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Tibiakopffraktur Brauche bitte Rat beim Haushaltsführungsschaden

Michi 69

Neues Mitglied
Hallo liebes Forum!
Seit meinem Unfall im Oktober 2023 lese ich fleißig bei euch mit und habe, dank euch, schon sehr viel gelernt. Es ist ein gutes Gefühl zu wissen, dass man nicht alleine vor diesem Berg an Problemen steht! Dafür erstmal ein großes Lob und ganz lieben Dank!
Zu mir und meinem Anliegen: Ich bin 54 Jahre alt und bin von einem großen fremden Hund mit richtig Speed umgerannt worden. Das Ergebnis des Unfalls war eine Tibiakopfmehrfragmentfraktur mit Gelenkbeteiligung inkl. Fibulafraktur. Versorgt wurde dies mit einer winkelstabilen Platte. 3 Monate Rollstuhl, lange Zeit Unterarmgehstützen. Inzwischen kann ich ohne Hilfe laufen, leider nicht mehr als ca. 300m am Stück, dann muss eine Sitzgelegenheit her. Seit nunmehr 8 Monaten bin ich arbeitsunfähig. Meinen weiteren Fahrplan habe ich letzte Woche in Sendenhorst bekommen. Frühestens 18 Monate nach OP Metallentfernung, danach mindestens 3 Monate warten, dann Knie TEP. Ich bin also dazu verdonnert irgendwie die Zeit rumzukriegen bis zur Prothetik. Soviel zu meinem Gesundheitszustand.
Schon in der ersten Woche habe ich die Angelegenheit an einen Anwalt weitergeleitet. Bis da mal Schwung reinkommt dauert ja etwas, aber nun sollte ich endlich eine Aufstellung wegen des Haushaltsführungsschaden machen, damit der Anwalt einen Vorschuss inkl. Schmerzensgeld beantragen kann. Da ich nur 12 Stunden/Woche arbeite, bin ich weitestgehend alleine für Haushalt,Garten und alle anfallenden Arbeiten zuständig. Das ist sozusagen mein Job. Da wir auch einen großen Hund haben und einen großen pflegeintensiven Garten, kommt da natürlich einiges an Stunden zusammen. Nun schreibt mir der Rechtsanwalt, das lt. Tabellen bei mir lediglich 28 Stunden/Woche plausibel zu erklären wären und er das nur allenfalls, wegen des Gartens, auf 37 Std/Woche erhöhen könne. Es bliebe abzuwarten wie die gegnerische Versicherung rechnen würde. Also nach dem Motto: 28 Stunden kriegen wir ohne Anstrengungen durch, 37 Stunden sind schon ein Problem. Ich bin jetzt etwas verunsichert. Soll ich das jetzt so hinnehmen, obwohl es nicht der Tatsache entspricht, nur weil die gegnerische Versicherung wahrscheinlich anders rechnet als ich? Ich bin schon in der Lage alle Stunden plausibel darzulegen.
Mir ist klar, daß hier wohl leider keiner sagen kann wieviele Stunden bei mir angebracht wären. Mir geht es vor allem darum, ob ich mich jetzt schon zu Anfang kleinrechnen lassen soll, obwohl es nicht der Tatsache entspricht.
Ich wäre sehr dankbar für den ein oder anderen Rat! Lieben Dank!
 
Hallo Michi 69,
Bitte benutze die Suche zum Haushaltsführungsschaden. Da gibt es viele wunderbar erklärende Thread im Forum dazu, weil Du nicht der Erste und sicher auch nicht der Letzte bist, der sich mit diesem Thema herrumschlagen muß.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe!
Lieben Dank für deine Antwort!
In der Tat habe ich, seit ich dieses Forum im Oktober nach dem Unfall gefunden habe, ganz explizit nach Haushaltsführungsschaden gesucht und etliche Threads und Beiträge gelesen und sehr viel über Hhfs, Assistenzschaden etc. gelernt.

Auch hab ich mir einen Pardey ( 9.Aufl) zugelegt, muss allerdings sagen, das ich mit der Handhabung überfordert bin. Mir erscheint dort alles sehr unübersichtlich und ich finde auch dort unsere familiäre Situation und/oder Wohnsituation in keiner Tabelle wieder. (Mein Mann ist sehr krank und körperlich nicht belastbar, er darf z B. nur noch bis 5kg heben; Wir haben ein 800qm Grundstück, was eben nicht nur aus Rasen besteht, sondern Pool, 3 Teiche, Gemüsebeete, etc.hat; Wir haben den großen Hund, der ja auch zum Hhfs dazu gehört usw)

Und weil ich dies aus keiner Tabelle entnehmen konnte habe ich, anhand der Anleitungen aus dem Forum, meine Haushaltstätigkeiten mit Rüstzeiten etc. aufgeschrieben und dies an den RA gegeben. Dieser meinte , so genau bräuchte er das nicht, weil er mir sowieso ein langwieriges Verfahren ersparen wolle. Was meint er damit?
Er würde alles durchsehen und mir den Entwurf seines Schreibens an die gegnerische Versicherung zukommen lassen. In diesem Entwurf hat er dann leider meine Stunden stark eingekürzt, mit dem Hinweis, mehr würden die Tabellen nicht hergeben. Außerdem hat er, meiner Meinung nach, in Bezug auf den Stundensatz, zwar auf ein gutes Urteil verwiesen, das auch hier im Forum schon öfter zitiert wurde, dann aber dort leider nur Mindestlohn gefordert. Da war der Ansatz ja gut gemeint, die Ausführung leider nicht.

Mit Hinblick auf die Tatsache, daß es wahrscheinlich zu einer MDH kommt und dann ja prozentual von den vorher angegebenen Std/Woche gerechnet wird, möchte ich es eigentlich nicht dabei belassen. Viele der Dinge die ich vor dem Unfall gemacht habe schaffe ich nicht mehr und werde sie wohl auch in der Zukunft nicht mehr schaffen. Da mein Mann es auch nicht erledigen kann müssen wir uns Hilfe holen und die muss ja irgendwie bezahlt werden.
Soll ich gegenüber meinem RA auf meine Stunden und einen höheren Stundensatz bestehen und bei zuviel Gegenwind der gegnerischen Vers. dann um ein selbst. gerichtliches Beweissverfahren bitten? Oder soll ich besser gleich meinem RA das Beweissverfahren vorschlagen? Ich hatte in mehreren Threads von Isländer davon gelesen und fand das das doch eine gerechte Sache wäre.
Ich weiß nur nicht, ob das in meinem Fall auch in Frage kommt, Sinn macht und auch tatsächlich von meiner Rechtsschutzversicherung übernommen wird?
Vielen Dank und liebe Grüße Michi!
 
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