierungsverhalten der Versicherer => Thema) bestraft werden kann, oder zumindest zugunsten der Geschädigten unschädlich gemacht wird.


§ 404 Sachverständigenauswahl

(1) Die Auswahl der zuzuziehenden Sachverständigen und die Bestimmung ihrer Anzahl erfolgt durch das Prozessgericht. Es kann sich auf die Ernennung eines einzigen Sachverständigen beschränken. An Stelle der zuerst ernannten Sachverständigen kann es andere ernennen.

(2) Sind für gewisse Arten von Gutachten Sachverständige öffentlich bestellt, so sollen andere Personen nur dann gewählt werden, wenn besondere Umstände es erfordern.

(3) Das Gericht kann die Parteien auffordern, Personen zu bezeichnen, die geeignet sind, als Sachverständige vernommen zu werden.

(4) Einigen sich die Parteien über bestimmte Personen als Sachverständige, so hat das Gericht dieser Einigung Folge zu geben; das Gericht kann jedoch die Wahl der Parteien auf eine bestimmte Anzahl beschränken.

Gruß Ariel
 
Auffällig ist dabei, dass für Nicht-Betroffene der Fokus auf Vertragsfreiheit und Vertragsbedingungen der Versicherer gerichtet ist, bei Betroffenen, auf die Regulierung der Versicherer in ihrer Haftpflicht gegenüber den Geschädigten und nicht das Regulierungsverhalten der Versicherer gegenüber ihren Beitragszahlern.
Hallo Ariel,
es geht hier nicht im Betroffen oder nicht, die Vertragsfreiheit ist im GG hinterlegt, unsere Verfassung garantiert uns das Leben in Freiheit und regelt das Zusammenleben.
Eine Änderung des GG ist eine sehr hohe Hürde, und ehrlich gesagt ich denke das ist gut so, es geht hierbei nicht nur um die Rechte, sondern es können damit auch wieder verbunden Pflichten entstehen.
Die Verfassung ist das höchste Gut bei uns in der BRD, wenn hier angefangen wird, herumzuspielen, dann sind wir schnell unter einer Diktatur wie China, denn auch die andere Seite könnte dann schnell ihren Lobbyismus mit einbringen.

Haftpflichtversicherung ist einerseits freiwillig, andererseits gesetzlich vorgeschrieben -> wer ein Auto fährt, kann nicht wählen zwischen Versicherung ja oder nein, sondern kann nur wählen zwischen den Versicherern.
Sehr lustiger Vergleich, hast Du schnell mal die Mindestdeckungssumme als Bankbürgschaft für Schäden welche Du vielleicht bei anderen anrichtest so herumliegen?
Oder willst Du andere schädigen, um Vorab zu wissen, der bleibt auf seinem Schaden (auch körperlich) sitzen?

Aber gerade beim der Möglichkeit der Wahlfreiheit kann man selbst entscheiden, welcher Versicherung man vertraut, was wir bei der GUV nicht haben, ich kenne mit unter anderen die Beiträge meines Arbeitgebers für die BG, für die Kohle könnte er uns Angestellten sehr gut, sogar besser absichern, wenn es die Wahlmöglichkeit gäbe.
Wie schon geschrieben, meine PUV hat überhaupt nicht gezickt, sondern ist schon vorab gleich in Leistung gegangen, und ich musste nicht annahmen das ein GA erstellt wird, im Gegenteil das GA war dann mit auch verantwortlich das die BG überhaupt ein Gutachten veranlaßt hatte.

Ich halte nichts von staatlich vorgeschriebenen Monopolen, auch nichts von staatlichen Verboten und Regelungen, hier muss der Mensch nicht mehr denken, hat aber auch dann keinen Entscheidungsfreiheit mehr, selbst zu denken, für mich gleicht es dem Pleitestaat DDR.
 
Hallo reini5555,

Warum wird verteidigt, was außerhalb des Themas liegt?
Aber kein Wort zum Thema vorgetragen wird?

Das Thema stellt keine Umfrage zu den Versicherungsverträgen!
es geht hier nicht im Betroffen oder nicht, die Vertragsfreiheit ist im GG hinterlegt,
Alles, was mit den Versicherungsverträgen zu tun hat, ist off Topic. Es geht um das Regulierungsverhalten der Versicherer und jeder Versuch mit Vertragsbedingungen ect. davon ablenkend auf einen anderen Sachverhalt hinzuführen, ist Thema verfehlt.

Auch in den im Eingangsbeitrag angebotenen Links geht es nicht um die Vertragsbedingungen!

Wenn Gesetze so formuliert sind, dass sie ohne deren Verletzung einseitig genutzt werden können, immer der konstanten Prozesspartei zu nutzen, dem geschädigten Hasen aber so lange zu treiben, bis er vor Erschöpfung umfällt, dann sind sie Diktatur geeignet, Diktatur des Mammons, aber nicht für alle Bürger auf gleiche Augenhöhe stellend und Manipulationen sind die Folge.

Dem übrigen Vortrag von Dir kann ich leider nicht folgen :confused:

Gruß Ariel
 
Aber kein Wort zum Thema vorgetragen wird?

Hallo,
paste and copy ist das ein Beitrag?
Die Kfz Haftpflicht hast Du ins Spiel gebracht, auch wieder ein Parteienbashing kam von Dir.

Alles, was mit den Versicherungsverträgen zu tun hat, ist off Topic. Es geht um das Regulierungsverhalten der Versicherer und jeder Versuch mit Vertragsbedingungen ect. davon ablenkend auf einen anderen Sachverhalt hinzuführen, ist Thema verfehlt.
Das Regulieren ist nun mal Bestandteil der vereinbarten Leistung, welche im Vertrag festgeschrieben werden.
Damit ist schon mal die Spielregel festgelegt, alles andere ist Sache der Gerichte.
Leider es hier der Punkt, wo sich manche Richter dabei überfordern, und auch die Zeiten wo von Klageeinreichung bis zur Sitzung einfach zu viel Zeit vergeht.
Vielleicht wäre es sinnvoll mehr Richter zu fordern?
 
Hallo Ariel,

es sind ja nicht die Versicherungsbedingungen, die die Schwierigkeiten machen, sondern i. d. R. die Versicherungen, die sich an die von ihnen selbst verfassten Bedingungen nicht halten!

Steht z. B. im Vertrag einer PUV die Bedingung "bei dieser oder jener Verletzung so und so viele Prozent Gliedertaxe (o.ä.)" dann hätte eigentlich der Versicherte ein Anrecht darauf. Aber die Versicherung kommmt dann und behauptet: Diese Verletzung hat nicht durch Unfall stattgefunden bzw. die Verletzung gibt es nicht (egal, was die Arztbefunden sagen) und dann schickt dich die Versicherung zu irgendeinem versicherungsfreundlichen Gutachter, der zustimmend nickt und sagt: "Ja, das kommt nicht vom Unfall" bzw. "Ja, kommt vom Unfall ist aber nicht weiter schlimm und heilt noch aus."

Da das dann nicht der Fall ist, muss der Versicherte durch alle Instanzen auf viele Jahre klagen, obwohl ihm - lt. Versicherungsbedingungen - ja die Summe X ganz klar formuliert zugestanden hätte.

Und das macht die ganze Angelegenheit so ungerecht ... Und genau da müsste angesetzt werden, dass z.B. wirklich "neutrale Gutachter" und nicht durch die Versicherungswirtschaft subventionierte Gutachter die Begutachtung vornehmen.

Und da ist schon die Politik gefragt, die unterbinden müsste, dass KEINE Versicherung einfach so sagen kann "Kommt nicht vom Unfall!", egal was sonst so festgestellt wird ...

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo reini5555,

Könntest Du mich bitte darüber aufklären, welche Partei "KFZ-Versicherung" heißt?
Die Kfz Haftpflicht hast Du ins Spiel gebracht, auch wieder ein Parteienbashing kam von Dir.
Mobbing ist, wenn man Vorwürfe macht, ohne Begründung für was diese Vorwürfe stehen.
Also willst Du mich als Buhmann hinstellen mit der Unterstellung von Parteienbashing, ohne das zu belegen. Typisch!

"KFZ-Versicherung" hat bereits Joker ins Spiel gebracht, egal was Du mir damit ans Bein binden wolltest - ohne jegliche Begründung.
... durch einen KFZ-Unfall fremdgeschädigt wurden. Das Unfallopfer hat mit der gegnerischen Versicherung keinen Vertrag, ...

Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/newreply.php?do=newreply&p=222441#ixzz2OSEP38g3
Zwangsläufig hat jeder, der ein Auto fährt eine KFZ-Haftpflichtversicherung - welche bei Unfallverursachung vom Versicherten den Schaden ersetzen muss, der dem Geschädigten dabei entsteht. Und damit entsteht Regulierungsverhalten, welches hier in diesem Thread das Thema darstellt. Man kann aber versuchen, das vehement auf einen anderen Schauplatz, nämlich des Versicherungsvertrages lenken.




@ Rudinchen,

es sind ja nicht die Versicherungsbedingungen, die die Schwierigkeiten machen, sondern i. d. R. die Versicherungen, die sich an die von ihnen selbst verfassten Bedingungen nicht halten!

Steht z. B. im Vertrag einer PUV die Bedingung ....

Korrekt, so ist es.

Es geht jedoch nicht um eine bestimmte Sorte von Versicherungen (PUV), sondern um das Regulierungsverhalten überhaupt.
Und in einem Forum für Unfallopfer, dazu gehören auch die Regulierungsschickanierten der PUV, in dem meist unschuldig Geschädigte durch Unfallverursacher durch die Strategie der menschenverächtlichen Schadensregulierung um Hilfe hoffen, ist das Rumreiten auf dem Nebenschauplatz Versicherungs-Vertragsbedinungen überflüssig.

Es ist doch die Ausrede der Versicherer, die auf ihre Verträge und den jeweiligen Bedingungen hinweisen, um sich der Diskussion und dem Vorwurf, miserabel zu regulieren, entziehen wollen.
Liest man als Fremder (z.B. von der Presse) im Forum, so kommt das als eine Bestätigung für die Ausredenshaltung der Versicherer rüber, so ist das suggeriert. Also hat die Presse keinen Grund, meine Betroffenen-Sicht zur Kenntnis zu nehmen - noch dazu, wenn das dann aus den eigenen Forumsreihen als Parteienbashing stigmatisiert wird.

Gruß Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Joker,


um mal wieder zum Eröffnungsthread zurückzukommnen:


Dein Hinweis, dass die BJM Fr. Leuthäusser-Schnarrenberger, die Kollegen Länderjustizminister angeschrieben hat, um deren Erfahrungswerte hinsichtlich der Regulierungspraxis der Privaten Versicherer zu erfahren, ist lediglich der Anfrage der Bundestagsfrakion der "Linken" geschuldet.

Solche Anfragen, auch Ressortabstimmungen genannt, werden nicht nur in Berlin, sondern auch in allen Bundesländern täglich auf den Weg gebracht.

Insofern dienen solche Anfragen lediglich dazu, um feststellen, ob zu den Themen und Anfragen von Fraktionen, landesweit ein Interesse besteht, das angefragte Thema auf die bundespolitische Agenda zu setzen.

Da man aber ergebnisneutral die Anfrage bewerten möchte - liegt es doch nahe - dass hierzu auch die Meinung des GDV mit eingeholt wird.

Nur, solche veröffentliche oder interne Anfragen, dienen doch nicht dazu, am bestehenden System etwas zu verändern, indem doch die Politik mit im Boot sitzt.

Die Bewertung dieser oder solchen Anfragen enden letzendlich im Ergebnis wie folgt:

Die Bundesministerin
der Justiz

10000 B e r l i n


Bundestagsfraktion der Linken


Das Ergebnis der länderübergreifenden Anfrage und der heute eingegangenen Stellungnahme des GDV zu der Thematik: "Schadensregulierung Privater Versicherer", veranlasst mich festzustellen: dass hierzu von meinem Haus kein Bedarf gesehen wird, eine Gesetzesnovelle vorzubereiten und beraten zu lassen, die Schadensregulierung der Privaten Versicherer gesetzgeberisch neu zu regeln.

Die bisherigen gesetzlichen Grundlagen werden hierzu übereinstimmend als ausreichend gesehen. Ich bedauere, der Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken zu dem vorgetragnen Sachverhalt: Schadensregulierung der Privaten Versicherer, hierzu mitteilen zu müssen, dass es auch länderübergreifend im Ergebnis dazu gekommen ist, dass kein weiterer Bedarf gesehen wird, hierzu eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen vorzubereiten. Auch der GDV sieht hierzu keine Veranlassung, von der bisherigen Praxis abzuweichen, da gerichtlich ausgetragene Streitfälle prozentual eine sehr geringe Anzahl darstellen.

So oder so ähnlich enden solche Anfragen, die gezielt veröffentlicht werden, um den politischen Bürger (Wähler(in)) glauben lassen zu wollen, dass die Politik sehr wohl sich um die Anliegen der Wähler kümmert. Politisch aber ..... dazu nicht gewillt ist.

Ich will aber denen den Glauben nicht nehmen, dass solche Anfragen oder Statement´s auch was bewegen würden. Nur, und das ist meine persönlich private Meinung, ich lasse mich von solchen Dingen nicht mehr irritieren, ich hab täglich mit solchem politischem Nonsens zu tun.

Gruss
kbi1989
 
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