Joker
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Hallo zusammen,
Vertragsfreiheit ist für mich das eine, Regulierungspraxis aber das andere.
Natürlich kann ich "einen schlechten" Vertrag abschließen, der geringere Leistungen hat, an Leistungsausschlüssen krankt etc. Im ungünstigsten Fall müsste der Anwalt darüber aufklären, dass das Prozessrisiko aufgrund schlechter Vertragsbedingungen extrem hoch ist, so dass ohnehin von einem Klageverfahren besser abgesehen werden sollte.
Außerdem gibt es bei vielen Unfallopfern ja gar keinen Vertrag, nämlich wenn sie z.B. durch einen KFZ-Unfall fremdgeschädigt wurden. Das Unfallopfer hat mit der gegnerischen Versicherung keinen Vertrag, auch gelten für den Geschädigten nicht die ggf schlechten Versicherungsbedingungen des Versicherungsnehmers. Hier gilt ausschließlich BGB, ZPO und GG.
Dennoch werden solche Geschädigten in jahre-, wenn nicht gar jahrzehntelange Gerichtsverfahren getrieben, die auch noch durch den Geschädigten vorzufinanzieren sind. Bei länger dauernder Arbeits- und/oder Erwerbsunfähigkeit ist das sukzessive finanzielle und auch psychische Ausbluten doch keine Seltenheit - wir kennen genügend Schicksale hier aus dem Forum. Und das ist doch das Problem! Durch auf Zeit spielen bei Personengroßschäden können doch die meisten mürbe gemacht oder für einen billigen Vergleich weichgeprügelt werden - oder geben gar entnervt auf. Hier gilt es doch anzusetzen!
Warum werden in den Gerichtsstatistiken immer nur Verfahren mit einer Dauer von >= 2 Jahren ausgewiesen und ab einer Verfahrensdauer von länger als 2 Jahren keine Differenzierung mehr vorgenommen?
Welchen Anteil haben die Personengroßschäden-Verfahren an diesen länger als 2 Jahre dauernden Verfahren?
Wie lang ist die durchschnittliche Verfahrensdauer bei einem Personengroßschaden bis zur Rechtskräftigkeit?
Mit einer signifikanten (!) Datenerhebung könnte ggf sehr schnell klar werden, dass die regelmäßig dargestellten Fälle in den Medien keine bedauerlichen Einzelfälle, wie so gerne durch die Versicherer dargestellt - sondern System sind.
Und wenn mal die Daten und Fakten auf dem Tisch liegen, sollte hoffentlich auch die Politik endlich Handlungsbedarf sehen und über eine Umgestaltung des Systems nachdenken.
Insofern befürworte ich die Umfrage, auch wenn ich keine ehrlichen Zahlen des GDV erwarte. Wie die Justizminister damit umgehen bleibt abzuwarten. Skepsis ist gepaart mit Hoffnung
Gruß
Joker ---- mittlerweile im zweiten Jahrzehnt der Versicherungsstreitereien
Vertragsfreiheit ist für mich das eine, Regulierungspraxis aber das andere.
Natürlich kann ich "einen schlechten" Vertrag abschließen, der geringere Leistungen hat, an Leistungsausschlüssen krankt etc. Im ungünstigsten Fall müsste der Anwalt darüber aufklären, dass das Prozessrisiko aufgrund schlechter Vertragsbedingungen extrem hoch ist, so dass ohnehin von einem Klageverfahren besser abgesehen werden sollte.
Außerdem gibt es bei vielen Unfallopfern ja gar keinen Vertrag, nämlich wenn sie z.B. durch einen KFZ-Unfall fremdgeschädigt wurden. Das Unfallopfer hat mit der gegnerischen Versicherung keinen Vertrag, auch gelten für den Geschädigten nicht die ggf schlechten Versicherungsbedingungen des Versicherungsnehmers. Hier gilt ausschließlich BGB, ZPO und GG.
Dennoch werden solche Geschädigten in jahre-, wenn nicht gar jahrzehntelange Gerichtsverfahren getrieben, die auch noch durch den Geschädigten vorzufinanzieren sind. Bei länger dauernder Arbeits- und/oder Erwerbsunfähigkeit ist das sukzessive finanzielle und auch psychische Ausbluten doch keine Seltenheit - wir kennen genügend Schicksale hier aus dem Forum. Und das ist doch das Problem! Durch auf Zeit spielen bei Personengroßschäden können doch die meisten mürbe gemacht oder für einen billigen Vergleich weichgeprügelt werden - oder geben gar entnervt auf. Hier gilt es doch anzusetzen!
Warum werden in den Gerichtsstatistiken immer nur Verfahren mit einer Dauer von >= 2 Jahren ausgewiesen und ab einer Verfahrensdauer von länger als 2 Jahren keine Differenzierung mehr vorgenommen?
Welchen Anteil haben die Personengroßschäden-Verfahren an diesen länger als 2 Jahre dauernden Verfahren?
Wie lang ist die durchschnittliche Verfahrensdauer bei einem Personengroßschaden bis zur Rechtskräftigkeit?
Mit einer signifikanten (!) Datenerhebung könnte ggf sehr schnell klar werden, dass die regelmäßig dargestellten Fälle in den Medien keine bedauerlichen Einzelfälle, wie so gerne durch die Versicherer dargestellt - sondern System sind.
Und wenn mal die Daten und Fakten auf dem Tisch liegen, sollte hoffentlich auch die Politik endlich Handlungsbedarf sehen und über eine Umgestaltung des Systems nachdenken.
Insofern befürworte ich die Umfrage, auch wenn ich keine ehrlichen Zahlen des GDV erwarte. Wie die Justizminister damit umgehen bleibt abzuwarten. Skepsis ist gepaart mit Hoffnung
Gruß
Joker ---- mittlerweile im zweiten Jahrzehnt der Versicherungsstreitereien
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