Bitte um eure Einschätzung
Als Langzeitarbeitsloser bedingt durch einen unverschuldeten VU und BU beziehe ich seit längerem Hartz IV, welches nach Beendigung des Verfahrens gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung zurückbezahlt werden muss.
Jetzt wurde mit die Möglichkeit offeriert, nach dem Teilhabechancengesetz einen Arbeitgeber zu suchen.
Muss diese Förderung - wenn ich einen Arbeitgeber finde - auch zurückbezahlt werden?
Gruß joest
Als Langzeitarbeitsloser bedingt durch einen unverschuldeten VU und BU beziehe ich seit längerem Hartz IV, welches nach Beendigung des Verfahrens gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung zurückbezahlt werden muss.
Jetzt wurde mit die Möglichkeit offeriert, nach dem Teilhabechancengesetz einen Arbeitgeber zu suchen.
Muss diese Förderung - wenn ich einen Arbeitgeber finde - auch zurückbezahlt werden?
Gruß joest