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Tochter schwer am Auge verletzt

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas -Morti-
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

-Morti-

Nicht aktive Mitglieder
Hallo,
ich habe da mal die frage ob ich eine Chance habe Schmerzensgeld für meine Tochter zu bekommen?Da mir schon viele gesagt haben Kinder sind nicht in die haftung zu nehmen.

Folgender Fall hat sich vor 3 Wochen zugetragen:

Meine Tochter(8Jahre) Spielte am 05.05.2011 gegen 18.30 Uhr, hinter unserer Mietwohnung, im Sandkasten mit der Nachbars Tochter(10 Jahre), mit einem kleinen Halb verrotteten Weihnachtsbaum (Tanne).
Diese versuchten die Kinder so ein zu buddeln das diese von alleine im Sandkasten steht, dabei drehte die Nachbarstochter diese und meine Tochter sagte zu Ihr mehrmals Sie solle die Tanne nicht drehen, darauf hin drehte die Nachbarstochter die Tanne aus trotz mit voller Wucht, so das ein Ast der Tanne meine Tochter ins Auge traf und Sie auf schrie „mein Auge“
Sie wurde schwer am Auge verletzt (perforierende Verletzung mit Intaokularen Fremdkörpern)und musste in der Uni Göttingen Operiert werden(Hornhautnaht, Fremdkörperentfernung, Vorderkammerspülung) und wird einen Lebenslangen Sehfehler behalten!


Danke im voraus für eure Hilfe!
 
Hallo Morti,

erst einmal würde ich klären ob das andere Kind eine private Haftpflichtversicherung (durch die Eltern) hat.

Ich bin nicht sicher ob man Kinder (10Jahre) für etwas haftbar machen kann. Es war im Spiel und kein Übergriff.

Gruß
Kai-Uwin

Frage:
Habt Ihr eine private Unfallversicherung

2.Zusatz:
dieses habe ich gefunden:
• Ab 10 Jahren kann Kindern bei Unfällen eine Mitschuld zugeschrieben werden. Sie haften entsprechend ihrer Mitschuld.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Morti,

in dieser Haftungsangelegenheit bin ich überfragt.

Mein erster Gedanke war "was macht der Müll hinterm Haus auf dem Hof in der Nähe des Sandkastens?".
Liegt dort noch mehr Gerümpel?

Sicherlich, die Kids funktionieren vieles zum Spielen um. Dennoch, eine Tanne liegt ´nen halbes Jahr im Hof?
Sollte da nicht mal Euer Hausmeister aktiv werden?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Morti,
zwei wichtige Dinge hat Kai-Uwin schon geschrieben:

1. die bestehende Haftpflichtversicherung der Eltern des Mädchens

und

2. Habt Ihr für Eure Tochter/ Eure Familie eine privte Unfallversicherung

Falls ihr eine private Unfallversicherung habt, diese sofort informieren.

Die Haftung von Kindern ist übrigens nicht generell ausgeschlossen.
Näheres dazu kannst Du in folgendem Link nachlesen:

http://www.rechtslexikon-online.de/Haftung_von_Kindern.html

Darüberhinaus wäre es bestimmt sinnvoll, Euch von einem Anwalt beraten zu lassen.

Alles Gute und lieben Gruß
magenta
 
Hallo Morti,

herzlich willkommen hier im Forum.

Einen Anspruch auf Schmerzensgeld würde ich zunächst mal sekundär sehen. Viel wichtiger ist wohl, dass deine Tochter durch diesen Unfall eine bleibende gesundheitliche Einschränkung behält. Daher solltet ihr an die Zukunft und eine Rente denken.

Die Haftung durch Minderjährige wird durch § 828 BGB - Minderjährige - geregelt:

"(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat."

Das beim Spielen mit dem Weihnachtsbaum etwas passieren könnte, hatte sogar deine 8jährige Tochter erkannt.

Auf jeden Fall solltet ihr mit den Eltern des Mädchens sprechen, damit sie den Unfall ihrer privaten Haftpflichtversicherung melden, wenn sie eine haben.

Deiner Tochter wünsche ich eine gute Besserung und hoffe, dass sie schnell wieder unbefangen spielen kann.

Alles Gute

Derosa
 
Hallo Kasandra,

meine Töchter hatten einen gepflegten schönen Garten zum Spielen. Ich habe immer ein Auge auf das gehabt, womit sie spielen....habe ich gedacht;):rolleyes::o

Was sie uns letzte Weihnachten erzählt haben wo:eek:sie gerne und am Liebsten spielten als sie zwischen 6 und 13 Jahren waren.......die wußten genau warum ich erst 20 Jahre später davon erfahren habe.

Statt des Tannenbaumes hätte es auch ein Zweig sein können.

Ganz liebe Grüße,
besonders für Dich:)
Kai-Uwin
 
Hi Kai-Uwe,

auch viele liebe Grüße an Dich zurück :)

Genau aus diesem Grund, wie Du es auch geschrieben hast, habe ich angemerkt, dass die Kids ja vieles zum Spielen umfunktionieren.
Wir waren doch auch alle mal klein....

Eine Kreativität sollte ja ein Kind auch haben dürfen.

Ja, es ist auch richtig, als Eltern sollte man schon immer mal ein Auge rollen. Nur immer klappt das ja auch nicht.

Ich hatte nur gerade wie ich den Beitrag gelesen habe, dass dort immer noch ein alter Weihnachtsbaum liegt so Bilder vor mir gesehen, dass dort noch mehr Gerümpel sich angesammelt hat. So in der Richtung Blechdosen an denen man sich beim Spielen so richtig schön schneiden kann inkl. einer feinen Wundinfektion, Glasscherben usw.

Richtig, auch ein Stock o. Zweig läßt sich schnell finden. Alles kann man nicht verhindern.....

Daher gute Besserung an die Kleine auf das ihr Auge wieder wird.

Viele Grüße
Kasandra
 
hi

Lieben dank für eure Antworten und die Genesungswünsche , werde dann wohl doch einen Anwalt aufsuchen, da die Eltern keine Haftpflicht haben.

Liebe grüße
-Morti-
 
hallo

erstmal auch gute besserung an eine tochter.echt schlimm was ihr da passiert ist.

zum thema schmerzensgeld
ich glaube es ist schwer da wirklich was zu bekommen. der unfall ist beim spiel passiert und es sind und bleiben kinder. es ist hier sicher nicht von einer absicht auszugehen,wenn überhaupt war es halt fahrlässig. ich denke nicht das nach deutschenrecht hier eine schmerzensgeldzahlung zugesprochen wird. eine nachfrage bei einem anwalt wird aber sicher schlüssiger sein und auch ratsam. es ist nur mein verständnis der deutschen rechtssprechung. es ist schlimm was passiert sind,aber wenn kinder spielen passieren auch unfälle. ich selbst habe bei einem kindergeburtstag mein linkes augenglied abgerissen,weil man mich im dunkelen zimmer absichtlich geschubst hat und ich gegen die bettkante geflogen bin. es wurde wieder angenäht.

lg die wunde
 
Aua! Das tut schon weh beim Lesen, zumal mir selbst schon öfters irgendwelche Fremdkörper ins Auge gelangt sind, die man dann aus der Hornhaut fräsen musste - war aber nix mit bleibenden Schäden. Ich wünsche Deiner Tochter, dass sie mit dem betroffenen Auge wieder möglichst normal sehen kann! Alles andere wäre schon tragisch, wenn etwa das räumliche Sehen verloren geht. Das wäre dann schon ein hässliches Pfand fürs Leben.

Das WICHTIGSTE ist aber im Moment ersteinmal: Macht Euch schlau, wo solche Verletzungen am besten Behandelt werden können! Es kommt jetzt zu allererst darauf an, dass Eure Tochter die optimalste Behandlung bekommt. Davon hängt ab, wie sehr sie lebenslang von dieser möglicherweise auf sie zukommenden Behinderung beeinträchtigt wird.

Was nun die Schuld des anderen Mädchens angeht: So wie Du es schilderst ist es wohl einfach ein tragischer Unfall gewesen. Gegen soetwas kann man sich natürlich versichern - sowohl der Geschädigte durch eine Unfallversicherung, als auch der Verursacher durch eine private Haftpflicht. Gibt es allerdings solche Versicherungen bei den Beteiligten nicht, dann sieht es hier schlecht aus, fürchte ich. Aber das würde ich mit einem Anwalt klären.

Ich muss aber auch sagen, dass ich bezweifel, ob es wirklich richtig wäre, dem Mädchen das den Unfall ausgelöst hat, ggf. eine "Hypothek" fürs Leben auf zu laden. Ungeschehen wird es ja nicht davon, und es war eben ein klassischer Unfall, den keiner so richtig vorraussehen konnte - ein 10-jähriges Mädchen schon gar nicht. Und die Eltern wegen verletzung der Aufsichtspflicht oder den Hausmeister wegen Gefährdung durch Unrat? Ich weis nicht. Alte Weihnachtsbäume sind ja erstmal nicht so gefährlich. Hätte da jemand einen Giftkanister offen herum stehen lassen oder ähnliches, dann sähe die Sache sicherlich anders aus, aber soetwas hier hätte bei jedem Waldspaziergang passieren können. Vermutlich ist es einfach ein dummer tragischer Unfall der jedem passieren kann und an dem niemand wirklich schuld ist.


Troubadix
 
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